Seite 3, Abschnitt 7.1
Der Dachziegel wird auf die beiden unteren Auflager so gelegt (siehe Bild 2), dass. sich das erste Auflager an der für die Dachlatten vorgesehenen Stelle befindet, sich das zweite Auflager in einer Entfernung vom ersten befindet, welche zwei Drittel ...
Seite 3 ff., Abschnitt 7.2
Der Ziegel ist auf die beiden, in der gleichen waagerechten Ebene liegenden unteren Auflager so aufzulegen (siehe Bild 3), dass. sich das erste Auflager an der für die Dachlatten vorgesehenen Stelle befindet, und,
sich das zweite Auflager in ...
Seite 5 f., Abschnitt 7.3
7.3.1 Bei Dachziegeln ohne Nase. Der Dachziegel ist mit der konkaven Seite nach unten auf die in einer waagerechten Ebene befindlichen Platte der Prüfeinrichtung aufzulegen, so dass das Rundeisen zum Aufbringen der Belastung mit der oberen Mantellini ...