Dieser nationale Anhang enthält nationale Festlegungen zur Bemessung und konstruktiven Ausführung von Holztragwerken, die bei der Anwendung der DIN EN 1995-1-1 in Deutschland zu berücksichtigen sind.
Dieser nationale Anhang wurde im Spiegelausschuss NA 005-04-01 AA beziehungsweise NA 005-04-01-01 AK "Holzbau - Arbeitskreis Nationaler Anhang zu DIN EN 1995-1-1" im DIN, Deutsches Institut für Normung e. V., erstellt.
Inhaltsverzeichnis DIN EN 1995-1-1/NA:
Passend für mich mit DIN EN 1995-1-1/NA
Die wesentlichen Abschnitte der DIN EN 1995-1-1/NA im Originaltext:
- Genau die relevanten Original-Abschnitte
- Online immer aktuell
Änderungen DIN EN 1995-1-1/NA
Gegenüber DIN EN 1995-1-1/NA:2010-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: das Dokument wurde redaktionell überarbeitet; die normativen Verweisungen wurden aktualisiert; die Änderung DIN EN 1995-1-1/NA/A1:2012-02 wurde eingearbeitet und somit de ...
zu 1.1.2 Anwendungsbereich DIN EN 1995-1-1/NA
Seite 11, Abschnitt zu 1.1.2
(NA.4) DIN EN 1995-1-1 gilt auch für Holzkonstruktionen in Bauwerken aus überwiegend anderen Baustoffen, z. B. Massivbauten, Stahlbauten oder Bauten aus Mauerwerk. . (NA.5) DIN EN 1995-1-1 gilt auch für Fliegende Bauten (siehe DIN EN 13782 und DI ...
zu 2.2 Grundsätze der Bemessung nach Grenzzuständen - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 16, Abschnitt zu 2.2
NCI Zu 2.2.3 „Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit“. (NA.7) Bei der Ermittlung der Endverformung ist immer die Anfangsverformung uinst nach Absatz (2) und der K ...
zu 2.3 Basisvariable - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 16 ff., Abschnitt zu 2.3
NDP Zu 2.3.1.2(2)P „Zuordnung von Einwirkungen zu „Klassen der Lasteinwirkungsdauer“. Tabelle NA.1 enthält für die wesentlichen Einwirkungen nach den Normen der Reihe DIN EN 1991 die Zuordnungen. Einwirkungen aus Temperatur- und Feuchteänderungen sin ...
zu 2.4 Nachweis durch die Methode der Teilsicherheitsbeiwerte - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 18, Abschnitt zu 2.4
NDP Zu 2.4.1(1)P „Teilsicherheitsbeiwerte für Baustoffeigenschaften“. Teilsicherheitsbeiwerte für die Festigkeits- und Steifigkeitseigenschaften in ständigen und vorübergehenden Bemessungssituationen sind Tabelle NA.2 und Tabelle NA.3 zu entnehmen. F ...
zu 3.1 Baustoffe, allgemeines - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 19 ff., Abschnitt zu 3.1
NCI Zu 3.1 "Allgemeines". ANMERKUNG Die in Deutschland mit DIN EN 1995-1-1 :2010-12 anwendbaren europäischen oder nationalen Produktnormen sind den Bauregellisten zu entnehmen. Bei der Anwendung von Produkten nach europäischen Produktregeln sind zusä ...
zu 3.2 Vollholz als Baustoff - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 21 f., Abschnitt zu 3.2
NCI Zu 3.2(3). ANMERKUNG 1: Bei auf Zug beanspruchten Bauteilen ist unter Querschnittsbreite die größte Querschnittsabmessung gemeint. NCI Zu 3.2(5)P. ANMERKUNG 2: Bis zur Anwendbarkeit ...
zu 3.3 Brettschichtholz als Baustoff - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 22, Abschnitt zu 3.3
NCI Zu 3.3(1)P. ANMERKUNG 1: Zum Zeitpunkt der Drucklegung ist für die Anwendung von BSH nach EN 14080 ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis erforderlich. Bei Anwendung von Brettschichtholz nach DIN 1052 :2008-12 gelten für die Bemessung die ...
