Norm

DIN EN 1997-2 | 2010-10

Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik - Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrunds

Diese Norm beschreibt die wesentlichen Anforderungen für die Durchführung, Interpretation und die Verwendung von geotechnischen Laborversuchen.

Inhaltsverzeichnis DIN EN 1997-2:

Seite
1 Allgemeines 12
1.1 Anwendungsbereich 12
1.1.1 Anwendungsbereich des Eurocode 7 12
1.1.2 Anwendungsbereich von EN 1997-2 12
1.2 Normative Verweisungen 13
1.3 Voraussetzungen 14
1.4 Unterscheidung von Grundsätzen und Anwendungsregeln 14
1.5 Begriffe 15
1.5.1 Einheitliche Begriffe in allen Eurocodes 15
1.5.2 Einheitliche Begriffe in Eurocode 7 15
1.5.3 Besondere Begriffe in EN 1997-2 15
1.6 Versuchsergebnisse und abgeleitete Werte 17
1.7 Verbindung von EN 1997-1 und EN 1997-2 18
1.8 Symbole und Einheiten 18
2 Planung von Baugrunduntersuchungen 22
2.1 Zweck 22
2.2 Abfolge der Baugrunduntersuchungen 25
2.3 Voruntersuchungen 26
2.4 Hauptuntersuchungen 26
2.4.1 Felduntersuchungen 26
2.4.2 Laborversuche 31
2.5 Kontrolluntersuchungen und Überwachung 36
3 Probeentnahme in Boden und Fels und Grundwassermessungen 36
3.1 Allgemeines 36
3.2 Probeentnahme mittels Bohrungen 36
3.3 Probeentnahme aus Schürfen, Stollen oder Schächten 36
3.4 Probeentnahme in Böden 37
3.5 Probeentnahme in Fels 39
3.6 Grundwassermessungen in Böden und Fels 41
4 Felduntersuchungen in Boden und Fels 43
4.1 Allgemeines 43
4.2 Allgemeine Anforderungen 43
4.3 Drucksondierungen mit und ohne Messeinrichtungen für den Porenwasserdruck (CPT, CPTM, CPTU) 45
4.4 Pressiometerversuche (PMT) 48
4.5 Versuch mit dem flexiblen Dilatometer (FDT) 51
4.6 Standard Penetration Test (SPT) 52
4.7 Rammsondierungen (DP) 54
4.8 Gewichtssondierung (WST) 56
4.9 Flügelscherversuch (FVT) 58
4.10 Flachdilatometerversuch (DMT) 59
4.11 Belastungsversuch für Flachgründungen (PLT) 60
5 Laborversuche für Boden und Fels 62
5.1 Allgemeines 62
5.2 Allgemeine Anforderungen für Laborversuche 62
5.3 Vorbereitung von Bodenproben für Versuche 63
5.4 Herstellung von Probekörpern aus Fels für Versuche 64
5.5 Versuche zur Klassifikation, Benennung und Beschreibung von Boden 65
5.6 Chemische Untersuchungen an Böden und Grundwasser 70
5.7 Indexversuche zur Bestimmung zur Festigkeit von Böden 74
5.8 Versuche zur Bestimmung der Festigkeit von Böden 75
5.9 Versuche zur Bestimmung der Zusammendrückbarkeit und der Verformungen von Böden 80
5.10 Bestimmung der Verdichtung an Böden 83
5.11 Bestimmung der Durchlässigkeit an Böden 84
5.12 Versuche zur Klassifikation von Fels 86
5.13 Quellversuche an Gestein 89
5.14 Bestimmung der Festigkeit von Gestein 92
6 Geotechnischer Untersuchungsbericht 97
Anhang A (informativ) Liste von Versuchsergebnissen von geotechnischen Standardversuchen 100
Anhang B (informativ) Planung von geotechnischen Untersuchungen 103
Anhang B.1 Phasen der Baugrunduntersuchungen für die geotechnische Bemessung, den geotechnischen Entwurf, die Bauausführung und die Bauwerksnutzung 103
Anhang B.2 Auswahl von Verfahren für Baugrunduntersuchung zu unterschiedlichen Etappen 104
Anhang B.3 Beispiele für Empfehlungen von Untersuchungsabständen und -tiefen 106
Anhang C (informativ) Beispiel für die Ableitung von Grundwasserdrücken auf der Grundlage eines Grundwassermodells und von Langzeitmessungen 112
Anhang D (informativ) Drucksondierungen ohne und mit Porenwasserdruckmessungen 114
Anhang E (informativ) Pressiometerversuche (PMT) 125
Anhang F (informativ) Standard Penetration Test (SPT) 131
Anhang G (informativ) Rammsondierungen (DP) 135
Anhang H (informativ) Gewichtssondierung (WST) 139
Anhang I (informativ) Flügelscherversuch (FVT) 140
Anhang J (informativ) Versuch mit dem flachen Dilatometer (DMT) 145
Anhang K (informativ) Belastungsversuch für Flachgründungen (PLT) 146
Anhang L (informativ) Detaillierte Informationen zur Herstellung von Probekörpern aus Boden für Versuche 150
Anhang M (informativ) Detaillierte Informationen über Versuche zur Klassifikation, Benennung und Beschreibung von Böden 157
Anhang N (informativ) Detaillierte Informationen zu chemischen Versuchen an Böden 164
Anhang O (informativ) Detaillierte Informationen zu Indexversuchen zur Bestimmung der Festigkeit von Böden 168
Anhang P (informativ) Detaillierte Informationen zur Bestimmung der Scherfestigkeit von Böden 169
Anhang Q (informativ) Detaillierte Informationen zur Bestimmung der Zusammendrückbarkeit von Böden 171
Anhang R (informativ) Detaillierte Informationen über Verdichtungsversuche an Böden 172
Anhang S (informativ) Detaillierte Informationen zu Versuchen zur Bestimmung der Durchlässigkeit 174
Anhang T (informativ) Herstellung von Probekörpern für Versuche von Gestein 176
Anhang U (informativ) Klassifikationsversuche an Gestein 177
Anhang V (informativ) Quellversuche an Gestein 179
Anhang W (informativ) Versuche zur Bestimmung der Festigkeit von Gestein 181
Anhang X (informativ) Literaturhinweise 185

