Diese Norm legt die Merkmale und Leistungsanforderungen an Mauersteine fest, die aus Naturstein mit einer Breite = 80 mm hergestellt und vorwiegend als Normalmauersteine sowie Sicht- und Vormauersteine in tragenden oder nichttragenden Mauerwerksbauten verwendet werden. Diese Mauersteine eignen sich für alle Arten von Schichtenmauerwerk oder unregelmäßigem Mauerwerk einschl. einschaligen und zweischaligen Wänden, Trennwänden, Stützwänden und Schornsteinaußenmauerwerk. Sie können zum Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz und Schalldämmung beitragen.
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 125 „Mauerwerksbau“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Von deutscher Seite haben die Experten des NA 005-06-02 AA „Koordinierungsausschuss Mauersteine (SpA zu CEN/TC 125/WG 1)“ die Arbeiten begleitet.
Inhaltsverzeichnis DIN EN 771-6:
|
Änderungen |
1 |
Anwendungsbereich |
2 |
Normative Verweisungen |
3 |
Begriffe |
4 |
Material aus Naturstein |
5 |
Anforderungen an Mauersteine aus Naturstein |
5.1 |
Allgemeines |
5.2 |
Bezeichnung |
5.3 |
Maße und Grenzabmaße |
5.4 |
Form, Ausbildung und Aussehen |
5.5 |
Rohdichte |
5.6 |
Mechanische Festigkeiten |
5.7 |
Haftscherfestigkeit |
5.8 |
Biegezugfestigkeit |
5.9 |
Offene Porosität |
5.10 |
Kapillare Wasseraufnahme |
5.11 |
Dauerhaftigkeit |
5.12 |
Wärmeschutztechnische Eigenschaften |
5.13 |
Brandverhalten |
5.14 |
Wasserdampfdurchlässigkeit |
5.15 |
Gefährliche Stoffe |
6 |
Beschreibung, Bezeichnung und Klassifizierung von Mauersteinen aus Naturstein |
7 |
Kennzeichnung |
8 |
Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) |
Anhang A (normativ) |
Probenahme für die Typprüfung und die unabhängige Prüfung von Lieferungen |
Anhang B (normativ) |
Empfehlungen für die Prüfhäufigkeit zur Erstellung eines WPK-Systems zum Nachweis der Konformität von Endprodukten mit den Anforderungen der Norm und den Herstellerangaben |
Anhang ZA (informativ) |
Abschnitte dieser Europäischen Norm, die die Bestimmungen der EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) betreffen |
Passend für mich mit DIN EN 771-6
Die wesentlichen Abschnitte der DIN EN 771-6 im Originaltext:
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Änderungen DIN EN 771-6
Gegenüber DIN EN 771-6:2011-07 wurden folgende Änderu ...
4 Gesteinsgruppen - Natursteine
Seite 8, Abschnitt 4
Naturstein ist ein Naturprodukt, das im Bergbau oder im Steinbruch gewonnen wird und aus dem Mauersteine hergestellt werden. Folgende Gesteinsgruppen werden als Naturstein betrachtet: Magmatite: durch Abkühlung ...
5.2 Bezeichnung - Natursteine
Seite 8, Abschnitt 5.2
Die Bezeichnung muss EN 12440 entsprechen (d. h. üblicher Name, ...
5.3 Maße - Natursteine
Seite 9 f., Abschnitt 5.3
5.3.1 Maße. Die Maße eines Mauersteins aus Naturstein für Länge, Breite und Höhe sind in dieser Reihenfolge (durch den Hersteller/Lieferanten), in mm, anzugeben. Anzugeben ist das Sollmaß; ergänzend hierzu darf das Koordinierungsmaß angegeben werden. ...
5.4 Form, Ausbildung und Aussehen - Natursteine
Seite 10, Abschnitt 5.4
5.4.1 Form und Ausbildung. Sofern für die Verwendungszwecke erforderlich, für die die Mauersteine in Verkehr gebracht werden, müssen Geometrie, Form und Ausbildungen von Natursteinen vom Hersteller angegeben werden. Die Deklaration darf durch eine Ve ...
5.5 Rohdichte - Natursteine
Seite 11, Abschnitt 5.5
Die Rohdichte aus sechs Probekörpern, die nach Anhang A entnommen und nach EN 1936 geprüft w ...
5.6 Mechanische Eigenschaften - Natursteine
Seite 11, Abschnitt 5.6
5.6.1 Druckfestigkeit. Die mittlere normierte Druckfestigkeit ( fb) ist vom Hersteller anzugeben. Der Hersteller muss außerdem angeben, ob der Mauerstein aus Naturstein Kategorie I oder Kategorie II entspricht. Das Verfahren zur Bestimmung der normie ...
5.7 Haftscherfestigkeit - Natursteine
Seite 12, Abschnitt 5.7
5.7.1 Allgemeines. Bei Natursteinen zur Verwendung in Bauteilen, die Anforderungen an die Standsicherheit unterliegen, ist die Haftscherfestigkeit zwischen Mauerstein und Mörtel als charakteristische Anfangs-Scherfestigkeit nach EN 1052-3 anzugeben. ...
5.11 Dauerhaftigkeit - Natursteine
Seite 13, Abschnitt 5.11
Sofern für die Verwendungszwecke erforderlich, muss der Hersteller abhängig von der Lage, d. h. geografische Lage oder Lage innerhalb eines Gebäudes, angeben, ob die Natursteine beständig gegen Frost-Tau-Wechsel sind oder nicht. Erfolgt die Probenahm ...
5.13 Brandverhalten - Natursteine
Seite 13, Abschnitt 5.13
Bei Natursteinen, die für die Verwendung in Bauteilen vorgesehen sind, die Anforderungen an den Brandschutz unterliegen, muss der Hersteller die Brandverhaltensklasse der Mauersteine angeben. Natursteine mit einem Massen- bzw. Volumenanteil an gleich ...
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