Diese Norm behandelt die allgemeinen Grundlagen für den Entwurf, die Berechnung und Bemessung von Hochbauten und Ingenieurbauwerken mit unbewehrtem und bewehrtem Mauerwerk, bei dem die Bewehrung eingesetzt wird, um die Duktilität und die Festigkeit zu sicherzustellen oder die Dauerhaftigkeit zu verbessern. Die Grundlagen für den Entwurf, die Berechnung und Bemessung von vorgespanntem und von eingefasstem Mauerwerk werden hier bereitgestellt; es werden jedoch keine Anwendungsregeln angegeben. Der Teil gilt nicht für Mauerwerk, das eine Querschnittsfläche von weniger als 0,04 m² aufweist.
Für diese Norm ist das Gremium NA 005-06-01 AA "Mauerwerksbau (Sp CEN/TC 125, CEN/TC 250/SC 6)" im DIN zuständig.
Inhaltsverzeichnis DIN EN 1996-1-1:
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Die wesentlichen Abschnitte der DIN EN 1996-1-1 im Originaltext:
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Änderungen DIN EN 1996-1-1
Gegenüber DIN EN 1996-1-1:2010-12 wurden folgende Änderungen vorgenomme ...
1.1.2 Anwendungsbereich DIN EN 1996-1-1
Seite 11 f., Abschnitt 1.1.2
(1)P Teil 1-1 des Eurocode 6 behandelt die allgemeinen Grundlagen für den Entwurf, die Berechnung und Bemessung von Hochbauten und Ingenieurbauwerken mit unbewehrtem und bewehrtem Mauerwerk, bei dem die Bewehrung eingesetzt wird, um die Duktilität un ...
1.5 Begriffe DIN EN 1996-1-1
Seite 14 ff., Abschnitt 1.5
1.5.1 Allgemeines. (1) Für EN 1996-1-1 gelten die in EN 1990 :2002, 1.5, angegebenen Begriffe. (2) Die Bedeutung der Begriffe, die in EN 1996-1-1 verwendet werden, ist in 1.5.2 bis einschließlich 1.5.11 angegeben. 1.5.2 Mauerwerk. 1.5.2.1 Mauerwerk G ...
2 Grundlagen für Entwurf, Berechnung und Bemessung - Mauerwerksbauten
Seite 25 ff., Abschnitt 2
2.1 Grundlegende Anforderungen. 2.1.1 Allgemeines. (1)P Entwurf, Berechnung und Bemessung von Mauerwerksbauten sind nach den in EN 1990 angegebenen allgemeinen Regeln auszuführen. (2)P In diesem Abschnitt sind spezielle Festlegungen für die Anwendung ...
3.1 Mauersteine als Baustoff - Mauerwerksbauten
Seite 28 ff., Abschnitt 3.1
3.1.1 Mauersteinarten und deren Gruppierung. (1)P Folgende Mauersteinarten dürfen verwendet werden: Mauerziegel nach EN 771-1;,
Kalksandsteine nach EN 771-2;,
Mauersteine aus Beton (mit dichten und porigen Zuschlägen) nach EN 771-3;,
...
3.2 Mörtel als Baustoff - Mauerwerksbauten
Seite 29, Abschnitt 3.2
3.2.1 Mörtelarten. (1) Mauermörtel sind entsprechend ihrer Zusammensetzung als Normalmörtel, Dünnbettmörtel oder Leichtmörtel definiert. (2) Mauermörtel werden entsprechend der Festlegung der Zusammensetzung als Rezeptmörtel oder Mörtel nach Eignungs ...
3.3 Füllbeton als Baustoff - Mauerwerksbauten
Seite 31, Abschnitt 3.3
3.3.1 Allgemeines. (1)P Füllbeton muss EN 206-1 entsprechen. (2) Füllbeton ist mit der charakteristischen Druckfestigkeit fck (Betonfestigkeitsklasse) zu bezeichnen. Sie bezieht sich auf die Zylinder-/Würfelfestigkeit im Alter von 28 Tagen nach EN 20 ...
3.4 Bewehrungsstahl als Baustoff - Mauerwerksbauten
Seite 32, Abschnitt 3.4
3.4.1 Allgemeines. (1)P Bewehrungsstahl muss entsprechend EN 10080 angegeben werden. Nichtrostender Stahl und Bewehrungsstäbe mit spezieller Beschichtung sind gesondert auszuweisen. (2)P Die Anforderungen an die Eigenschaften des Bewehrungsstahls wer ...
