Seite 5 ff., Abschnitt 6
6.1 Allgemeines. Die Wahl der Nenngröße erfolgt nach der Art und Menge des zu behandelnden Schmutzwassers. Zu berücksichtigen sind: der maximale Schmutzwasserabfluss; die maximale Temperatur des Schmutzwassers; die Dichte der abzuscheidenden Fette/Ö ...
Seite 8 f., Abschnitt 7
7.1 Einleitungsbegrenzungen. Es darf nur Schmutzwasser, das Fette und Öle pflanzlichen und tierischen Ursprungs enthält, in eine Abscheideranlage für Fette eingeleitet werden. Insbesondere darf kein fäkalhaltiges Schmutzwasser ("Schwarzwasser"), kei ...
Seite 9, Abschnitt 8
Abscheideranlagen für Fette sollten regelmäßig gewartet, entleert und gereinigt werden. Es wird auf die Notwendigkeit der Einhaltung nationaler oder örtlicher Bestimmungen für die Abfallentsorgung hi ...