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN EN 1997-2 im Originaltext:

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1.1.2 Anwendungsbereich DIN EN 1997-2

Seite 12 f., Abschnitt 1.1.2
(1) EN 1997-2 ist dafür bestimmt, in Verbindung mit EN 1997-1 benutzt zu werden, und liefert Regeln in Ergänzung zu EN 1997-1 hinsichtlich: der Planung der Baugrunderkundungen und der Berichterstattung über die Baugrunderkundung; allgemeiner Anforde ...

1.5.3 Begriffe DIN EN 1997-2

Seite 15 f., Abschnitt 1.5.3
1.5.3.1 abgeleiteter Wert (en: derived value) Wert für einen geotechnischen Kennwert, der aus Versuchsergebnissen auf theoretischer Grundlage, durch Korrelation oder auf Grund von Erfahrungen erhalten wird (siehe 1.6). 1.5.3.2 gestörte Probe (en: dis ...

2.1 Zweck der Untersuchungen - Baugrund

Seite 22 ff., Abschnitt 2.1
2.1.1 Allgemeines. (1)P Geotechnische Untersuchungen sind so zu planen, dass die wesentlichen geotechnischen Informationen und Kennwerte mit Sicherheit in den verschiedenen Projektphasen zur Verfügung stehen. Die geotechnischen Informationen müssen a ...

2.2 Abfolge der Untersuchungen - Baugrund

Seite 25 f., Abschnitt 2.2
(1)P Die Auswahl der Verfahren für die Baugrunduntersuchungen und deren Umfang müssen auf die vorgesehene Art und den Entwurf des Bauwerkes abgestimmt sein, z. B. Art der Gründung, Art der Untergrundverbesserung oder Stützkonstruktionen, Lage und Ein ...

2.3 Voruntersuchungen - Baugrund

Seite 26, Abschnitt 2.3
(1) Voruntersuchungen sollten so geplant werden, dass — soweit erforderlich — ausreichende Daten erhalten werden, für: die Bewertung der Gesamtstandsicherheit und die grundsätzliche Eignung des Planungsbereiches; die Bewertung der Eignung des Planun ...