3.5 Spannstahl als Baustoff - Mauerwerksbauten
Seite 32, Abschnitt 3.5
(1)P Spannstahl muss EN 10138 oder einer Europäischen Te ...
3.6.1 Druckfestigkeit von Mauerwerk - Mauerwerksbauten
Seite 32 ff., Abschnitt 3.6.1
3.6.1.1 Allgemeines. (1)P Die charakteristische Druckfestigkeit von Mauerwerk fk ist aus Ergebnissen von Mauerwerksversuchen zu bestimmen. ANMERKUNG Versuchsergebnisse dürfen entweder aus Versuchen für das jeweilige Projekt oder aus einer vorhandenen ...
3.6.2 Schubfestigkeit von Mauerwerk - Mauerwerksbauten
Seite 36 f., Abschnitt 3.6.2
(1)P Die charakteristische Schubfestigkeit fvk von Mauerwerk ist aus Ergebnissen von Versuchen an Mauerwerk zu bestimmen. ANMERKUNG Versuchsergebnisse dürfen entweder aus Versuchen für das jeweilige Projekt oder aus einer vorhandenen Datenbasis entno ...
3.6.3 Schubfestigkeit der Fuge zwischen Mauerwerk und vorgefertigtem Sturz - Mauerwerksbauten
Seite 38, Abschnitt 3.6.3
(1) Die charakteristische Haftscherfestigkeit der Fuge zwischen ...
3.6.4 Biegefestigkeit von Mauerwerk - Mauerwerksbauten
Seite 38 f., Abschnitt 3.6.4
(1) Bei der Plattenbiegung ist fxk1 als Biegefestigkeit mit einer Bruchebene parallel zu den Lagerfugen und fxk2 als Biegefestigkeit mit einer Bruchebene senkrecht zu den Lagerfugen definiert (siehe Bild 3.1). Bild 3.1 — Bruchebenen bei Biegebeanspru ...
3.6.5 Verbundfestigkeit der Bewehrung - Mauerwerksbauten
Seite 39 f., Abschnitt 3.6.5
(1)P Die charakteristische Verbundfestigkeit der Fugenbewehrung in Mörtel oder Beton ist aus Ergebnissen von Versuchen zu bestimmen. ANMERKUNG Versuchsergebnisse dürfen entweder aus Versuchen für das jeweilige Projekt oder aus einer vorhandenen Daten ...
3.7 Verformungseigenschaften von Mauerwerk - Mauerwerksbauten
Seite 40 ff., Abschnitt 3.7
3.7.1 Spannungs-Dehnungs-Linie. (1) Die Spannungs-Dehnungs-Linie von Mauerwerk unter Druckbeanspruchung ist in der Regel nichtlinear. Für die Bemessung darf sie als linear, parabelförmig, parabel-rechteckförmig (siehe Bild 3.2) oder als Rechteck ange ...
3.8 Ergänzungsbauteile - Mauerwerksbauten
Seite 42 f., Abschnitt 3.8
3.8.1 Feuchtesperrschichten. (1)P Feuchtesperrschichten müssen den (kapillaren) Feuchtigkeitstransport verhindern. 3.8.2 Maueranker. (1)P Maueranker müssen die Anforderungen nach EN 845-1 e ...
4 Dauerhaftigkeit - Mauerwerksbauten
Seite 43 ff., Abschnitt 4
4.1 Allgemeines. (1)P Mauerwerk muss für die vorgesehene Nutzung unter Berücksichtigung der maßgebenden Umweltbedingungen so geplant werden, dass es ausreichend dauerhaft ist. 4.2 Klassifizierung der Umweltbedingungen. (1) Die Klassifizierung der Umw ...
5.1 Allgemeines - Mauerwerksbauten; Ermittlung der Schnittkräfte
Seite 46 f., Abschnitt 5.1
(1)P Für den Nachweis eines jeden zu betrachtenden Grenzzustandes muss unter Beachtung folgender Punkte ein Bemessungsmodell festgelegt werden: eine entsprechende Beschreibung des Tragwerkes, der verwendeten Materialien und der Umweltbedingungen; da ...
