Norm

DIN EN 81-20 | 2020-06

Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Aufzüge für den Personen- und Gütertransport - Teil 20: Personen- und Lastenaufzüge

Diese Norm legt die Sicherheitsregeln für dauerhaft eingebaute neue, elektrisch betriebene Personen- oder Lastenaufzüge fest, die einen Treibscheiben-, Trommel,-Ketten- oder hydraulischen Antrieb haben, festgelegte Ebenen bedienen und einen Fahrkorb besitzen, der, an Seilen oder Ketten aufgehängt oder von Hebern getragen, für den Transport von Personen oder Personen und Lasten bestimmt ist und der sich zwischen Führungen, die nicht mehr als 15° gegen die Vertikale geneigt sind, bewegt.
Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-33-01 AA „Aufzüge“ im Fachbereich „Maschinenbau“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Aufzügen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.

Inhaltsverzeichnis DIN EN 81-20:

Änderungen
0 Einleitung
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
4 Liste der signifikanten Gefährdungen
5 Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen
5.1 Allgemeines
5.2 Schacht, Aufstellungsorte für Triebwerk und Steuerung sowie Rollenräume
5.2.1 Allgemeines
5.2.2 Zugang zum Schacht, Aufstellungsorten für Triebwerk und Steuerung sowie Rollenräumen
5.2.3 Zugangs- und Nottüren — Bodenklappen — Wartungstüren
5.2.4 Hinweise
5.2.5 Schacht
5.2.5.1 Allgemeine Bestimmungen
5.2.5.2 Schachtumwehrung
5.2.5.3 Ausführung der Schachtwände und der Schachttüren an den Zugangsseiten des Fahrkorbs
5.2.5.4 Schutz von Räumen unterhalb des Schachts
5.2.5.5 Schutzmaßnahmen im Schacht
5.2.5.6 Geführter Fahrweg von Fahrkorb, Gegengewicht und Ausgleichsgewicht
5.2.5.7 Schutzräume auf dem Fahrkorbdach und Abstände im Schachtkopf
5.2.5.8 Schutzräume und Abstände in der Schachtgrube
5.2.6 Aufstellungsorte für Triebwerk und Steuerung sowie Rollenräume
5.2.6.1 Allgemeine Bestimmungen
5.2.6.2 Schilder und Anleitungen für den Betrieb
5.2.6.3 Triebwerk und Steuerung in einem Triebwerksraum
5.2.6.4 Triebwerk und Steuerung im Schacht
5.2.6.5 Triebwerk und Steuerung außerhalb des Schachts
5.2.6.6 Einrichtungen für Notfälle und Prüfungen
5.2.6.7 Ausführung und Ausrüstung von Rollenräumen
5.3 Schacht- und Fahrkorbtüren
5.3.1 Allgemeine Bestimmungen
5.3.2 Höhe und Breite der Zugänge
5.3.3 Schwellen, Führungen und Aufhängungen von Türen
5.3.4 Horizontale Türabstände
5.3.5 Festigkeit der Schacht- und Fahrkorbtüren
5.3.6 Schutz beim Bewegen der Türen
5.3.7 Örtliche Beleuchtung in der Haltestelle, Fahrkorb-Anwesenheitsanzeige
5.3.8 Verriegelung und Überwachung der Schließstellung der Schachttüren
5.3.9 Verriegelung und Notentriegelung von Fahrkorb- und Schachttüren
5.3.10 Gemeinsame Anforderungen an Einrichtungen zur Überwachung der Verriegelung und der Schließstellung von Schachttüren
5.3.11 Schacht-Schiebetüren mit mehreren mechanisch miteinander verbundenen Türblättern
5.3.12 Schließen von selbsttätig bewegten Schachttüren
5.3.13 Elektrische Sicherheitseinrichtung zur Überwachung der Schließstellung von Fahrkorbtüren
5.3.14 Fahrkorb-Schiebe- oder Falttüren mit mehreren mechanisch miteinander verbundenen Türblättern
5.3.15 Öffnen der Fahrkorbtür
5.4 Fahrkorb, Gegengewicht und Ausgleichsgewicht
5.4.1 Höhe des Fahrkorbs
5.4.2 Nutzfläche, Nennlast, Anzahl der Personen
5.4.3 Wände, Boden und Dach des Fahrkorbs
5.4.4 Fahrkorbtür, Boden, Wände und dekorative Werkstoffe
5.4.5 Schürze
5.4.6 Notklappen und Notübersteigtüren
5.4.7 Fahrkorbdach
5.4.8 Ausrüstung auf dem Fahrkorbdach
5.4.9 Lüftung
5.4.10 Beleuchtung
5.4.11 Gegengewicht, Ausgleichsgewicht
5.5 Tragmittel, Ausgleichsmittel und zugehörige Schutzmaßnahmen
5.6 Maßnahmen gegen Absturz, Übergeschwindigkeit, unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs und Absinken des Fahrkorbs
5.7 Führungsschienen
5.8 Puffer
5.9 Antrieb und zugehörige Ausrüstung
5.10 Elektrische Installationen und Betriebsmittel
5.11 Schutz gegen elektrische Fehler, Fehlerbetrachtung und elektrische Sicherheitseinrichtungen
5.12 Steuerungen — Notendschalter — Vorrechte
5.12.1 Fahrbefehlsgeber
5.12.2 Notendschalter
5.12.3 Notrufeinrichtung und Sprechanlage
5.12.4 Vorrechte, Anzeigen
6 Nachweis der Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen
7 Benutzerinformationen
Anhang A (normativ) Liste der elektrischen Sicherheitseinrichtungen
Anhang B (informativ) Technische Dokumentation
Anhang C (informativ) Wiederkehrende Prüfungen, Prüfungen nach wesentlichen Änderungen oder nach einem Unfall
Anhang D (informativ) Zugänge zu den Aufstellungsorten für Triebwerk und Steuerung
Anhang E (informativ) Schnittstellen zum Gebäude
Anhang F (normativ) Leiter für den Zugang zur Schachtgrube
Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der abzudeckenden Richtlinie 2014/33/EU

