Diese Norm legt Eigenschaften und Leistungsmerkmale für Gipsplatten zur Verwendung in Bauwerken fest einschließlich derer, die zur Weiterverarbeitung bestimmt sind. Die Norm gilt auch für Platten, die zur direkten Aufnahme einer dekorativen Beschichtung oder eines Gipsputzes vorgesehen sind. Die Norm erfasst folgende Leistungsmerkmale des Produktes: Brandverhalten, Wasserdampfdurchlässigkeit, Biegezugfestigkeit (Bruchlast), Stoßfestigkeit und Wärmedurchlasswiderstand. Die Norm gilt nicht für Gipsplatten, die weiterverarbeitet wurden (z. B. zu Gipsplatten-Verbundelementen zur Schall- und Wärmedämmung, Gipsplatten mit dünnen Beschichtungen).
Diese Norm wurde vom CEN/TC 241 "Gips und Produkte auf Gipsbasis" (Sekretariat: AFNOR, Frankreich) erarbeitet. Der zuständige nationale Arbeitsausschuss ist der NA 005-09-10 AA "Gips- und Gipsprodukte" des NABau.
Inhaltsverzeichnis DIN EN 520:
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Die wesentlichen Abschnitte der DIN EN 520 im Originaltext:
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3.2 Arten - Gipsplatten
Seite 10 f., Abschnitt 3.2
3.2.1 Allgemeines. Gipsplatten können Leistungsmerkmale mehrerer der nachfolgend angegebenen Plattenarten aufweisen. In diesem Fall sind in der Bezeichnung der Platte alle Buchstaben aufzuführen, die auf die entsprechenden Leistungsmerkmale hinweisen ...
3.3 Kantenausbildung - Gipsplatten
Seite 11 f., Abschnitt 3.3
Die kartonummantelten Längskanten des Typs P (Putzträgerplatte) sind als volle Kante oder als runde Kante ausgebildet. Legende: 1 | ...
4.1.2 Bruchlast - Gipsplatten
Seite 13 f., Abschnitt 4.1.2
4.1.2.1 Die nach dem in 5.7 angegebenen Prüfverfahren ermittelte Biegebruchlast von Gipsplatten der Typen A, D, E, F, H und I darf die Werte nach Tabelle 2 nicht unterschreiten. . Ferner darf kein Einzelwert die Werte nach Tabelle 2 um mehr als 10 % ...
4.9 Maße - Gipsplatten
Seite 16 f., Abschnitt 4.9
4.9.1 Gipsplatten (Typ P). 4.9.1.1 Breite. ANMERKUNG Übliche Nennbreiten sind: 400 mm, 600 mm, 900 mm und 1200 mm. Weitere Breiten sind ebenfalls zulässig. Die Breite ist nach 5.2 zu messen und mit der Nennbreite zu vergleichen. Die Grenzabmaße betra ...
4.10 Wasseraufnahmefähigkeit (Typen H1, H2, H3) - Gipsplatten
Seite 18, Abschnitt 4.10
Die nach 5.9.1 ermittelte Wasseraufnahme der Plattenoberfläche der Ansichtsseite darf die Werte nach Tabelle 5 nicht überschreiten. Die nach ...
4.12 Gefügezusammenhalt des Kerns bei hohen Temperaturen (Typ F) - Gipsplatten
Seite 18, Abschnitt 4.12
Bei der Prüfung von Gipsplatten des Typs F ( ...
4.13 Definierte Dichte (Typ D) - Gipsplatten
Seite 18, Abschnitt 4.13
Die nach 5.11 ermittelte Dichte von Gipsplatten ...
7 Bezeichnung - Gipsplatten
Seite 37, Abschnitt 7
Gipsplatten sind wie folgt zu bezeichnen: mit dem Wort "Gipsplatte"; mit dem Buchstaben zum Gipsplattentyp: A, D, E, F, H (1, 2 oder 3), I, P, R; ANMERKUNG Die Typen D, E, F, H, I und R können nach Erfordernis kombiniert werden6). Die Typen A und P ...
Anhang B Klassifizierung des Brandverhaltens ohne weitere Prüfung - Gipsplatten
Seite 41 ff., Abschnitt Anhang B
B.0 Einleitung. Platten, die die Grenzwerte der untenstehenden Tabelle erfüllen, sind in die Euroklasse eingeteilt, die für die Endnutzeranwendung angegeben ist. Tabelle B.1 - Grenzwerte zur Klassifizierung von Gipsplatten hinsichtlich Brandverhalten ...