5.2 Tragverhalten in außergewöhnlichen Fällen - Mauerwerksbauten; Ermittlung der Schnittkräfte
Seite 47, Abschnitt 5.2
(1)P Neben der Tragwerksbemessung für Lasten aus üblicher Nutzung ist auch ausreichend sicherzustellen, dass das Tragwerk bei missbräuchlicher Nutzung oder Unfall nicht plötzlich einstürzt oder unverhältnismäßig stark beschädigt wird. ANMERKUNG Von k ...
5.3 Imperfektionen - Mauerwerksbauten; Ermittlung der Schnittkräfte
Seite 47, Abschnitt 5.3
(1)P Imperfektionen sind bei der Bemessung zu berücksichtigen. (2) Die Auswirkung von möglichen Imperfektionen sollte durch die Annahme ein ...
5.4 Theorie II. Ordnung - Mauerwerksbauten; Ermittlung der Schnittkräfte
Seite 47 f., Abschnitt 5.4
(1)P Die einzelnen Teile von Tragwerken, die nach EN 1996-1-1 bemessene Mauerwerkswände enthalten, müssen räumlich so ausgesteift sein, dass sie insgesamt unverschieblich sind bzw. eintretende Verformungen in der Berechnung berücksichtigt werden. (2) ...
5.5.1 Vertikal beanspruchte Wände - Mauerwerksbauten; Ermittlung der Schnittkräfte
Seite 48 ff., Abschnitt 5.5.1
5.5.1.1 Allgemeines. (1) Bei der Berechnung vertikal beanspruchter Wände, sind folgende Punkte bei der Bemessung zu berücksichtigen: direkt auf die Wand einwirkende vertikale Lasten; Effekte aus Theorie II. Ordnung; Ausmitten, die sich aus der Ano ...
5.5.2 Vertikal beanspruchte Bauteile aus bewehrtem Mauerwerk - Mauerwerksbauten; Ermittlung der Schnittkräfte
Seite 53 ff., Abschnitt 5.5.2
5.5.2.1 Schlankheit. (1) Die Schlankheit vertikal beanspruchter bewehrter Bauteile in der Ebene des Bauteils ist nach 5.5.1.4 zu bestimmen. (2) Bei der Berechnung der Schlankheit einer verfüllten zweischaligen Wand sollte die Dicke der Wand nicht mit ...
5.5.3 Schubbeanspruchte Aussteifungswände - Mauerwerksbauten; Ermittlung der Schnittkräfte
Seite 56 f., Abschnitt 5.5.3
(1) Bei der Berechnung schubbeanspruchter Wände setzt sich die Steifigkeit der Wand aus der Wand und der mitwirkenden Breite der Querwände zusammen. Bei Wänden, die mindestens doppelt so hoch wie lang sind, darf der Einfluss der Schubverformungen auf ...
5.5.4 Bewehrte Mauerwerksbauteile unter Schubbeanspruchung - Mauerwerksbauten; Ermittlung der Schnittkräfte
Seite 57, Abschnitt 5.5.4
(1) Bei der Berechnung des Bemessungswertes der von Bauteilen aufzunehmenden Querkraft bei gleichmäßig verteilter Last darf angenommen werden, dass der Größtwert der Querkraft im Abstand von d /2 vom Auflagerrand vorhanden ist, wobei d die Nutzhöhe d ...
5.5.5 Querbelastete Wände - Mauerwerksbauten; Ermittlung der Schnittkräfte
Seite 58 f., Abschnitt 5.5.5
(1) Bei der Berechnung von horizontal auf Plattenbiegung beanspruchten Mauerwerkswänden ist Folgendes bei der Bemessung zu berücksichtigen: der Einfluss von Feuchtesperrschichten; die Auflagerbedingungen und die Durchlaufwirkung über Zwischenauflage ...
6.1.1 Unbewehrte Wände unter vertikaler Belastung; Allgemeines - Mauerwerksbauten; Nachweise in den GZT
Seite 59, Abschnitt 6.1.1
(1)P Für die Bemessung von unbewehrten Mauerwerkswänden unter vertikaler Belastung sind die Geometrie der Wand, die Ausmitte der Last und die Bau ...