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN EN 81-20 im Originaltext:

  • Genau die relevanten Original-Abschnitte
  • Online immer aktuell

Änderungen DIN EN 81-20

Gegenüber DIN EN 81-20:2014-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: alle externen referenzierten ...

1 Anwendungsbereich DIN EN 81-20

Seite 12, Abschnitt 1
1.1 Dieses Dokument legt die Sicherheitsregeln für dauerhaft eingebaute neue, elektrisch betriebene Personen- oder Lastenaufzüge fest, die einen Treibscheiben-, Trommel,-Ketten- oder hydraulischen Antrieb haben, festgelegte Ebenen bedienen und einen ...

3 Begriffe DIN EN 81-20

Seite 15 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. ISO und IEC pflegen terminologische Datenbanken für den Einsatz in der Normung, die unter den folgenden Adressen zu finden sind: IEC Electropedia: verfügbar unter http://www.electrope ...

5.1 Allgemeines - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 24, Abschnitt 5.1
5.1.1 Personen- und Lastenaufzüge müssen den Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen der folgenden Abschnitte entsprechen. Außerdem müssen Personen- und Lastenaufzüge im Hinblick auf Gefährdungen, die relevant, aber nicht signifikant sind ...

5.2.1 Schacht, Triebwerk, Steuerung, Rollenräume; Allgemeines - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 24 ff., Abschnitt 5.2.1
5.2.1.1 Anordnung der aufzugstechnischen Einrichtungen. 5.2.1.1.1 Alle Einrichtungen des Aufzugs müssen im Schacht oder in Aufstellungsorten für Triebwerk und Steuerung oder Rollenräumen untergebracht sein. 5.2.1.1.2 Befinden sich Teile unterschiedli ...

5.2.2 Schacht, Triebwerk, Steuerung, Rollenräume; Zugang - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 29 f., Abschnitt 5.2.2
5.2.2.1 Der Schacht, die Aufstellungsorte für Triebwerk und Steuerung sowie Rollenräume und die zugehörigen Arbeitsflächen müssen zugänglich sein. Es müssen Vorkehrungen getroffen sein, damit mit Ausnahme des Fahrkorbinneren nur befugte Personen Zuga ...

