Seite 4 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieser Europäischen Norm gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Keilzinkenverbindung Selbstzentrierende Endverbindung, die gebildet wird, indem eine Reihe von gleichartigen, symmetrischen spitz zulaufenden Keilzinken in den Endstücken d ...
Seite 7 f., Abschnitt 5.2
5.2.1 Holzarten. Es müssen ausreichende Angaben über die zu verklebende Holzart vorliegen, so dass eine zufrieden stellende Verklebung des Holzes erreicht werden kann. 5.2.2 Äste und Risse. Bei den folgenden Anforderungen müssen Äste mit nicht mehr a ...
Seite 9 f., Abschnitt 6
6.1 Herstellungsbedingungen. Zur Sicherstellung der entsprechenden klimatischen Bedingungen bei der Herstellung müssen die Werkräume die Anforderungen bezüglich der Temperatur und der relativen Luftfeuchte erfüllen. Die erforderlichen Geräte und Ausr ...