Seite 7, Abschnitt 1
Diese Europäische Norm legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für fest eingebaute optische Signalgeber fest, die zu dem Zweck vorgesehen sind, das von der Brandmeldeanlage veranlasste optische Warnsignal an Personen in einem Gebäude ...
Seite 8 f., Abschnitt 3
3.1 Begriffe. Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach EN 54-1 :1996 und die folgenden Begriffe. 3.1.1 Signalisierungsbereich Bereich, in dem die geforderte Beleuchtungsstärke erreicht wird. 3.1.2 Hochachse Achse senkrecht zum Ober ...
Seite 10 ff., Abschnitt 4.2
4.2.1 Funktionsdauer. Die optischen Signalgeber müssen für eine Mindestbetriebsdauer von 100 h bemessen sein. Es darf keine Einschränkung für die zyklische oder für die maximale Einschaltdauer geben, die verhindert, dass der Signalgeber in einem Zykl ...
Seite 12 ff., Abschnitt 4.3
4.3.1 Signalisierungsbereich. 4.3.1.1 Optische Signalgeber müssen mindestens die Anforderungen an den Signalisierungsbereich in einer der drei folgenden Kategorien erfüllen: Kategorie C für deckenmontierte Signalgeber; ,
Kategorie W für wan ...
Seite 15 f., Abschnitt 4.4
4.4.1 Temperaturbeständigkeit. 4.4.1.1 Trockene Wärme (in Betrieb). Optische Signalgeber vom Typ A und Typ B müssen bei hohen Umgebungstemperaturen nach 5.4.1.1 ordnungsgemäß funktionieren. 4.4.1.2 Trockene Wärme (Dauerprüfung). Optische Signalgeber ...