zu 3.4 Furnierschichtholz als Baustoff - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 22 f., Abschnitt zu 3.4
NCI Zu 3.4 „Furnierschichtholz (LVL)“. (NA.8) Furnierschichtholz muss die Anforderungen nach EN 13986, DIN V 20000-1 und nach EN 14279 oder EN 14374 erfüllen. (NA.9) Furnierschichtholz der Klasse LVL/1 nach EN 14279 darf nur in der Nutzungsklasse 1 v ...
zu 3.5 Holzwerkstoffe als Baustoff - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 23 ff., Abschnitt zu 3.5
NCI Zu 3.5 „Holzwerkstoffe“. NCI NA.3.5.1 Sperrholz. NCI NA.3.5.1.1 Anforderungen. (NA.1) Sperrholz muss die Anforderungen nach DIN EN 636, DIN EN 13986 und DIN 20000-1 erfüllen. (NA.2) Sperrholz der technischen Klasse „Trocken“ nach DIN EN 13986 dar ...
zu 3.6 Klebstoffe - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 29, Abschnitt zu 3.6
NCI Zu 3.6 „Klebstoffe“. (NA.4) Es können auch Klebstoffe mit einem bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis ...
zu 4 Dauerhaftigkeit - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 30, Abschnitt zu 4
1.1 NCI zu 4.1 „Dauerhaftigkeit gegenüber biologischen Organismen“. (NA.2) Für vorbeugende Maßnahmen zum Schutz des Holzes gilt DIN 68800. NCI Zu 4.2 „Korrosionsschutz“. (NA.3) Die Mindestanforderungen an die Baustoffe oder den Korrosionsschutz von V ...
zu 5.4 Berechnung, zusammengesetzte Tragwerke - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 30, Abschnitt zu 5.4
NCI Zu 5.4.2 „Rahmentragwerke“. (NA.1) Spez ...
zu 6.1 Querschnittsnachweise - Holzbauten; GZT [Nationaler Anhang]
Seite 42 f., Abschnitt zu 6.1
NCI Zu 6.1.5 „Druck rechtwinklig zur Faserrichtung“. ANMERKUNG zu Bild 6.2 "Kontinuierliche Lagerung“ entspricht Schwellendruck. „Einzellagerung“ ist gleichbedeutend mit Auflagerdruck. (NA.5) Für Bauteile auf Einzellagerung mit l1 ≥ 2 h ist für Aufl ...
zu 6.2 Spannungskombinationen - Holzbauten; GZT [Nationaler Anhang]
Seite 43 f., Abschnitt zu 6.2
NCI Zu 6.2.2 „Druck unter einem Winkel zur Faserrichtung“. (NA.3) „Bei α < 90° darf die wirksame Querschnittsfläche Aef wie in Bild NA.6 beispielhaft dargestellt ermittelt w ...
zu 6.3.1 Stabilität von Bauteilen; Allgemeines - Holzbauten; GZT [Nationaler Anhang]
Seite 44, Abschnitt zu 6.3.1
(NA.5) Druck- oder biegebeanspruchte Rippen in Wand- Dach- und Deckentafeln gelten als in Scheibenebene ausreichend gegen Kippen und Knicken gesichert, wenn sie mi ...
zu 6.3.2 Biegeknicken von Druckstäben - Holzbauten; GZT [Nationaler Anhang]
Seite 44, Abschnitt zu 6.3.2
NCI Zu 6.3.2 (1) „Biegeknicken von Druck ...
zu 6.3.3 Biegedrillknicken von Biegestäben - Holzbauten; GZT [Nationaler Anhang]
Seite 44, Abschnitt zu 6.3.3
NCI Zu 6.3.3 (2) „Biegedrillknicken von Biegestäben“. ANMERKUNG 1: Bei Biegestäben aus Brettschichtholz darf zur Berechnung des bezogenen Kippschlankheitsgrades λrel,m bzw. der kritische ...
