Diese Norm behandelt Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzkonstruktionen für die außergewöhnliche Situation einer Brandbeanspruchung und gilt in Verbindung mit DIN EN 1995-1-1 und DIN EN 1991-1-2. Es werden nur Abweichungen oder Ergänzungen zu Entwurf, Berechnung und Bemessung bei Normaltemperaturen behandelt.
Für diese Norm ist der Arbeitsausschuss NA 005-52-22 AA "Konstruktiver baulicher Brandschutz (Spiegelausschuss zu Teilbereichen von CEN/TC 250)" im DIN zuständig.
Inhaltsverzeichnis DIN EN 1995-1-2:
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Die wesentlichen Abschnitte der DIN EN 1995-1-2 im Originaltext:
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2.1 Bemessung und Konstruktion für den Brandfall - Holzbauten
Seite 16 f., Abschnitt 2.1
2.1.1 Wesentliche Anforderungen. (1)P Soweit im Brandfall eine mechanische Beanspruchbarkeit gefordert ist, müssen die Tragwerke so bemessen und konstruiert sein, dass sie ihre Tragfähigkeit während der festgelegten Brandbeanspruchung beibehalten. (2 ...
2.2 Einwirkungen im Brandfall - Holzbauten
Seite 17, Abschnitt 2.2
(1)P Thermische und mechanische Einwirkungen müssen nach EN 1991-1-2 :200 ...
2.3 Material-Bemessungswerte im Brandfall - Holzbauten
Seite 18 f., Abschnitt 2.3
(1)P Für den Nachweis der mechanischen Beanspruchbarkeit müssen die Bemessungswerte der Festigkeits- und Steifigkeitsparameter aus. bestimmt werden. ANMERKUNG 1 Der Modifikationsbeiwert für den Brandfall berücksichtigt die Abminderung der Festigkei ...
2.4 Nachweisverfahren für den Brandfall - Holzbauten
Seite 20 ff., Abschnitt 2.4
2.4.1 Allgemeines. (1)P Das für die Bemessung angenommene Modell des Tragwerks muss das Verhalten der Tragstruktur im Brandfall wiedergeben. (2)P Für die maßgebende Brandbeanspruchungsdauer t muss nachgewiesen werden: (3) Die Tragwerksberechnung fü ...
3.1 Materialeigenschaften; Allgemeines - Holzbauten
Seite 23, Abschnitt 3.1
(1)P Die Werte der Baustoffeigenschaften müssen als charakteristische Werte verwendet werden, soweit ...
3.2 Materialeigenschaften; Mechanische Eigenschaften - Holzbauten
Seite 23, Abschnitt 3.2
(1) Vereinfachte Verfahren zur Abminderung der Festigkeits- und Steifigkeitsparameter eines Querschnitts werden in Abschnitt 4.1 und Abschnitt 4.2 angegeben. ANMERKUNG 1 Ein vereinfachtes Verfahren zur Abminderung der Festigkeits- und Steifigkeit ...
3.3 Materialeigenschaften; Thermische Eigenschaften - Holzbauten
Seite 23, Abschnitt 3.3
(1) Wenn für eine Bemessung im Brandfall eine Kombination aus Versuchen und Berechnungen verwendet wird, sollten, ...
3.4.1 Abbrandtiefe, allgemeines - Holzbauten
Seite 23 f., Abschnitt 3.4.1
(1)P Abbrand muss auf allen Oberflächen von Holz und Holzwerkstoffplatten, die direkt brandbeansprucht sind, angesetzt werden. Dies gilt auch für anfänglich geschützte Oberflächen, wenn ein Abbrand der Bauteile während der maßgebenden Branddauer auft ...
3.4.2 Ungeschützte Oberflächen während der gesamten Branddauer - Holzbauten
Seite 24 ff., Abschnitt 3.4.2
(1) Die Abbrandrate für eindimensionalen Abbrand, siehe Bild 3.1, sollte als konstant über die Zeit angenommen werden und der Bemessungswert der Abbrandtiefe aus. ermittelt werden. (2) Die ideelle Abbrandrate enthält die Effekte der Eckausrundunge ...