2.4.1 Felduntersuchungen - Baugrund

Seite 26 ff., Abschnitt 2.4.1
2.4.1.1 Allgemeines. (1)P Für den Fall, dass die Voruntersuchungen nicht die erforderlichen Informationen liefern, um die Aspekte in 2.3 zu bewerten, müssen ergänzende Untersuchungen in der Hauptuntersuchung ausgeführt werden. (2) Falls erforderlich, ...

2.4.2 Laborversuche - Baugrund

Seite 31 ff., Abschnitt 2.4.2
2.4.2.1 Allgemeines. (1) Vor der Aufstellung eines Versuchsprogramms sollten die erwartete Schichtenfolge bekannt sein und die Schichten feststehen, die für die Bemessung bedeutsam sind, um die Versuche und die Anzahl der Versuche für jede Schicht fe ...

2.5 Kontrolluntersuchungen und Überwachung - Baugrund

Seite 36, Abschnitt 2.5
(1)P Falls erforderlich, sind eine Anzahl von Kontrolluntersuchungen und zusätzliche Versuche während der Baumaßnahme durchzuführen, um zu überprüfen, ob die Baugrundverhältnisse, die Eigenschaften der gelieferten Baumaterialien und die Bauausführung ...

3.4 Probeentnahme in Böden - Baugrund

Seite 37 ff., Abschnitt 3.4
3.4.1 Kategorien von Probeentnahmeverfahren und Güteklassen von Proben für Laborversuche. (1)P Die Proben müssen den gesamten Mineralbestand der Schicht enthalten, aus der sie gewonnen wurden. Sie dürfen nicht durch Material aus einer anderen Schicht ...

3.5 Probeentnahme in Fels - Baugrund

Seite 39 f, Abschnitt 3.5
3.5.1 Kategorien von Probeentnahmeverfahren. (1)P Die Proben müssen den gesamten Mineralbestand der Schicht enthalten, aus der sie gewonnen wurden. Sie dürfen nicht durch Material aus einer anderen Schicht oder durch Additive verunreinigt sein, die w ...

3.6 Grundwassermessungen in Böden und Fels - Baugrund

Seite 41 f., Abschnitt 3.6
3.6.1 Allgemeines. (1)P Grundwassermessungen müssen in Übereinstimmung mit 2.1.4 stehen. (2)P Die Bestimmung des Grundwasserspiegels oder der Porenwasserdrücke in Böden und Fels muss mit offenen oder geschlossenen Systemen zur Grundwassermessung erfo ...

4.3 Drucksondierungen - Baugrund

Seite 45 ff., Abschnitt 4.3
4.3.1 Zweck. (1) Das Ziel der Drucksondierung (CPT) ist die Ermittlung des Widerstands, den der Boden oder weiche Fels gegen eine Spitze und durch die örtliche Reibung an der Mantelfläche gegen das Eindringen der Sonde ausübt. (2)P Bei der Drucksondi ...

4.4 Pressiometerversuche - Baugrund

Seite 48 ff., Abschnitt 4.4
4.4.1 Zweck. (1) Der Zweck des Pressiometerversuchs ist es, durch die Aufweitung einer zylindrischen, flexiblen Membran unter Druck die Verformung von Boden und weichem Fels in situ zu messen. (2)P Der Versuch besteht darin, eine Sonde mit einer zyli ...

4.5 Dilatometerversuche - Baugrund

Seite 51 f., Abschnitt 4.5
4.5.1 Zweck. (1) Der Zweck des Versuchs mit dem flexiblen Dilatometer ist es, in situ die Verformbarkeit von Fels (Dilatometerversuch in Fels RDT) und von Boden (Dilatometerversuch in Boden SDT) durch das Messen der radialen Ausdehnung eines Bohrloch ...

4.6 Standard Penetration Test - Baugrund

Seite 52 ff., Abschnitt 4.6
4.6.1 Zweck. (1) Der Zweck des Standard Penetration Tests ist die Ermittlung des Bodenwiderstands an der Bohrlochsohle gegen die dynamische Eindringung eines in Längsrichtung zweigeteilten Entnahmegeräts (oder einer geschlossenen Spitze) und die Entn ...

