Diese Norm enthält den Nationalen Anhang zu DIN EN 1991-1-4, der wiederum die Regel für die Anwendung der betreffenden Norm in Deutschland beinhaltet.
Inhaltsverzeichnis DIN EN 1991-1-4/NA:
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Die wesentlichen Abschnitte der DIN EN 1991-1-4/NA im Originaltext:
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zu 1.1 Anwendungsbereich DIN EN 1991-1-4 [Nationaler Anhang]
Seite 4, Abschnitt zu 1.1
NCI zu 1.1 (2). Diese Norm darf aufgrund des in Deutschland gültigen Windprofils für Bauwerke bis zu einer Höhe von 300 m angewendet werden. NCI zu 1.1 (6). Die informativen Anhänge B und C sind in Deutschland nicht anzuwenden. Vi ...
zu 4.1 Berechnungsgrundlagen - Windlasten [Nationaler Anhang]
Seite 4, Abschnitt zu 4.1
NDP zu 4.1 (1). Die in Deutschland gültigen Angaben zur mittleren Windges ...
zu 4.2 Basiswindgeschwindigkeit - Windlasten [Nationaler Anhang]
Seite 5, Abschnitt zu 4.2
NDP zu 4.2 (1)P, Anmerkung 2. Die Basisgeschwindigkeiten für Deutschland sind in der Windzonenkarte im Anhang NA.A dieses Nationalen Anhangs angegeben. NDP zu 4.2 (2)P, Anmerkung 1. Der Einfluss der Meereshöhe wird nach Anhang NA.A erfasst. NDP zu 4. ...
zu 4.3 Mittlere Windgeschwindigkeit - Windlasten [Nationaler Anhang]
Seite 5 f., Abschnitt zu 4.3
4.3.1 Höhenabhängigkeit. NDP zu 4.3.1 (1), Anmerkung 1. Die Basiswindgeschwindigkeit in Anhang NA.A enthält keinen Topographieeinfluss. Ist ein Topographieeinfluss zu berücksichtigen, so wird er nach DIN EN 1991-1-4 :2010-12, A3, durch den Topographi ...
zu 4.4 Turbulenzintensität - Windlasten [Nationaler Anhang]
Seite 6, Abschnitt zu 4.4
NDP zu 4.4 (1), Anmerkung 2. Gleichung 4.7 ist aufgrund der Berücksichtigung des in Deutschland gültigen Windpro ...
zu 4.5 Böengeschwindigkeitsdruck - Windlasten [Nationaler Anhang]
Seite 6, Abschnitt zu 4.5
NDP zu 4.5 (1), Anmerkung 1. Gleichung 4.8 ist aufgrund der Berücksichtigung des in Deutschland gültigen Windpro ...
zu 5.3 Windkräfte - Windlasten [Nationaler Anhang]
Seite 6, Abschnitt zu 5.3
NDP zu 5.3 (5). Der Effekt darf grundsätzlich berücksichtigt werden. Dies mu ...
zu 7.2.1 Druckbeiwerte; Allgemeines - Windlasten [Nationaler Anhang]
Seite 7, Abschnitt zu 7.2.1
NDP zu 7.2.1 (1), Anmerkung 2 ...
zu 7.2.2 Druckbeiwerte; Vertikale Wände von Gebäuden mit rechteckigem Grundriss - Windlasten [Nationaler Anhang]
Seite 7 f., Abschnitt zu 7.2.2
NDP zu 7.2.2 (1). Es gelten die Regelungen nach DIN EN 1991-1-4. NDP zu 7.2.2 (2), Anmerkung 1. Es gilt nachstehende Tabelle: Tabelle NA.1 — Außendruckbeiwerte für vertikale Wände rechteckiger Gebäude: Bereich | A | B | C | D | E | h/d | cpe,10 | cp ...
zu 7.2.3 Druckbeiwerte; Flachdächer - Windlasten [Nationaler Anhang]
Seite 8, Abschnitt zu 7.2.3
NCI zu 7.2.3. Tabelle 7.2 ist mit nachfolgender Ergänzung anzuwend ...
zu 7.2.8 Druckbeiwerte; Gekrümmte Dächer und Kuppeln - Windlasten [Nationaler Anhang]
Seite 8, Abschnitt zu 7.2.8
NDP zu 7.2.8 (1). Die Druckverteilungen nach Bild 7.11 bzw. 7.12 sind als Einhüllende zu verstehen, die nicht notwendigerweise gleichzeitig auftreten noch zur gleichen ...
zu 7.2.9 Druckbeiwerte; Innendruck - Windlasten [Nationaler Anhang]
Seite 8, Abschnitt zu 7.2.9
NDP zu 7.2.9 (2). Bis zu einer Grundundichtigkeit von 1 % braucht der ...
zu 7.2.10 Druckbeiwerte; Druck auf mehrschalige Wand- und Dachflächen - Windlasten [Nationaler Anhang]
Seite 8 f., Abschnitt zu 7.2.10
NDP zu 7.2.10 (3), Anmerkung 1. Es gilt die Regelung nach DIN EN 1991-1-4. NDP zu 7.2.10 (3), Anmerkung 2. Anstelle des ersten Spiegelstriches gelten folgende Regelungen: Der sich aus dem Innendruck im Hinterlüftungsraum und dem Außendruck ergebende ...
