Norm

DIN EN 1999-1-2 | 2010-12

Eurocode 9: Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken - Teil 1-2: Tragwerksbemessung für den Brandfall

Diese Norm behandelt die Bemessung von Aluminiumtragwerken für den Sonderlastfall Brandeinwirkung und ist in Verbindung mit DIN EN 1999-1-1 und DIN EN 1991-1-2 anzuwenden. Sie enthält zusätzliche und abweichende Regelungen zu den Bemessungsregeln für Tragwerke bei Normaltemperaturen.

Inhaltsverzeichnis DIN EN 1999-1-2:

Seite
1 Allgemeines 10
1.1 Anwendungsbereich 10
1.1.1 Anwendungsbereich von EN 1999 10
1.1.2 Anwendungsbereich von EN 1999-1-2 10
1.2 Normative Verweisungen 11
1.3 Annahmen 12
1.4 Unterscheidung nach Grundsätzen und Anwendungsregeln 12
1.5 Begriffe 12
1.6 Symbole 14
2 Grundlagen der Bemessung 15
2.1 Anforderungen 15
2.2 Einwirkungen 16
2.3 Bemessungswerte der Materialeigenschaften 16
2.4 Nachweisverfahren 17
3 Materialeigenschaften 20
3.1 Allgemeines 20
3.2 Mechanischen Eigenschaften von Aluminiumlegierungen 20
3.3 Thermische Eigenschaften 23
4 Tragwerksbemessung im Brandfall 26
4.1 Allgemeines 26
4.2 Vereinfache Berechnungsverfahren 26
4.2.1 Allgemeines 26
4.2.2 Tragfähigkeit 27
4.2.3 Temperaturentwicklung in Aluminium 30
4.3 Allgemeine Berechnungsverfahren 36
Anhang A (informativ) Eigenschaften von nicht in EN 1999-1-1 angegebenen Aluminiumlegierungen 38
Anhang B (informativ) Wärmeübertragung auf Außenbauteile aus Aluminiumlegierungen 39

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN EN 1999-1-2 im Originaltext:

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1.1.2 Anwendungsbereich DIN EN 1999-1-2

Seite 10 f., Abschnitt 1.1.2
(1) EN 1999-1-2 behandelt die Bemessung von Aluminiumkonstruktionen für den außergewöhnlichen Fall der Brandeinwirkung. Seine Anwendung gilt Verbindung mit EN 1999-1-1 und EN 1991-1-2. Der Inhalt von EN 1999-1-2 beschränkt sich auf die Unterschiede o ...

1.5 Begriffe DIN EN 1999-1-2

Seite 12 f., Abschnitt 1.5
(1) Es gelten die Regelungen nach EN 1990, 1.5. (2) Die folgenden Begriffe werden in dieser Norm EN 1999-1-2 mit der folgenden Bedeutung verwendet: 1.5.1 Besondere Begriffe zur allgemeinen Bemessung. 1.5.1.1 Teiltragwerk (en: part of structure) Teil ...

2.1 Anforderungen - Aluminium-Tragwerke im Brandfall; Bemessungsgrundlagen

Seite 15 f., Abschnitt 2.1
2.1.1 Grundlegende Anforderungen. (1)P Falls Tragfähigkeit im Brandfall gefordert wird, müssen Tragwerke aus Aluminium so konstruiert und bemessen werden, dass ihre Tragfähigkeitsfunktion während der maßgebenden Brandbeanspruchung aufrechterhalten bl ...

2.2 Einwirkungen - Aluminium-Tragwerke im Brandfall; Bemessungsgrundlagen

Seite 16, Abschnitt 2.2
(1) Die thermischen und mechanischen Einwirkungen sind in de ...

2.3 Bemessungswerte der Materialeigenschaften - Aluminium-Tragwerke im Brandfall; Bemessungsgrundlagen

Seite 16 f., Abschnitt 2.3
(1) Die Bemessungswerte der mechanischen Materialeigenschaften Xfi,d sind wie folgt definiert: ANMERKUNG Der Teilsicherheitsbeiwert für die mechanischen Eigenschaften von Aluminium im Brandfall ist im Nationalen Anhang geregelt. Die Verwendung v ...

2.4 Nachweisverfahren - Aluminium-Tragwerke im Brandfall; Bemessungsgrundlagen

Seite 17 ff., Abschnitt 2.4
2.4.1 Allgemeines. (1)P Das Tragwerksmodell, das der Bemessung nach dieser Norm EN 1999-1-2 zugrunde gelegt wird, muss das zu erwartende Tragverhalten der Konstruktion im Brandfall widerspiegeln. ANMERKUNG Wenn die in dieser Norm EN 1999-1-2 angegebe ...