5.2.3 Zugangstüren, Nottüren, Bodenklappen, Wartungstüren - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 31 f., Abschnitt 5.2.3
5.2.3.1 Wenn der Abstand von aufeinander folgenden Schwellen von Schachttüren 11 m überschreitet, muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein; es muss Folgendes vorhanden sein: dazwischen Nottüren oder. , nebeneinander angeordnete Fahrkö ...

5.2.4 Hinweise - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 32, Abschnitt 5.2.4
5.2.4.1 An der Außenseite der Türen oder Bodenklappen zu Triebwerks- und Rollenräumen (ausgenommen Schachttüren und Türen vor Tableaus für Notfälle und Prüfungen ...

5.2.5.1 Schacht; Allgemeines - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 32 , Abschnitt 5.2.5.1
5.2.5.1.1 In einem Schacht dürfen sich ein oder mehrere Fahrkörbe befinden. 5.2.5.1.2 Das Gegengewicht oder Ausgleic ...

5.2.5.2 Schacht; Umwehrung - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 32 ff., Abschnitt 5.2.5.2
5.2.5.2.1 Allgemeines. Ein Aufzug muss durch Folgendes gegenüber der Umgebung abgetrennt sein: Wände, Fußboden und Decke oder. , ausreichenden Freiraum. , 5.2.5.2.2 Vollständig umwehrter Schacht. 5.2.5.2.2.1 Der Schacht muss vollständ ...

5.2.5.3 Schacht; Wände und Türen an den Zugangsseiten des Fahrkorbs - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 35 f., Abschnitt 5.2.5.3
5.2.5.3.1 Der horizontale Abstand zwischen der inneren Schachtwand und der Schwelle oder dem Türrahmen des Fahrkorbs oder der Schließkante einer Fahrkorb-Schiebetür darf über die gesamte Schachthöhe 0,15 m nicht überschreiten (siehe Bild 3). Der oben ...

5.2.5.4 Schacht; Schutz von Räumen unterhalb - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 37, Abschnitt 5.2.5.4
Liegen betretbare Räume unterhalb des Schachts, muss der Boden der Schacht ...

5.2.5.5 Schacht; Schutzmaßnahmen - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 37 f., Abschnitt 5.2.5.5
5.2.5.5.1 Die Fahrbahn des Gegengewichts oder Ausgleichsgewichts muss durch eine Abtrennung umwehrt sein, die Folgendem entspricht: Bei durchbrochenen Abtrennungen muss EN ISO 13857 :2008, 4.2.4.1, beachtet werden. , Diese Abtrennung muss sic ...

5.2.5.6 Schacht; Geführter Fahrweg von Fahrkorb, Gegengewicht und Ausgleichsgewicht - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 38 f., Abschnitt 5.2.5.6
5.2.5.6.1 Endstellung von Fahrkorb, Gegengewicht und Ausgleichsgewicht. 5.2.5.6.1.1 Die in Tabelle 2 angegebenen Endstellungen des Fahrkorbs, des Gegen- und des Ausgleichsgewichts müssen bezüglich der an einen geführten Fahrweg nach 5.2.5.6 und der b ...

5.2.5.7 Schacht; Schutzräume auf dem Fahrkorbdach und Abstände im Schachtkopf - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 39 ff., Abschnitt 5.2.5.7
5.2.5.7.1 Befindet sich der Fahrkorb in seiner höchsten Stellung nach Abschnitt 5.2.5.6.1, muss mindestens ein freier Raum vorhanden sein, um auf dem Fahrkorbdach einen Schutzraum nach Tabelle 3 unterbringen zu können. Bei Schutzräumen des Typs 2 ist ...

