Diese Norm legt die lichttechnischen Anforderungen für Notbeleuchtungsanlagen fest, einschließlich adaptiver Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, elektrischer Notbeleuchtung, die in Räumlichkeiten oder an Orten installiert werden, an denen derartige Anlagen erforderlich sind oder benötigt werden, und sie sind grundsätzlich anwendbar für Orte, zu denen die Öffentlichkeit oder Arbeitnehmer Zugang haben.
Sie wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 169 „Licht und Beleuchtung“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 058-00-16 AA „Notbeleuchtung“ im DIN-Normenausschuss Lichttechnik (FNL).
Inhaltsverzeichnis DIN EN 1838:
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Die wesentlichen Abschnitte der DIN EN 1838 im Originaltext:
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Änderungen DIN EN 1838
Gegenüber DIN EN 1838:2019-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: umfassende Überarbeitung und Umstrukturierung (siehe Übersicht in der Einleitung); Klarstellung von Begrifflichkeiten; neue Begriffe, u. a. zu adaptiver Notbeleuchtung hinzugef ...
1 Anwendungsbereich DIN EN 1838
Seite 6, Abschnitt 1
Dieses Dokument legt die lichttechnischen Anforderungen für Notbeleuchtungsanlagen fest, einschließlich adaptiver Sicherheitsbeleuchtung ...
3 Begriffe DIN EN 1838
Seite 6 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach EN 12665 und die folgenden Begriffe. ISO und IEC stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: IEC Electropedia: verfügbar un ...
4 Notbeleuchtung
Seite 8 f., Abschnitt 4
4.1 Allgemeines. Um sicherzustellen, dass die Sicherheitsbeleuchtung funktioniert, wenn sie benötigt wird, muss sie nach EN 50172 installiert, geprüft und gewartet werden. Falls automatische Prüfeinrichtungen installiert sind, EN 62034 entsprechen ...
5.1 Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
Seite 12 ff., Abschnitt 5.1
5.1.1 Das Ziel der Sicherheitsbeleuchtung von Rettungswegen ist es, ausreichende Sehbedingungen auf Retzu schaffen. Die horizontale Beleuchtungsstärke auf dem Boden des Rettungswegs darf nicht weniger als 1 lx betragen. Bei Rettungswegen, die breite ...
5.2 Antipanikbeleuchtung
Seite 14 f., Abschnitt 5.2
5.2.1 Ziel der Antipanikbeleuchtung ist es, Personen das gefahrlose Verlassen eines Bereiches zu ermöglichen, indem für ausreichende Sehbedingungen und Wegweisungen zu den Rettungswegen gesorgt wird, und dass Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinri ...
5.3 Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
Seite 15 f., Abschnitt 5.3
5.3.1 Ziel der Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung ist, die Sicherheit von Personen sicherzustellen, die sich in potenziell gefährlichen Arbeitsabläufen oder -situationen befinden und um angemessene Abschaltmaßnahm ...
5.4 Anforderungen an bestimmte Bereiche
Seite 16 f., Abschnitt 5.4
5.4.1 Toiletten und Umkleideräume. Toilettenanlagen und Umkleideräume mit einer Bruttogrundfläche von mehr als 8 m² müssen mit einer Antipanikbeleuchtung ausgestattet sein. Toilettenvorräume müssen mit einer Sicherheitsbeleuchtung für Rettungsw ...
6 Sicherheitszeichen
Seite 17 ff., Abschnitt 6
6.1 Allgemeines. Ein Sicherheitszeichen, das den Ort eines Notausgangs oder den Verlauf des Rettungswegs anzeigt, muss von allen Punkten des Rettungsweges aus sichtbar sein und so angebracht werden, dass eine Person, die sich darauf allen Punkten des ...
7 Räumlich begrenzte Beleuchtung und Ersatzbeleuchtung
Seite 19, Abschnitt 7
7.1 Räumlich begrenzte Beleuchtung. 7.1.1 Das Ziel der räumlich begrenzten Beleuchtung ist es, die Sicherheit von Personen sicherzustellen, die sich vorübergehend in einem Gebäude aufhalten dürfen. Die Evakuierung kann veranlasst werden, wenn die ...