6.1.2 Unbewehrte Wände unter vertikaler Belastung - Mauerwerksbauten; Nachweise in den GZT
Seite 59 ff., Abschnitt 6.1.2
6.1.2.1 Allgemeines. Dabei ist. A die belastete Bruttoquerschnittsfläche in m². (4) Bei zweischaligen Wänden mit Luftschicht sollte jede Wandschale getrennt für sich nachgewiesen werden. Dazu sind die Querschnittsfläche der belasteten Wandschale u ...
6.1.3 Unbewehrte Wände unter vertikaler Belastung mit Teilflächenlasten - Mauerwerksbauten; Nachweise in den GZT
Seite 62 ff., Abschnitt 6.1.3
(1)P Im Grenzzustand der Tragfähigkeit muss der Bemessungswert einer vertikalen Einzellast NEdc kleiner oder gleich dem Bemessungswert des Tragwiderstandes einer Wand für diese Beanspruchung NRdc sein, d. h.: Ab / Aef ist nicht größer als 0,45 einz ...
6.2 Unbewehrte Wände unter Schubbelastung - Mauerwerksbauten; Nachweise in den GZT
Seite 65, Abschnitt 6.2
ANMERKUNG Die Festlegung, ob in einem Land Gleichung (6.13) und (6.14) anzuwenden ist, und die Größe oder der Funktionsverlauf von VRdlt, z. B. in Bezug auf die Zugfestigkeit der Mauersteine und/oder die Überbindung des Mauerwerks, sind im Nationale ...
6.3 Unbewehrte Wände, durch Horizontallasten auf Plattenbiegung beansprucht - Mauerwerksbauten; Nachweise in den GZT
Seite 65 ff., Abschnitt 6.3
6.3.1 Allgemeines. ANMERKUNG Dieser Teil der Norm enthält keine Methode zur Berechnung von Φfl, bei der die Biegefestigkeit berücksichtigt wird. (5) Bei der Ermittlung des Widerstandsmomentes eines Pfeilers in einer Wand sollte die überstehende Fla ...
6.4 Unbewehrte Wände unter kombinierter vertikaler und horizontaler Belastung - Mauerwerksbauten; Nachweise in den GZT
Seite 68 f., Abschnitt 6.4
6.4.1 Allgemeines. (1) Unbewehrte Wände aus Mauerwerk, die sowohl durch vertikale als auch horizontale Lasten beansprucht werden, sind nach einer der unter 6.4.2, 6.4.3 oder 6.4.4 angegebenen Verfahren zu bemessen. 6.4.2 Verfahren unter Anwendung des ...
6.5 Maueranker - Mauerwerksbauten; Nachweise in den GZT
Seite 69, Abschnitt 6.5
(1)P Bei der Berechnung der Tragfähigkeit von Mauerankern muss Folgendes berücksichtigt werden: Der Verformungsunterschied zwischen den verbundenen Bauteilen, wie z. B. bei Verblendschicht und Hintermauerung infolge Temperaturdifferenzen, Feuchteänd ...
6.6.1 Bewehrte Bauteile; Allgemeines - Mauerwerksbauten; Nachweise in den GZT
Seite 70, Abschnitt 6.6.1
(1)P Die Bemessung bewehrter, durch Biegung, Biegung mit Längskraft oder nur durch Längskräfte beanspruchter Mauerwerksbauteile hat unter den folgenden Annahmen zu erfolgen: Ebenbleiben der Querschnitte; die Bewehrung verformt sich wie das angrenze ...
6.6.2 Bewehrte Bauteile bei Biegung/Normalkraft - Mauerwerksbauten; Nachweise in den GZT
Seite 70 ff., Abschnitt 6.6.2
(1)P Im Grenzzustand der Tragfähigkeit muss der Bemessungswert der auf das bewehrte Mauerwerksbauteil einwirkenden Kraft Ed kleiner oder gleich dem Bemessungswert des Bauteilwiderstandes Rd sein: Bild 6.4 — Spannungs- und Dehnungsverteilung: ...
6.6.3 Zusammengesetzte bewehrte Plattenbalken - Mauerwerksbauten; Nachweise in den GZT
Seite 73 f., Abschnitt 6.6.3
(1) Wenn die Bewehrung in einem Querschnitt örtlich so konzentriert ist, dass das Bauteil als Plattenbalken, z. B. in T- oder L-Form (siehe Bild 6.6), betrachtet werden kann, sollte die Plattendicke tf gleich der Dicke des Mauerwerks, aber nicht größ ...
