Seite 7 ff., Abschnitt 5
5.1 Allgemeines. Das Verfahren nach dieser Norm beruht auf einer Berechnung nach den folgenden Prinzipien. 5.2 U-Wert. Der U-Wert ergibt sich nach: ANMERKUNG Bei Bestimmung des U-Werts darf der spezifische Wärmedurchlasswiderstand der Teile berüc ...
Seite 10 ff., Abschnitt 6
6.1 Emissionsvermögen. Die korrigierten Emissionsvermögen ε der die eingeschlossenen Räume begrenzenden Flächen werden zur Berechnung des Strahlungsleitwertes hr in Gleichung (4) benötigt. Bei unbeschichteten Kalk-Natronglas-Oberflächen oder Kalk-N ...
Seite 13 f., Abschnitt 7
7.1 Äußerer Wärmeübergangskoeffizient . Der äußere Wärmeübergangskoeffizient he ist eine Funktion der Windgeschwindigkeit nahe der Verglasung, des Emissionsvermögens und weiterer klimatischer Faktoren. Für Zwecke des Vergleiches der U-Werte von Ver ...
Seite 14, Abschnitt 8
In sämtlichen Fällen, in denen U-Werte zu Werbezwecken angegeben werden, müssen die nachstehend festge ...
Seite 14 f., Abschnitt 9
9.1 U-Werte. In allen Fällen sind die U-Werte gerundet auf eine Dezimalstelle in W /(m²⋅K) anzugeben. Wenn die zweite D ...