zu 7.4 Freistehende Wände, Brüstungen, Zäune und Anzeigetafeln - Windlasten [Nationaler Anhang]
Seite 9, Abschnitt zu 7.4
7.4.1 Freistehende Wände und Brüstungen. NDP zu 7.4.1 (1). Es gilt ...
zu 7.6 Kraftbeiwerte für Bauteile mit rechteckigem Querschnitt - Windlasten [Nationaler Anhang]
Seite 9, Abschnitt zu 7.6
NDP zu 7.6 (1), Anmerkun ...
zu 7.7 Kraftbeiwerte für Bauteile mit kantigem Querschnitt - Windlasten [Nationaler Anhang]
Seite 10 f., Abschnitt zu 7.7
NDP zu 7.7 (1), Anmerkung 1. Die Regelung wird übernommen. Die Kräfte sind in x- und y-Richtung gleichzeitig wirkend anzunehmen. Nachfolgende Tabelle enthält genauere Angaben. Sie dürfen anstelle des einheitlichen Wertes von cf,0 = 2,0 benutzt werden ...
zu 7.8 Kraftbeiwerte für Bauteile mit regelmäßigem polygonalem Querschnitt - Windlasten [Nationaler Anhang]
Seite 11, Abschnitt zu 7.8
NDP zu 7.8 (1). Es gilt die Regelung nach DIN EN 1991-1-4. Zusätzlich gelten für Querschnitte in F ...
zu 7.10 Kraftbeiwerte für Kugeln - Windlasten [Nationaler Anhang]
Seite 11, Abschnitt zu 7.10
NDP zu 7.10 (1), Anmerkung 1. Es gilt die Regelung nach DIN EN 19 ...
zu 7.11 Kraftbeiwerte für Fachwerke, Gitter und Gerüste - Windlasten [Nationaler Anhang]
Seite 11, Abschnitt zu 7.11
NDP zu 7.11 (1), Anmerkung 2. E ...
zu 7.13 Effektive Schlankheit und Abminderungsfaktor zur Berücksichtigung der Schlankheit - Windlasten [Nationaler Anhang]
Seite 11 f., Abschnitt zu 7.13
NDP zu 7.13 (1). Es gilt die Regelung na ...
NA.A Windzonenkarte [Nationaler Anhang]
Seite 14, Abschnitt NA.A
A.1 Allgemeines. (1) In der Windzonenkarte sind Grundwerte der Basiswindgeschwindigkeiten vb,0 und zugehörige Geschwindigkeitsdrücke qb,0 nach DIN EN 1991-1-4 :2010-12, 1.6.1, angegeben. Die Werte gelten für Geländekategorie II nach Anhang NA.B. Bil ...
NA.B.1 Festlegung der Geländekategorien - Windlasten [Nationaler Anhang]
Seite 15 f., Abschnitt NA.B.1
(1) Die Profile der mittleren Windgeschwindigkeit und der zugehörigen Turbulenzintensität hängen von der Bodenrauigkeit und der Topographie in der Umgebung des Bauwerksstandortes ab. (2) Für baupraktische Zwecke ist es sinnvoll, die weite Spanne von ...
NA.B.2 Übergänge zwischen den Geländekategorien - Windlasten [Nationaler Anhang]
Seite 16 f., Abschnitt NA.B.2
(1) Soll der Einfluss der Bodenrauigkeit abweichend von NA.B.1 (4) genauer erfasst werden, so gelten folgende Regelungen: Die Verminderung der bodennahen Windgeschwindigkeiten durch Wälder darf nur mit Geländekategorie II bewertet werden. In einem ...
NA.B.3 Böengeschwindigkeitsdruck für nicht schwingungsanfällige Bauwerke und Bauteile - Windlasten [Nationaler Anhang]
Seite 17 ff., Abschnitt NA.B.3
NA.B.3.1 Verfahren zur Ermittlung des Böengeschwindigkeitsdruckes. (1) Den Regelungen für den Geschwindigkeitsdruck, der bei nicht schwingungsanfälligen Konstruktionen angewendet wird, liegt eine Böengeschwindigkeit zu Grunde, die über eine Böendauer ...
NA.B.4 Einfluss der Topographie - Windlasten [Nationaler Anhang]
Seite 20, Abschnitt NA.B.4
NA.B.4.1 Erfassung des Topographieeinflusses. (1) Die Topographie beeinflusst die mittlere Windgeschwindigkeit vm, die Turbulen ...
NA.B.5 Abminderung des Geschwindigkeitsdruckes bei vorübergehenden Zuständen - Windlasten [Nationaler Anhang]
Seite 20 f., Abschnitt NA.B.5
(1) Für Bauwerke, die nur zeitweilig bestehen, sowie für vorübergehende Zustände, z. B. für Bauwerke im Bauzustand, darf die Windlast abgemindert werden. (2) Die Größe der Abminderung hängt von der Dauer des Zustandes sowie von der Möglichkeit von Si ...
NA.C.1 Strukturbeiwert cscd - Windlasten [Nationaler Anhang]
Seite 22, Abschnitt NA.C.1
NA.C.1.1 Allgemeines. (1) Der Strukturbeiwert cs cd erfasst die Veränderung der Böenwirkung bei großen Lasteinzugsflächen oder bei Böenresonanz gegenüber der des Böengeschwindigkeitsdruckes. Er ist nach Gleichung (NA.C.1) definiert: (2) Das Verfahr ...
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