Diese Norm gilt für Beton, der für Ortbetonbauwerke, vorgefertigte Betonbauwerke sowie für Fertigteile für Gebäude und Ingenieurbauwerke verwendet wird.
Beton nach dieser Europäischen Norm umfasst:
- Normal-, Schwer- und Leichtbeton;
- Baustellenbeton, Transportbeton oder in einem Fertigteilwerk hergestellten Beton;
- verdichteten oder selbstverdichtenden Beton, der — abgesehen von künstlich eingeführten Luftporen — keinen nennenswerten Anteil an eingeschlossener Luft enthält.
Diese Norm legt Anforderungen fest an:
- Betonausgangsstoffe;
- Eigenschaften von Frischbeton und Festbeton und deren Nachweise;
- Einschränkungen für die Betonzusammensetzung;
- Festlegung des Betons;
- Lieferung von Frischbeton;
- Verfahren der Produktionskontrolle;
- Konformitätskriterien und Beurteilung der Konformität.
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 104 „Beton und zugehörige Produkte“ erarbeitet, dessen Sekretariat von SN (Norwegen) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-07-02 AA „Betontechnik (SpA zu CEN/TC 104)“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Inhaltsverzeichnis DIN EN 206:
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Änderungen DIN EN 206
Gegenüber DIN EN 206:2017-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: das europäische Vo ...
1 Anwendungsbereich DIN EN 206
Seite 7, Abschnitt 1
(1) Diese Europäische Norm gilt für Beton, der für Ortbetonbauwerke, vorgefertigte Betonbauwerke sowie für Fertigteile für Gebäude und Ingenieurbauwerke verwendet wird. (2) Beton nach dieser Europäischen Norm umfasst: Normal-, Schwer- und Leichtbeto ...
3.1.1 Allgemeine Begriffe - Beton
Seite 10 ff., Abschnitt 3.1.1
3.1.1.1 Beton fr: béton en: concrete Baustoff, der durch Mischen von Zement, grober und feiner Gesteinskörnung und Wasser, mit oder ohne Zugabe von Zusatzmitteln und Zusatzstoffen oder Fasern, hergestellt wird und seine Eigenschaften durch Hydratatio ...
3.1.2 Begriffe für Ausgangsstoffe - Beton
Seite 13 ff., Abschnitt 3.1.2
3.1.2.1 Betonzusatzstoff fr: addition en: addition fein verteilter anorganischer Stoff, der im Beton verwendet wird, um bestimmte Eigenschaften zu verbessern oder um bestimmte Eigenschaften zu erreichen. 3.1.2.2 Typ-I-Zusatzstoff fr: addition de type ...
3.1.3 Begriffe für Frischbeton - Beton
Seite 15 ff., Abschnitt 3.1.3
3.1.3.1 Rührwerk fr: cuve agitatrice en: agitating equipment Ausrüstung, die im Allgemeinen auf einem Fahrgestell mit Eigenantrieb montiert ist und in der Lage ist, Frischbeton während des Transports in einem gleichmäßig gemischten Zustand zu halten. ...
3.1.4 Begriffe für Festbeton - Beton
Seite 17, Abschnitt 3.1.4
3.1.4.1 Leichtbeton fr: béton léger en: lightweight concrete Beton im ofentrockenen Zustand mit einer Rohdichte von mindestens 800 kg/m³ und höchstens 2000 kg/m³. 3.1.4.2 Festbeton fr: béton durci en: harde ...
4.1 Expositionsklassen - Beton
Seite 21 ff., Abschnitt 4.1
(1) Die Einwirkungen aus der Umgebung sind nach Expositionsklassen eingeteilt, siehe Tabelle 1. Die angegebenen Beispiele sind informativ. ANMERKUNG 1 Die zu wählenden Expositionsklassen sind abhängig von den Regeln, die am Ort der Verwendung des Bet ...
4.2 Klassen - Frischbeton
Seite 24 ff., Abschnitt 4.2
4.2.1 Konsistenzklassen. (1) Sofern Beton hinsichtlich seiner Konsistenz in Klassen eingeteilt wird, gelten Tabelle 3, Tabelle 4, Tabelle 5 und Tabelle 6. Bei selbstverdichtendem Beton gelten nur die Klassen nach Tabelle 6. (2) Die Konsistenz darf au ...
4.3 Klassen - Festbeton
Seite 27 f., Abschnitt 4.3
4.3.1 Druckfestigkeitsklassen. (1) Wird Beton nach seiner Druckfestigkeit in Klassen eingeteilt, gilt Tabelle 12 für Normal- und Schwerbeton und Tabelle 13 für Leichtbeton. Für die Zuordnung zur Festigkeitsklasse darf die charakteristische Druckfesti ...