zu 6.4.2 Pultdachträger - Holzbauten; GZT [Nationaler Anhang]
Seite 45, Abschnitt zu 6.4.2
NCI Zu 6.4.2 „Pultdachträger“. ...
zu 6.4.3 Satteldachträger, gekrümmte Träger - Holzbauten; GZT [Nationaler Anhang]
Seite 45, Abschnitt zu 6.4.3
NDP Zu 6.4.3 (8) Satteldachträger, gekrümmte Träger und Satteldachträger mit gekrümmtem Untergurt. Es gilt Gleichung (6.54). NCI Zu 6.4.3 „Satteldachträger, gekrümmte Träger und Satteldachträger mit gekrümmtem Untergurt“. ANMERKUNG 1: DIN EN 1995-1-1 ...
zu 6.5 Ausklinkungen - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 45, Abschnitt zu 6.5
NCI Zu 6.5.1 „Allgemeines“. (NA.3) Unverstärkte Ausklinkungen dürfen nur in den Nutzungsklassen 1 und 2 verwendet werden. Ausklinkungen in Nutzungsklasse 3 sind nach NCI NA.6.8.3 zu verstärken. NCI Zu 6 ...
zu 6.6 Systemfestigkeit - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 45, Abschnitt zu 6.6
NCI Zu 6.6 „Systemfestigkeit“. (NA.5) Wird die Anwendungsregel des Absatzes ...
zu 7.1 Nachgiebigkeit der Verbindungen - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 60, Abschnitt zu 7.1
NCI Zu 7.1 „Nachgiebigkeit der Verbindungen“. (NA.4) Für eingekleb ...
zu 7.2 Grenzwerte für die Durchbiegungen von Biegestäben - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 60, Abschnitt zu 7.2
NDP Zu 7.2(2) Grenzwerte für Durchbiegungen. Für die Anwendung in Deutschland werden die Werte nach Tabelle NA.13 empfohlen. Die Werte in Klammern gelten für auskragende Biegestäbe. Tabelle NA.13 — Empfohlene Grenzwerte der Durch ...
zu 7.3 Schwingungen - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 60 f., Abschnitt zu 7.3
NCI Zu 7.3.1 „Allgemeines“. ANMERKUNG Das Schwingungsverhalten von Decken sollte, ebenso wie die Begrenzung von Durchbiegungen, immer im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung beurteilt werden und die Anforderungen, gegebenenfalls in Abstimmung ...
zu 8.1 Verbindungen mit metallischen Verbindungsmitteln, allgemeines - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 61 ff., Abschnitt zu 8.1
NCI Zu 8.1.1 „Anforderungen an Verbindungsmittel“. (NA.2) Bei der Anwendung stiftförmiger und nicht stiftförmiger Verbindungsmittel sind die Regelungen der DIN 20000-6 zu beachten. NCI Zu 8.1.2 „Verbindungen mit mehreren Verbindungsmitteln“. (NA.6) K ...
zu 8.2.1 Tragfähigkeit von Verbindungsmittel auf Abscheren; Allgemeines - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 63, Abschnitt zu 8.2.1
(NA.2) Abweichend von den Angaben in Abschnitt 8.2.2 und Abschnitt 8.2.3 darf die Tragfähigkeit von auf Abscheren beanspruchten stiftförmigen Verbindungsmitteln nach den in NCI NA.8.2.4, NCI NA.8.2.5 und nach den in diesem Dokument enthaltenen zusät ...
zu 8.3.1 Verbindungen mit Nägeln, Beanspruchung auf Abscheren - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 68 ff., Abschnitt zu 8.3.1
NCI Zu 8.3.1 „Beanspruchung rechtwinklig zur Nagelachse (Abscheren)“. NCI Zu 8.3.1.1 „Allgemeines“. (NA.11) Abweichend von NCI NA.8.2.4, NCI NA.8.2.5 und den in diesem Dokument enthaltenen zusätzlichen Festlegungen und Erläuterungen zu 8.2.1 darf der ...
