Seite 19 f., Abschnitt 4.3.1
(1) Die Bemessungswerte von Anpralllasten auf stützende Unterbauten (z. B. Stützen und Wände von Brücken oder Hochbauten) an Straßen unterschiedlicher Kategorie sind zu spezifizieren. ANMERKUNG 1 Die Bemessungswerte für harten Stoß (siehe 4.2 (6)) au ...
Seite 20 ff., Abschnitt 4.3.2
(1) Anpralllasten auf Überbauungen aus dem Anprall von Lkws oder deren Ladegut sind zu spezifizieren, wenn diese nicht durch ausreichende Durchfahrtshöhen oder wirksame Schutzmaßnahmen verhindert werden können. ANMERKUNG 1 Bemessungswerte für den Anp ...
Seite 22 ff., Abschnitt 4.5.1
4.5.1.1 Allgemeines. (1) Anprallkräfte auf Stützkonstruktionen (z. B. Stützen oder Pfeiler) bei Entgleisung von Zügen, die unter oder neben Bauwerken verkehren, sollten festgelegt sein, siehe 4.5.1.2. Die Entwurfsplanung kann auch andere Vorbeuge- od ...
Seite 24, Abschnitt 4.5.2
(1) Das Überfahren eines Gleisendes (z. B. in Kopfbahnhöfen) ist nach EN 1990 als außergewöhnliche Bemessungssituation zu berücksichtigen, wenn sich das Tragwerk oder die Stütze unmittelbar hinter dem Gleisende befinden. ANMERKUNG Der Bereich hinter ...