6.6.4 Wandscheiben - Mauerwerksbauten; Nachweise in den GZT
Seite 74 f., Abschnitt 6.6.4
Bild 6.7 — Bewehrung einer Wandscheibe: (3) Zur Rissbeschränkung sollte bis zu einer Höhe von 0,5 lef oder 0,5 d (siehe 8.2.3 (3) und Bild 6.7) gerechnet vom unteren Rand der Scheibe zusätzliche Bewehrung in die Lagerfugen oberhalb der Hauptbewe ...
6.6.5 Flachstürze - Mauerwerksbauten; Nachweise in den GZT
Seite 75 f., Abschnitt 6.6.5
(1) Wurde die Tragfähigkeit eines Flachsturzes vom Hersteller nach EN 845-2 deklariert, so sollte der Bemessungswert der Tragfähigkeit größer oder gleich der auf den Flachsturz einwirkenden Bemessungslast sein; in diesem Falle sind keine weiteren Prü ...
6.7 Bauteile unter Schubbelastung - Mauerwerksbauten; Nachweise in den GZT
Seite 76 ff., Abschnitt 6.7
6.7.1 Allgemeines. (3) Die Beeinflussung der Schubtragfähigkeit von bewehrten Mauerwerksbauteilen durch Füllbeton sollte berücksichtigt werden. Wird die Schubtragfähigkeit durch den Füllbeton wesentlich größer, sollte die Mauerwerksfestigkeit vernac ...
7 GZG - Mauerwerksbauten
Seite 81 f., Abschnitt 7
7.1 Allgemeines. (1)P Ein Tragwerk aus Mauerwerk ist so zu bemessen und zu planen, dass der Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit nicht überschritten wird. (2) Verformungen, die ungünstige Auswirkungen auf Teile, Oberflächen (inklusive aufgebrachter ...
8.1 Ausbildung von Mauerwerk - Mauerwerksbauten
Seite 83 ff., Abschnitt 8.1
8.1.1 Mauerwerksbaustoffe. (1)P Mauersteine müssen für die Mauerwerksart, deren örtliche Lage und hinsichtlich der an das Mauerwerk gestellten Anforderungen an die Dauerhaftigkeit geeignet sein. Mörtel, Füllbeton und Bewehrung müssen auf die Steinart ...
8.2 Ausbildung der Bewehrung - Mauerwerksbauten
Seite 85 ff., Abschnitt 8.2
8.2.1 Allgemeines. (1)P Die Bewehrung muss so angeordnet werden, dass sie im Verbund mit dem Mauerwerk wirkt. (2)P Sofern bei der Berechnung eine gelenkige Lagerung angenommen worden ist, muss eine mögliche Einspannung im Mauerwerk berücksichtigt wer ...
8.5.1 Anschluss von Wänden an Decken und Dächern - Mauerwerksbauten
Seite 91 f., Abschnitt 8.5.1
8.5.1.1 Allgemeines. (1)P Wände, die von Decken und Dächern gehalten werden sollen, müssen so mit den Decken und Dächern verbunden werden, dass die horizontalen Bemessungslasten in die aussteifenden Bauteile übertragen werden können. (2) Die Übertrag ...
8.5.2 Anschlüsse zwischen Wänden - Mauerwerksbauten
Seite 92 f., Abschnitt 8.5.2
8.5.2.1 Wandkreuzungen. (1)P Aneinander anschließende Wände müssen so miteinander verbunden werden, dass die vorhandenen Vertikal- und Horizontallasten untereinander übertragen werden können. (2) Die Verbindung am Wandanschluss sollte entweder durch ...
8.6 Schlitze und Aussparungen - Mauerwerksbauten
Seite 93 ff., Abschnitt 8.6
8.6.1 Allgemeines. (1)P Schlitze und Aussparungen dürfen die Standsicherheit einer Wand nicht beeinträchtigen. (2) Schlitze und Aussparungen sollten nicht durch Stürze oder andere tragende Bauteile einer Wand gehen. Sie sollten bei bewehrtem Mauerwer ...
Norm hat folgende nationale Anhänge
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