3.4.3.1 Oberflächen anfänglich geschützter Balken und Stützen, allgemeines - Holzbauten
Seite 27 ff., Abschnitt 3.4.3.1
(1) Für Oberflächen, die von Brandschutzbekleidungen, anderen schützenden Materialien oder von anderen Bauteilen geschützt werden, siehe Bild 3.3, sollte berücksichtigt werden, dass der Beginn des Abbrandes bis zur Zeit tch verzögert wird;,
e ...
3.4.3.2 Abbrandraten für anfänglich geschützte Bauteile - Holzbauten
Seite 30, Abschnitt 3.4.3.2
(1) Für tch ≤ t ≤ tf sollten die in Tabelle 3.1 gegebenen Abbrandraten mit dem Faktor k2 multipliziert werden. (2) Wenn das Holzbauteil von einer einlagigen Bekleidung aus einer Gipsplatte Typ F geschützt wird, sollte k2 nach. ermittelt werden. Wen ...
3.4.3.3 Abbrandbeginn - Holzbauten
Seite 31, Abschnitt 3.4.3.3
(1) Für Brandschutzbekleidungen, bestehend aus einer oder mehreren Lagen Holzbekleidungen oder Holzwerkstoffplatten, sollte der Beginn des Abbrandes tch des geschützten Bauteils aus. ermittelt werden. (2) Für Bekleidungen aus einer Lage Gipsplatten ...
3.4.3.4 Versagenszeit von Brandschutzbekleidungen - Holzbauten
Seite 32, Abschnitt 3.4.3.4
(1) Das Versagen von Brandschutzbekleidungen kann abhängig sein von. Abbrand oder mechanischem Abtrag des Bekleidungsmaterials; unzureichender Verankerungslänge der Verbindungsmittel im unverkohlten Bauholz; unzureichenden Abständen und Randabstände ...
3.5 Klebstoffe im Brandfall - Holzbauten
Seite 32, Abschnitt 3.5
(1)P Durch Klebstoffe für bauliche Zwecke müssen Verbindungen herstellbar sein, die eine ausreichende Festigkeit und Dauerhaftigkeit der Klebefuge während der maßgebenden Feuerwiderstandsdauer gewährleisten. ...
4.2 Bestimmung von Querschnittswerten für den Brandfall, vereinfachte Regeln - Holzbauten
Seite 33 ff., Abschnitt 4.2
4.2.1 Allgemeines. (1) Die Querschnittswerte sollten entweder nach den Regeln nach 4.2.2 oder 4.2.3 berechnet werden. ANMERKUNG Die Anwendung der Methode mit reduziertem Querschnitt nach 4.2.2 wird empfohlen. Informationen zu nationalen Anforderungen ...
4.3 Berechnung tragender und zusammengesetzter Bauteile für den Brandfall, vereinfachte Regeln - Holzbauten
Seite 36 f., Abschnitt 4.3
4.3.1 Allgemeines. (1) Druck rechtwinklig zur Faser darf vernachlässigt werden. (2) Eine Schubbeanspruchung darf in rechteckigen und runden Querschnitten vernachlässigt werden. Für ausgeklinkte Träger sollte nachgewiesen werden, dass als Restquerschn ...
5 Bemessungsverfahren für Wand- und Deckenkonstruktionen für den Brandfall - Holzbauten
Seite 38, Abschnitt 5
5.1 Allgemeines. (1) Die Regeln dieses Abschnittes gelten für tragende Bauteile (R), raumabschließende Bauteile (EI) und Bauteile, die sowohl tragend als auch raumabschließend sind (REI). Bezüglich des Raumabschlusses gelten die Regeln nur für eine F ...
6.2.1 Verbindungen mit Seitenteilen aus Holz im Brandfall, vereinfachte Regeln - Holzbauten
Seite 38 ff., Abschnitt 6.2.1
6.2.1.1 Ungeschützte Verbindungen. (1) Für ungeschützte Holz-Holz-Verbindungen mit Rand- und Lochabständen und Abmessungen der Seitenhölzer entsprechend den Mindestanforderungen nach EN 1995-1-1, Abschnitt 8, darf die Feuerwiderstandsdauer nach Tabel ...