zu 8.3.2 Verbindungen mit Nägeln, Beanspruchung auf Herausziehen - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 72 f., Abschnitt zu 8.3.2
NCI Zu 8.3.2 „Beanspruchung in Richtung der Nagelachse (Herausziehen)“. (NA.11) 8.3.2(1)P gilt nicht für glattschaftige Nägel und profilierte Nägel der Tragfähigkeitsklasse 1 im Anschluss von Koppelpfetten, wenn infolge einer Dachneigung von höchsten ...
zu 8.3.3 Verbindungen mit Nägeln, kombinierte Beanspruchung - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 73, Abschnitt zu 8.3.3
NCI Zu 8.3.3 „Kombinierte Beanspruchung ...
zu 8.4 Verbindungen mit Klammern - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 74, Abschnitt zu 8.4
NCI Zu 8.4 „Verbindungen mit Klammern“. (NA.9) Abweichend von 8.2.2 und 8.2.3 darf die Tragfähigkeit von Klammerverbindungen auch nach den in diesem Dokument angegebenen vereinfachten Regeln zu 8.3 ermittelt werden. (NA.10) Für Gipsplatten-Holz-Verbi ...
zu 8.5 Verbindungen mit Bolzen - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 75, Abschnitt zu 8.5
NCI Zu 8.5 „Verbindungen mit Bolzen“. NCI NA.8.5.3 Vereinfachte Regeln für Bolzen und Gewindestangen. (NA.1) Abweichend von 8.2.2 und 8.2.3 darf die Tragfähigkeit von Bolzenverbindungen auch nach den in NCI NA.8.2.4, NCI NA.8.2.5 und den in diesem Do ...
zu 8.6 Verbindungen mit Stabdübeln oder Passbolzen - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 75 f., Abschnitt zu 8.6
NCI Zu 8.6 „Verbindungen mit Stabdübeln oder Passbolzen“. (NA.5) Sofern nicht ausdrücklich anders festgelegt, gelten die nachfolgend angegebenen Regeln für Stabdübel auch für Passbolzen. (NA.6) Abweichend von 8.2.2 und 8.2.3 darf die Tragfähigkeit vo ...
zu 8.7 Verbindungen mit Schrauben, Beanspruchung auf Abscheren - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 76 f., Abschnitt zu 8.7
NCI Zu 8.7 „Verbindungen mit Holzschrauben“. NCI Zu 8.7.1 „Beanspruchung rechtwinklig zur Schraubenachse (Abscheren)“. (NA.7) Die Tragfähigkeit von Verbindungen mit Holzschrauben mit einem Nenndurchmesser (Gewindeaußendurchmesser) d > 6 mm darf abwei ...
zu 8.8 Verbindungen mit Nagelplatten - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 77 f., Abschnitt zu 8.8
ANMERKUNG Absatz (2) bezieht sich auf die Abschnitte in 8.8.2 und nicht auf (NA.3) bis (NA.7). NCI Zu 8.8.1 „Allgemeines“. (NA.3) Bei der Anwendung von Nagelplatten sind die Regelungen der DIN 20000-4 sowie der DIN 20000-6 zu beachten. (NA.4) Angabe ...
zu 8.9 Verbindungen mit Ring- und Scheibendübeln - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 78 f., Abschnitt zu 8.9
NCI Zu 8.9 „Verbindungen mit Ring- und Scheibendübeln“. (NA.14) Bei Ringdübeln mit Dübeldurchmessern dc ≤ 95 mm und bei zweiseitigen Scheibendübeln mit Zähnen oder Dornen mit Dübeldurchmessern dc ≤ 117 mm dürfen für den Anschluss von Vollholz-, Bret ...
zu 8.10 Verbindungen mit Scheibendübeln mit Zähnen - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 79, Abschnitt zu 8.10
NCI Zu 8.10 „Verbindungen mit Scheibendübeln mit Zähnen“. (NA.11) Es gelten die Anforderungen und Festleg ...