3.2 Mechanischen Eigenschaften - Aluminium-Tragwerke im Brandfall; Baustoffe

Seite 20 ff., Abschnitt 3.2
3.2.1 Festigkeits- und Verformungseigenschaften. (1) Die Spannung an der 0,2 %-Dehngrenze ist für unterschiedliche Aluminiumlegierungen bei erhöhten Temperaturen unter Verwendung von Tabelle 1 nach folgender Gleichung zu berechnen. Sie gilt für Brand ...

3.3 Thermische Eigenschaften - Aluminium-Tragwerke im Brandfall; Baustoffe

Seite 23 ff., Abschnitt 3.3
3.3.1 Aluminiumlegierungen. 3.3.1.1 Thermische Dehnung. (1) Die thermische Dehnung von Aluminiumlegierungen Δ l / l ist in der Regel wie folgt zu ermitteln: ANMERKUNG Den Verlauf der bezogenen thermischen Dehnung in Abhängigkeit von der Temperatur z ...

4.1 Allgemeines - Aluminium-Tragwerke im Brandfall; Bemessung

Seite 26, Abschnitt 4.1
(1) Dieser Abschnitt gibt Regeln für Aluminiumkonstruktionen an, die entweder ungeschützt, durch Brandschutzmaterialien isoliert oder, durch Wärmeschilde geschützt sind. ANMERKUNG Beispiele für andere Brandschutzmaßnahmen sind Wasserfüllung ...

4.2.1 Vereinfachte Berechnungsverfahren; Allgemeines - Aluminium-Tragwerke im Brandfall; Bemessung

Seite 26 f., Abschnitt 4.2.1
(1)P Die Tragfähigkeit eines Aluminiumtragwerks oder –bauteils darf innerhalb einer Zeit t als sichergestellt angesehen werden, wenn gilt: (2) Der Bemessungswert der Beanspruchbarkeit Rfi,d,t ist in der Regel zu bestimmen, indem die Tragfähigkeit be ...

4.2.2 Vereinfachte Berechnungsverfahren; Tragfähigkeit - Aluminium-Tragwerke im Brandfall; Bemessung

Seite 27 ff., Abschnitt 4.2.2
4.2.2.1 Querschnittsklassifizierung. (1) Für die Bemessung im Brandfall ist die Querschnittsklassifizierung in der Regel wie für die Bemessung bei Normaltemperatur nach EN 1999-1-1, 6.1.4, vorzunehmen. ANMERKUNG Diese Regel basiert auf dem gleichen r ...

4.2.3 Vereinfachte Berechnungsverfahren; Temperaturentwicklung - Aluminium-Tragwerke im Brandfall; Bemessung

Seite 30 ff., Abschnitt 4.2.3
4.2.3.1 Ungeschützte Bauteile aus Aluminium im innerhalb von Gebäuden. (1) Bei einer gleichförmigen Querschnittstemperatur darf der Temperaturanstieg Δ θal(t) eines ungeschützten Bauteils während eines Zeitintervalls Δ t wie folgt berechnet werden: ...

4.3 Allgemeine Berechnungsverfahren - Aluminium-Tragwerke im Brandfall; Bemessung

Seite 36 f., Abschnitt 4.3
4.3.1 Allgemeines. (1) Allgemeine Berechnungsverfahren müssen in der Regel eine wirklichkeitsnahe Beschreibung des Tragwerkes im Brandfall liefern. Sie sollten auf grundlegenden physikalischen Gesetzen aufbauen, so dass sie zu einer zuverlässigen Mod ...

Norm hat folgende nationale Anhänge

Stichworte in Zusammenhang mit DIN EN 1999-1-2

Aluminiumtragwerk, Brandfall, EC9, Eurocode, Eurocode 9
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Christoph Geisenheyner über Baunormenlexikon
"Als Architekt nutze ich das Baunormenlexikon schon seit vielen Jahren, sowohl in der Entwurfsplanung, vor allem aber in der Ausführungsplanung und Ausschreibung. Das gilt analog für unsere Tragwerksplanung. Für mich ist es ein unerlässliches und zuverlässiges Planungswerkzeug geworden. Überzeugend finde ich nach wie vor die unschlagbare Aktualität der DIN-Normen-Zitate und die Schnelligkeit, mit der ich dank der präzisen Suche benötigte Normenausschnitte finde. Als Onlinedienst kann ich Baunormenlexikon flexibel an jedem Arbeitsort nutzen. Es erschließt sich intuitiv, kommt auf den Punkt und verzichtet auf Schnickschnack." Christoph Geisenheyner Architekt, Weimar www.brameygroup.de
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