5.1 Ausgangsstoffe - Beton
Seite 29 f., Abschnitt 5.1
5.1.1 Allgemeines. (1) Es dürfen nur Ausgangsstoffe mit festgestellter Eignung für die festgelegte Anwendung in Beton nach dieser Europäischen Norm verwendet werden. (2) Wenn für einen bestimmten Ausgangsstoff keine Europäische Norm vorhanden ist, di ...
5.2 Zusammensetzung - Beton
Seite 31 ff., Abschnitt 5.2
5.2.1 Allgemeines. (1) Die Betonzusammensetzung und die Ausgangsstoffe für Beton nach Eigenschaften oder Beton nach Zusammensetzung müssen so ausgewählt werden (siehe Abschnitt 6.1), dass unter Berücksichtigung des Herstellungsverfahrens und des gewä ...
5.3 Anforderungen in Abhängigkeit von Expositionsklassen - Beton
Seite 38, Abschnitt 5.3
5.3.1 Allgemeines. (1) Die Anforderungen an Beton bezüglich des Widerstands gegen die Einwirkungen der Umgebung werden entweder als Grenzwerte für die Betonzusammensetzung und nachgewiesene Betoneigenschaften (siehe 5.3.2) angegeben, oder die Anforde ...
5.4 Anforderungen - Frischbeton
Seite 39 f., Abschnitt 5.4
5.4.1 Konsistenz, Viskosität, Blockierneigung, Sedimentationsstabilität. (1) Ist die Konsistenz des Betons zu ermitteln, muss sie entweder als: Setzmaß nach EN 12350-2; ,
Verdichtungsmaß nach EN 12350-4; ,
Ausbreitmaß nach EN 12350-5; ...
5.5 Anforderungen - Festbeton
Seite 41 f., Abschnitt 5.5
5.5.1 Festigkeit. 5.5.1.1 Allgemeines. (1) Ist die Festigkeit zu ermitteln, muss diese entweder an 300 mm langen Zylindern mit 150 mm Durchmesser oder an Würfeln mit 150 mm Kantenlänge geprüft werden, die EN 12390-1 entsprechen, nach EN 12390-2 herge ...
6.1 Festlegung, allgemeines - Beton
Seite 42, Abschnitt 6.1
(1) Der Verfasser der Festlegung des Betons muss sicherstellen, dass alle relevanten Anforderungen an die Betoneigenschaften in der dem Hersteller zu übergebenden Festlegung des Betons enthalten sind. Der Verfasser der Festlegung muss auch alle Anfor ...
6.2 Festlegung nach Eigenschaften - Beton
Seite 43 f., Abschnitt 6.2
6.2.1 Allgemeines. (1) Beton nach Eigenschaften muss in allen Fällen durch die grundlegenden Anforderungen nach 6.2.2 und, falls erforderlich, durch zusätzliche Anforderungen nach 6.2.3 festgelegt werden. (2) Für die in der Festlegung verwendeten Abk ...
6.3 Festlegung nach Zusammensetzung - Beton
Seite 45, Abschnitt 6.3
6.3.1 Allgemeines. (1) Beton nach Zusammensetzung muss in allen Fällen durch die grundlegenden Anforderungen nach 6.3.2 und, falls erforderlich, durch zusätzliche Anforderungen nach 6.3.3 festgelegt werden. 6.3.2 Grundlegende Anforderungen. (1) Die F ...
6.4 Festlegung - Standardbeton
Seite 46, Abschnitt 6.4
(1) Standardbeton ist durch folgende Angaben festzulegen: die am Verwendungsort des Betons geltende Norm, die die relevanten Anforderungen vorgibt; die Bezeichnung des Betons nach jener Norm. (2) Standardb ...
Anhang D Zusätzliche Anforderungen an die Festlegung und Konformität von Beton für besondere geotechnische Arbeiten (Spezialtiefbau)
Seite 80 ff., Abschnitt Anhang D
D.1 Allgemeines. (1) Dieser Anhang enthält zusätzliche Anforderungen an die Festlegung und Konformität von Beton zur Herstellung von: Bohrpfählen, die nach EN 1536 hergestellt werden;,
Schlitzwänden, die nach EN 1538 hergestellt werden;,
...
Anhang G Hinweise für Anforderungen an selbstverdichtenden Beton (SVB) im frischen Zustand
Seite 89 f., Abschnitt Anhang G
G.1 Allgemeines. (1) Die besonderen Anforderungen an SVB im frischen Zustand hängen von der Art der Anwendung ab, sowie insbesondere von: Einschränkungen in Zusammenhang mit der Geometrie der Betonbauteile sowie Art, Anordnung und Anzahl der Einbaut ...