zu 9.1.2 Geklebte Tafelelemente - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 83, Abschnitt zu 9.1.2
NCI Zu 9.1.2 „Geklebte Tafelelemente“. Anmerkung zu Tabelle 9.1: ANMERK ...
zu 9.1.3 Nachgiebig verbundene Biegestäbe - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 83, Abschnitt zu 9.1.3
NCI Zu 9.1.3 „Nachgiebig verbundene Biegstäbe“. (NA.4) Für Teilquerschnitte aus Beton darf der Elastizitätsmodul Ecm nach DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1991-1-1/NA angesetzt werden. Beim Nachweis für den Endzustand darf vereinfachend ...
zu 9.2.1 Fachwerke - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 83, Abschnitt zu 9.2.1
NCI Zu 9.2.1 „Fachwerke“. (NA.9) Die in Bild 9.3 angegebenen Knicklängen dürfen nach [NA.5] und [NA.6] nur angewandt werden, wenn folgende zwei Bedingungen erfüllt sind: Ausführung von Druckstößen mindesten ...
zu 9.2.3 Dach- und Deckenscheiben - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 83 ff., Abschnitt zu 9.2.3
NCI Zu 9.2.3 „Dach- und Deckenscheiben“. NCI Zu 9.2.3.2 „Vereinfachter Nachweis von Dach- und Deckenscheiben“. . (NA.5) Auch Scheiben mit einer Spannweite l kleiner 2 b dürfen nach dem in diesem Abschnitt angegebenen vereinfachten Verfahren berechnet ...
zu 9.2.4.2 Wandscheiben, Nachweisverfahren A - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 85 f., Abschnitt zu 9.2.4.2
NCI Zu 9.2.4.2 „Vereinfachter Nachweis von Wandscheiben – Verfahren A“. (NA.15) Einzelne Öffnungen in der Beplankung dürfen bei der Berechnung der Beanspruchungen vernachlässigt werden, wenn sie kleiner als 200 mm × 200 mm sind. Bei mehreren Öffnunge ...
zu 9.2.5 Verbände - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 86 f., Abschnitt zu 9.2.5
NDP Zu 9.2.5.3(1) Modifikationsbeiwerte für die Aussteifung von Biegestäben und Fachwerkssystemen. (NA.1) Für die Anwendung der Gleichungen (9.34), (9.35) und (9.37) sind die Modifikationsbeiwerte der Tabelle NA.21 zu entnehmen. Tabelle NA.21 — Modif ...
zu 10.3 Ausführung; Geklebte Verbindungen - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 90, Abschnitt zu 10.3
(NA.4) Es gelten ...
zu 10.4 Ausführung; Verbindungen mit mechanischen Verbindungsmitteln - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 90, Abschnitt zu 10.4
NCI Zu 10.4.2 „Nägel“. (NA.4) Nagellöcher in Stahlblechen sollen einen Durchmesser haben, der nicht mehr als 1 mm g ...
zu 10.6 Ausführung; Transport und Montage - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 90 f., Abschnitt zu 10.6
(NA.2) Bei ebenen Rahmentragwerken und Fachwerkbindern in Nagelplattenbauweise darf der Nachweis der Transport- und Montagezustände inklusive dem Aufrichten von der liegenden in die stehende Lage als erfüllt angesehen werden, wenn die Anforderungen n ...
zu 10.9 Ausführung; Besondere Regeln für Nagelplattenbinder - Holzbauten [Nationaler Anhang]
Seite 92, Abschnitt zu 10.9
NDP Zu 10.9.2(3) Montage von Nagelplattenbindern: Größtwert für die spannungslose seitliche Auslenkung. Der zulässige Größtwert für die spannungslose seitliche Auslenkung beträgt abow,perm,max = min ( l /400; 50 mm). l = Abstand zwi ...
Norm ist nationaler Anhang zu