5.2.5.8 Schacht; Schutzräume und Abstände in der Schachtgrube - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 42 ff., Abschnitt 5.2.5.8
5.2.5.8.1 Wenn sich der Fahrkorb in seiner tiefsten Stellung nach Abschnitt 5.2.5.6.1 befindet, muss am Boden der Schachtgrube mindestens ein freier Bereich, der einen aus Tabelle 4 ausgewählten Schutzraum unterbringen kann, vorhanden sein. Ist es zu ...

5.2.6.1 Triebwerk, Steuerung, Rollenräume; Allgemeines - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 44, Abschnitt 5.2.6.1
Die Aufstellungsorte und die zugehörigen Arbeitsflächen für Wartungs- und P ...

5.2.6.2 Triebwerk, Steuerung, Rollenräume; Schilder und Anleitungen für den Betrieb - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 44, Abschnitt 5.2.6.2
5.2.6.2.1 Schilder müssen zur einfachen Erkennung der Hauptschalter und der Lichtschalter angebracht werden. 5.2.6.2.2 Bleiben nach Betätigung eines Hauptschalters noch Teile unter Spannung (Verbindungen zwischen den Aufzügen, Lichtstrom usw.), ...

5.2.6.3 Triebwerk und Steuerung in einem Triebwerksraum - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 45 f., Abschnitt 5.2.6.3
5.2.6.3.1 Treibscheibe im Schacht. Die Treibscheibe darf sich im Schacht befinden, wenn Prüf- und Wartungsarbeiten vom Triebwerksraum aus durchgeführt werden können; die Öffnungen zwischen Triebwerksraum und Schacht so klein wie möglich sind. 5.2 ...

5.2.6.4 Triebwerk und Steuerung im Schacht - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 46 ff., Abschnitt 5.2.6.4
5.2.6.4.1 Allgemeine Bestimmungen. 5.2.6.4.1.1 Bei teilweise umwehrten Schächten an der Außenseite von Gebäuden müssen Triebwerk und Steuerung ausreichend gegen Witterungseinflüsse geschützt sein. 5.2.6.4.1.2 Die lichte Höhe für Bewegungen im Schacht ...

5.2.6.5 Triebwerk und Steuerung außerhalb des Schachts - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 50 f., Abschnitt 5.2.6.5
5.2.6.5.1 Schrank für Triebwerk und Steuerung. 5.2.6.5.1.1 Triebwerk und Steuerung für einen Aufzug müssen in einem Schrank untergebracht sein, der nicht für andere Zwecke als für den Aufzug benutzt werden darf. Er darf weder fremde Leitungen noch an ...

5.2.6.6 Einrichtungen für Notfälle und Prüfungen - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 51, Abschnitt 5.2.6.6
5.2.6.6.1 In den Fällen von Abschnitt 5.2.6.4.3,, Abschnitt 5.2.6.4.4 und Abschnitt 5.2.6.4.5 müssen die notwendigen Einrichtungen für Notfälle und Prüfungen auf Tableau(s) so untergebracht sein, dass der Notbetrieb und alle dynamischen Prüfungen am ...

5.2.6.7 Ausführung und Ausrüstung von Rollenräumen - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 52, Abschnitt 5.2.6.7
5.2.6.7.1 Abmessungen. 5.2.6.7.1.1 Die Abmessungen von Rollenräumen müssen ausreichen, um den befugten Personen ein leichtes und sicheres Arbeiten an allen Ausrüstungen zu ermöglichen. Insbesondere darf die lichte Höhe in Gehbereichen nicht weniger ...

5.3.1 Schacht- und Fahrkorbtüren; Allgemeines - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 52, Abschnitt 5.3.1
5.3.1.1 Öffnungen in den Schachtwänden, die als üblicher Zugang zum Fahrkorb dienen, müssen vollwandige Schachttüren haben und der Zugang zum Fahrkorb muss durch eine Fahrkorbtür erfolgen. 5.3.1.2 Türen müssen vollwandig sein. 5.3.1.3 Geschlossene Fa ...

5.3.2 Schacht- und Fahrkorbtüren; Höhe und Breite der Zugänge - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 53, Abschnitt 5.3.2
5.3.2.1 Höhe. Schacht- und Fahrkorbtüren müssen so ausgeführt sein, dass die lichte Höhe ...