6.2.2 Verbindungen mit Seitenteilen aus Holz im Brandfall, Methode mit reduzierten Beanspruchungen - Holzbauten
Seite 43 ff., Abschnitt 6.2.2
6.2.2.1 Ungeschützte Verbindungen. (1) Die Regeln für Bolzen und Stabdübel sind für eine Dicke der Seitenhölzer gleich oder größer t1, in mm, gültig: (2) Bei Normbrandbeanspruchung sollte der charakteristische mechanische Widerstand eines Verbindun ...
6.3 Verbindungen mit außen liegenden Stahlblechen im Brandfall - Holzbauten
Seite 45, Abschnitt 6.3
6.3.1 Ungeschützte Verbindungen. (1) Die Beanspruchbarkeit der Stahlbleche sollte nach den Regeln entsprechend EN 1993-1-2 bestimmt werden. (2) Für die Berechnung des Abschnittsfaktors der Stahlplatten entsprechend EN 1993-1-2 ...
6.4 Auf Herausziehen beanspruchte Schrauben im Brandfall, vereinfachte Regeln - Holzbauten
Seite 45 f., Abschnitt 6.4
(1) Die folgenden Regeln gelten für auf Herausziehen beanspruchte Schrauben, die vor direkter Brandbeanspruchung geschützt sind. (2) Der Bemessungswert der Beanspruchbarkeit von Schrauben sollte entsprechend Gleichung (2.3) berechnet werden. (3) Für ...
7 Konstruktive Ausführung für den Brandfall - Holzbauten
Seite 47 f., Abschnitt 7
7.1 Wände und Decken. 7.1.1 Bauteilmaße und Abstände. (1) Der Abstand von Wandstielen und Deckenbalken sollte nicht größer als 625 mm sein. (2) Beplankungen von Wänden sollten jeweils eine Mindestdicke von. haben. (3) Holzwerkstoffplatten in Konstr ...
Anhang A Parametrische Brandbeanspruchung - Holzbauten
Seite 49 ff., Abschnitt Anhang A
A.1 Allgemeines. (1) Dieser Anhang behandelt Naturbrandbeanspruchungen entsprechend der Öffnungsfaktoren-Methode unter Verwendung parametrischer Temperaturzeitkurven. ANMERKUNG Eine Methode zur Bestimmung parametrischer Temperaturzeitkurven ist in EN ...
Anhang B Allgemeine Berechnungsverfahren - Holzbauten
Seite 53 ff., Abschnitt Anhang B
B.1 Allgemeines. (1) Allgemeine Berechnungsverfahren dürfen für einzelne Bauteile, Teile der Konstruktion oder ganze Tragwerke angewendet werden. (2) Allgemeine Berechnungsverfahren dürfen für. verwendet werden. (3) Die Außentemperatur sollte mit 20 ...
Anhang C Tragende Deckenbalken und Wandstiele in vollgedämmten Konstruktionen - Holzbauten
Seite 58 ff., Abschnitt Anhang C
C.1 Allgemeines. (1) Dieser Anhang behandelt das Tragverhalten von Holztafelwänden und Deckenkonstruktíonen aus Holzbauteilen (Stiele oder Balken), die an der brandbeanspruchten Seite mit Platten bekleidet sind. Die Regeln gelten für eine Normbrandbe ...
Anhang D Abbrand von Bauteilen in Wand- und Deckenkonstruktionen mit ungedämmten Hohlräumen - Holzbauten
Seite 67 f., Abschnitt Anhang D
D.1 Allgemeines. (1) Die Regelungen dieses Anhangs gelten für Normbrandbeanspruchung. (2) Es gilt Abschnitt 3.4.3.1. D.2 Abbrandraten. (1) Es gilt Abschnitt 3.4.3.2. D.3 Beginn des Abbrandes. (1) Für Brandschutzbekleidungen aus Holzwerkstoffen sollte ...
Anhang E Berechnung der raumabschließenden Funktion von Wand- und Deckenkonstruktionen - Holzbauten
Seite 69 ff., Abschnitt Anhang E
E.1 Allgemeines. (1) Die Bekleidung auf der nicht brandbeanspruchten (unbeflammten) Seite der Konstruktion sollte in unverbranntem Holz befestigt werden. (2) Die Anforderungen bezüglich des Raumabschlusses (Kriterium E) werden als erfüllt angenommen, ...
Norm hat folgende nationale Anhänge
Verwandte Normen zu DIN EN 1995-1-2 sind