4.7 Rammsondierungen - Baugrund

Seite 54 ff., Abschnitt 4.7
4.7.1 Zweck. (1) Der Zweck der Rammsondierungen ist es, in situ den Widerstand von Boden und weichem Fels gegen das dynamische Eindringen einer Spitze zu bestimmen. (2)P Ein Rammbär mit vorgegebener Masse und Fallhöhe ist zum Einrammen der Spitze zu ...

4.8 Gewichtssondierungen - Baugrund

Seite 56 f., Abschnitt 4.8
4.8.1 Zweck. (1) Der Zweck der Gewichtssondierung ist die Bestimmung des Bodenwiderstandes in situ gegen das statische und/oder drehende Eindringen einer schraubenförmigen Spitze. (2)P Die Gewichtssondierung ist als ein statischer Versuch durchzuführ ...

4.9 Flügelscherversuche - Baugrund

Seite 58, Abschnitt 4.9
4.9.1 Zweck. (1) Der Zweck des Flügelscherversuches ist die Messung des Widerstands gegen das Drehen eines Flügels in situ in weichem, feinkörnigen Boden, um die Kohäsion des undränierten Bodens und die Sensitivität zu bestimmen. (2)P Der Flügelscher ...

4.10 Flachdilatometerversuche - Baugrund

Seite 59 f., Abschnitt 4.10
4.10.1 Zweck. (1) Der Zweck des Versuchs mit dem flachen Dilatometer ist die Bestimmung der in-situ-Festigkeits- und Verformungseigenschaften von Böden durch Ausdehnung einer dünnen kreisförmigen Stahlmembran, die bündig auf einer Seite einer spatenf ...

4.11 Belastungsversuche für Flachgründungen - Baugrund

Seite 60 f., Abschnitt 4.11
4.11.1 Zweck. (1) Der Zweck des Belastungsversuchs für Flachgründungen ist die Bestimmung der vertikalen Verformung und der Verformungseigenschaften von Boden und Fels in situ durch Aufzeichnung der Last und der dazugehörigen Setzung, wenn eine starr ...

5.2 Allgemeine Anforderungen für Laborversuche - Baugrund

Seite 62 f., Abschnitt 5.2
5.2.1 Allgemeine Anforderungen. (1) Die Anforderungen dieses Abschnitts sollten als Mindestanforderungen betrachtet werden. (2) Je nach Baugrundbedingungen oder geotechnischer Fragestellung können zusätzliche Festlegungen, zusätzliche Anforderungen a ...

6 Geotechnischer Untersuchungsbericht - Baugrund

Seite 97 ff., Abschnitt 6
6.1 Allgemeine Anforderungen. (1)P Die Ergebnisse einer geotechnischen Untersuchung müssen in einem geotechnischen Untersuchungsbericht zusammengestellt werden, der einen Teil des geotechnischen Entwurfsberichtes darstellen muss. (2)P Der geotechnisc ...

Anhang B.3 Untersuchungsabstände und -tiefen - Baugrund

Seite 106 ff., Abschnitt Anhang B.3
(1) Folgende Abstände von Aufschlusspunkten sollten als Richtwerte benutzt werden: bei Hoch- und Industriebauten ein Rasterabstand von 15 m bis 40 m; bei großflächigen Bauwerken ein Rasterabstand von nicht mehr als 60 m; bei Linienbauwerken (Straß ...

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„Das Baunormenlexikon.de ist bei mir regelmäßig im Einsatz. Ich schlage darin nach, wenn ich Baumaßnahmen und Projekte vorbereite, um so die Randbedingungen zu klären. Besonders gut finde ich dabei, dass ich meine aktuellen Vorschriftenkenntnisse abgleichen kann, denn im Baunormenlexikon habe ich - sobald eine DIN-Norm überarbeitet wurde und neu erschienen ist - sofort den aktuellsten Stand. Über die Zusammenfassung „Änderungen im Detail“ sehe ich detailliert, was bei der Neuausgabe im Vergleich zur Vorherigen alles geändert wurde. Das ist sehr hilfreich.“ Andreas Witzleb Fachingenieur für Gebäudeerhaltung und Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz Ingenieur-& Planungsbüro Witzleb, Bad Berka
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