5.3.3 Schacht- und Fahrkorbtüren; Schwellen, Führungen und Aufhängungen - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 53, Abschnitt 5.3.3
5.3.3.1 Schwellen. Schachtzugänge müssen Schwellen haben, die für das Be- und Entladen des Fahrkorbs mit Lasten ausreichend widerstandsfähig (siehe 5.7.2.3.6) sind. ANMERKUNG Ein leichtes Gefälle vor jeder Schwelle eines Schachtzugangs trägt dazu bei ...

5.3.4 Schacht- und Fahrkorbtüren; Horizontale Abstände - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 53 f., Abschnitt 5.3.4
5.3.4.1 Der horizontale Abstand zwischen den Schwellen eines Fahrkorbzugangs und einer Schachttür darf 35 mm nicht überschreiten (siehe Bild 3). 5.3.4.2 Der horizontale Abstand zwischen den vorlaufenden Kanten der Fahrkorbtür und den Schachttüren dar ...

5.3.5 Schacht- und Fahrkorbtüren; Festigkeit - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 55 ff., Abschnitt 5.3.5
5.3.5.1 Allgemeines. Die Bauteile müssen aus Werkstoffen gefertigt sein, die die Festigkeitseigenschaften über deren vorgesehene Lebensdauer unter den Umweltbedingungen beibehalten. 5.3.5.2 Verhalten im Brandfall. Schachttüren müssen die für das betr ...

5.3.6 Schacht- und Fahrkorbtüren; Schutz beim Bewegen - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 59 ff., Abschnitt 5.3.6
5.3.6.1 Allgemeines. Schacht- und Fahrkorbtüren und deren Rahmen müssen so ausgeführt sein, dass die Gefährdung durch Einklemmen von Körperteilen, Kleidung oder anderen Gegenständen möglichst gering ist. Um Schergefahren während der Türbewegung zu ve ...

5.3.7 Schacht- und Fahrkorbtüren; Örtliche Beleuchtung in der Haltestelle, Fahrkorb-Anwesenheitsanzeige - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 61 f., Abschnitt 5.3.7
5.3.7.1 Örtliche Beleuchtung in der Haltestelle. Die natürliche oder künstliche Beleuchtung der Schachtzugänge muss in der Nähe der Schachttüren auf dem Fußboden mindestens 50 lx betragen, sodass ein Benutzer, der die Schachttür öffnet, um den Fahrko ...

5.3.9 Schacht- und Fahrkorbtüren; Verriegelung und Notentriegelung - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 62 ff., Abschnitt 5.3.9
5.3.9.1 Schachttürverriegelungen. 5.3.9.1.1 Allgemeines. Jede Schachttür muss eine Verriegelung haben, sodass die Anforderungen von 5.3.8.1 erfüllt sind. Diese Verriegelung muss gegen vorsätzlichen Missbrauch geschützt sein. Mit Ausnahme von 5.12.1.4 ...

5.4.1 Fahrkorb; Höhe - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 67, Abschnitt 5.4.1
Die lichte Höhe im Inne ...

5.4.2 Fahrkorb; Nutzfläche, Nennlast, Anzahl der Personen - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 67 ff., Abschnitt 5.4.2
5.4.2.1 Allgemeiner Fall. 5.4.2.1.1 Allgemeines. Um die Überlastung des Fahrkorbs mit Personen zu verhindern, muss die Nutzfläche des Fahrkorbs begrenzt sein. Dazu ist das Verhältnis zwischen Nennlast und größter Nutzfläche des Fahrkorbs in Tabelle 6 ...

5.4.3 Fahrkorb; Wände, Boden und Dach - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 73 f., Abschnitt 5.4.3
5.4.3.1 Der Fahrkorb muss vollständig von nicht durchbrochenen Wänden, Boden und Dach umschlossen sein. Es sind nur folgende Öffnungen zulässig: Fahrkorbzugänge; Klappen und Nottüren; Lüftungsöffnungen. 5.4.3.2 Die Fahrkorbausrüstung, bestehend ...

5.4.4 Fahrkorb; Tür, Boden, Wände und dekorative Werkstoffe - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 74, Abschnitt 5.4.4
Die tragende Struktur des Fahrkorbs muss aus nicht-entflammbaren Werkstoffen hergestellt sein. Die Feuerwiderstandsfähigkeit des Fußbodens des Fahrkorbs, der Wände und der Deckenmaterialien muss mindestens einer Klassifizi ...

5.4.5 Fahrkorb; Schürze - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 75, Abschnitt 5.4.5
5.4.5.1 Unterhalb jeder Fahrkorbschwelle muss eine Schürze in mindestens der Breite der zugeordneten Schachttüren vorhanden sein. Der vertikale Teil muss nach unten durch eine Abschrägung verlängert sein, deren Winkel gegenüber der Horizontalen minde ...

5.4.6 Fahrkorb; Notklappen und Notübersteigtüren - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 75 f., Abschnitt 5.4.6
5.4.6.1 Sind Notklappen im Fahrkorbdach vorhanden (siehe 0.4.2), müssen sie eine lichte Öffnung von mindestens 0,40 m × 0,50 m aufweisen. ANMERKUNG Falls es die räumlichen Verhältnisse zulassen, wird eine Notklappe mit 0,50 m × 0,70 m bevorzugt. 5.4. ...

5.4.7 Fahrkorb; Dach - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 76 ff., Abschnitt 5.4.7
5.4.7.1 Zusätzlich zu Abschnitt 5.4.3 muss das Fahrkorbdach folgende Anforderungen erfüllen: Das Fahrkorbdach muss eine ausreichende Festigkeit aufweisen, um die in Abschnitt 5.2.5.7.1 angegebene größte Anzahl an Personen aufnehmen zu können. Das Fa ...

5.4.8 Fahrkorb; Ausrüstung auf dem Dach - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 79, Abschnitt 5.4.8
Auf dem Fahrkorbdach müssen vorhanden sein: Befehlsgeber nach 5.12.1.5 (Inspektionssteuerung), innerhalb von 0,30 m horizontal von einem Schutzraum aus bedienbar (Abschnitt 5.2.5.7.1 ...

5.4.9 Fahrkorb; Lüftung - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 79, Abschnitt 5.4.9
5.4.9.1 Fahrkörbe müssen im oberen und unteren Bereich des Fahrkorbs mit Lüftungsöffnungen versehen sein. 5.4.9.2 Die wirksamen Flächen der Lüftungsöffnungen im oberen und unteren Bereich des Fahrkorb ...

5.4.10 Fahrkorb; Beleuchtung - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 79 f., Abschnitt 5.4.10
5.4.10.1 Der Fahrkorb muss eine fest installierte elektrische Beleuchtung haben, die an den Befehlsgebern und 1 m über dem Boden an allen Stellen, die nicht mehr als 100 mm von einer Wand entfernt sind, eine Beleuchtungsstärke von mindestens 100 lx s ...

5.4.11 Fahrkorb; Gegengewicht, Ausgleichsgewicht - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 80, Abschnitt 5.4.11
5.4.11.1 Allgemein. Die Verwendung eines Ausgleichsgewichts ist in 5.9.2.1.1 festgelegt. 5.4.11.2 Besteht das Gegengewicht oder Ausgleichsge ...

5.12.1 Steuerungen - Notendschalter - Vorrechte; Fahrbefehlsgeber - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 139 ff., Abschnitt 5.12.1
5.12.1.1 Normalsteuerung. 5.12.1.1.1 Fahrbefehle müssen über Taster oder ähnliche Einrichtungen, wie Berührungssensoren, Magnetkarten usw., erteilt werden. Sie müssen in Gehäusen so untergebracht sein, dass unter Spannung stehende Teile für den Benut ...

5.12.2 Steuerungen - Notendschalter - Vorrechte; Notendschalter - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 147 f., Abschnitt 5.12.2
5.12.2.1 Allgemeines. Notendschalter müssen vorhanden sein: bei Treibscheiben-, Trommel- und Kettenaufzügen am oberen und unteren Ende des Fahrwegs; bei Hydraulikaufzügen nur am oberen Ende des Fahrwegs. Notendschalter müssen sobald als möglich n ...

5.12.3 Steuerungen - Notendschalter - Vorrechte; Notrufeinrichtung und Sprechanlage - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 148, Abschnitt 5.12.3
5.12.3.1 Es muss ein Fern-Notrufsystem nach EN 81-28 :2003 eingebaut sein (siehe auch 5.2.1.6), damit eine dauerhafte 2-Wege-Sprechverbindung zu einer Befreiungsorganisation sichergestellt ist ...

5.12.4 Steuerungen - Notendschalter - Vorrechte; Vorrechte, Anzeigen - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 148, Abschnitt 5.12.4
5.12.4.1 Bei Aufzügen mit handbetätigten Türen muss eine Einrichtung das Abfahren des Fahrkorbs nach einem Halt mindestens 2 s verhindern. 5.12.4.2 Ein in den Fahrkorb eingetretener Fahrgast muss nach dem Schließen der Türen für die Eingabe eines Fah ...

Anhang A Liste der elektrischen Sicherheitseinrichtungen - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 161 f., Abschnitt Anhang A
Tabelle A.1— Liste der elektrischen Sicherheitseinrichtungen: Abschnitt | Zu überwachende Einrichtungen | Mindest-SIL | 5.2.1.5.1 a) | Notbremsschalter in der Schachtgrube | 3 | 5.2.1.5.2 c) | Notbremsschalter im Rollenraum | 3 | 5.2.2.4 | Überwa ...

Anhang B Technische Dokumentation - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 163, Abschnitt Anhang B
Die Technische Dokumentation sollte folgende Angaben, die für das Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich sein können, enthalten: Name und Anschrift des Herstellers/Montagebetriebs des Aufzugs; Einzelheiten über den Ort, an dem der Au ...

Anhang D Zugänge zu den Aufstellungsorten für Triebwerk und Steuerung - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 166, Abschnitt Anhang D
Le ...

Anhang E Schnittstellen zum Gebäude - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 167 ff., Abschnitt Anhang E
E.1 Allgemeine Bestimmungen. Die Strukturen des Gebäudes sollten so beschaffen sein, dass sie den Lasten und Kräften aus der Ausrüstung des Aufzugs standhalten. Falls in dieser Norm für besondere Einsatzbereiche nicht abweichend festgeleg ...

Anhang F Leiter für den Zugang zur Schachtgrube - Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge

Seite 170 ff., Abschnitt Anhang F
F.1 Arten von Schachtgrubenleitern. Die folgenden Arten von Schachtgrubenleiternkönnenfür den Zugang und das Verlassen der Schachtgrube eingesetzt werden (siehe Bild F.1): eine eingebaute Leiter (Typ 1), die aufrecht in einer Position für ...

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Stichworte in Zusammenhang mit DIN EN 81-20

Aufzug, Lastenaufzug, Personenaufzug, Sicherheitseinrichtung, SIL-Stufe
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Christoph Geisenheyner über Baunormenlexikon
"Als Architekt nutze ich das Baunormenlexikon schon seit vielen Jahren, sowohl in der Entwurfsplanung, vor allem aber in der Ausführungsplanung und Ausschreibung. Das gilt analog für unsere Tragwerksplanung. Für mich ist es ein unerlässliches und zuverlässiges Planungswerkzeug geworden. Überzeugend finde ich nach wie vor die unschlagbare Aktualität der DIN-Normen-Zitate und die Schnelligkeit, mit der ich dank der präzisen Suche benötigte Normenausschnitte finde. Als Onlinedienst kann ich Baunormenlexikon flexibel an jedem Arbeitsort nutzen. Es erschließt sich intuitiv, kommt auf den Punkt und verzichtet auf Schnickschnack." Christoph Geisenheyner Architekt, Weimar www.brameygroup.de
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