Norm

DIN EN 81-40 | 2020-12

Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Spezielle Aufzüge für den Personen- und Gütertransport - Teil 40: Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn für Personen mit Behinderungen

Diese Norm enthält Sicherheitsanforderungen an die Konstruktion, Herstellung, den Einbau, die Wartung und die Demontage von elektrisch betriebenen Treppenschrägaufzügen (mit Sitz, Stehplattform und Rollstuhlplattform), die an einem Gebäudeteil montiert sind, sich in einer geneigten Ebene bewegen und die für die Benutzung durch Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit bestimmt sind:
  • sie fahren über eine Treppe oder eine zugängliche, geneigte Oberfläche;
  • sie sind zur Benutzung durch eine Person bestimmt;
  • ihr Lastaufnahmemittel wird direkt von einer oder mehreren Führungsschiene(n) gehalten und geführt;
  • sie werden durch Seile, Zahnstangen, Ketten, Spindeln , Friktionsantriebe und einem Seil-Kugelantrieb gestützt oder gehalten.
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 10 „Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom AFNOR gehalten wird.

Inhaltsverzeichnis DIN EN 81-40:

Änderungen
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
4 Liste der signifikanten Gefährdungen
5 Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen
5.1 Allgemeines
5.2 Führungsschienen und mechanische Anschläge
5.3 Fangvorrichtung und Geschwindigkeitsbegrenzer
5.4 Antriebseinheiten und -systeme
5.5 Elektrische Anlagen und Ausrüstungen
5.5.1 Allgemeines
5.5.2 Schütze für den Antrieb
5.5.3 Motor- und Bremsstromkreise zum Anhalten der Maschine und zur Prüfung ihres Stillstands
5.5.4 Kriech- und Luftstrecken und Anforderungen an die Abdeckungen
5.5.5 Schutz gegen elektrische Fehler
5.5.6 Elektrische Sicherheitseinrichtungen
5.5.7 Zeitverzögerung
5.5.8 Schutz des Antriebsmotors
5.5.9 Verkabelung
5.5.10 Sicherheitsschaltungen
5.5.11 Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
5.5.12 Zusätzliche Anforderungen an batteriebetriebene Treppenschrägaufzüge
5.5.13 Drahtlose Steuerungen
5.5.14 Befehlsgeber
5.5.15 Betriebsendschalter und Notendschalter
5.5.16 Notrufeinrichtungen und Warnsignale
5.6 Lastaufnahmemittel
6 Feststellung der Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen
7 Benutzerinformation
Anhang A (normativ) Prüfungen - Sitz- und Sicherheitsbauteile - Prüfverfahren zum Nachweis der Konformität
A.1 Messgeräte
A.2 Baumusterprüfungen für Geschwindigkeitsbegrenzer und Fangvorrichtung
Anhang B (normativ) Elektronische Bauelemente: Fehlerausschluss
Anhang C (informativ) Anforderungen an die Schnittstelle des Treppenlifts im Gebäude
C.1 Minimale Abstände zu angrenzenden Flächen
C.2 Minimaler Abstand zu Balken und anderen Gegenständen im Kopfbereich
C.3 Einrichtungen zum Entkommen im Brandfall
C.4 Spannungsversorgung und Beleutung
Anhang D (informativ) Leitfaden für die Auswahl von Treppenschrägaufzügen
D.1 Allgemeines
D.2 Auswahl des Stuhl-Teppenschrägaufzugs
Anhang E (informativ) Empfehlung für die Bereitstellung und Nutzung von speziell angepassten Befehlsgebern, Schaltern und Sensoren
E.1 Befehlsgeber
E.2 Speziell angepasste Schalter
Anhang F (informativ) Regelmäßige Kontrollen, Prüfungen und Wartungsmaßnahmen
Anhang G (informativ) Friktions-/Traktionsantrieb - Berechnung und Prüfung der Reibung auf Konformität
Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der abzudeckenden Richtlinie 2006/42/EG

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN EN 81-40 im Originaltext:

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Änderungen DIN EN 81-40

Abschnitt
Gegenüber DIN EN 81-40:2009-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: die Unterstützung von Spindel- und Mutterantrieben wurde gestrichen; , Prüfungen für statische Überlast, die Einstellung der Sitzneigung ...

1 Anwendungsbereich DIN EN 81-40

Seite 7, Abschnitt 1
1.1 Dieses Dokument enthält Sicherheitsanforderungen an die Konstruktion, Herstellung, den Einbau, die Wartung und die Demontage von elektrisch betriebenen Treppenschrägaufzügen (mit Sitz, Stehplattform und Rollstuhlplattform), die an einem Gebäudete ...

3 Begriffe DIN EN 81-40

Seite 9 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach EN ISO 12100:2010, EN 81-20:2020 und die folgenden Begriffe. ISO und IEC stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: IEC Elect ...

4 Liste der signifikanten Gefährdungen - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 12 ff., Abschnitt 4
Dieser Abschnitt enthält alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, soweit sie in diesem Dokument behandelt werden, die nach dem Verfahren zur Abschätzung des Risikos als signifikant für diese Art von Maschinen ...

5.1 Sicherheitsanforderungen/Schutzmaßnahmen; Allgemeines - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 16 ff., Abschnitt 5.1
5.1.1 Einleitung. Die Maschine muss den in diesem Abschnitt angegebenen Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen entsprechen. Außerdem muss sie in Bezug auf relevante, jedoch nicht als signifikant eingestufte Gefahren, die im vorliegenden Do ...

5.2 Führungsschienen und mechanische Anschläge - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 20 , Abschnitt 5.2
5.2.1 Führungsschienen. 5.2.1.1 Um das Lastaufnahmemittel auf seiner gesamten Fahrstrecke zu halten und zu führen, müssen eine oder mehrere Führungsschienen vorgesehen werden. Es darf nur ein Lastaufnahmemittel an einer beli ...

5.3 Fangvorrichtung und Geschwindigkeitsbegrenzer - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 21 f., Abschnitt 5.3
5.3.1 Allgemeines. 5.3.1.1 Der Treppenschrägaufzug muss mit einer Fangvorrichtung ausgerüstet sein, wenn der Ausfall eines Antriebsbauelements eine Übergeschwindigkeit des Treppenschrägaufzugs verursachen kann. Die Fangvorrichtung muss so funktionier ...

5.4 Antriebseinheiten und -systeme - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 22 ff., Abschnitt 5.4
5.4.1 Allgemeine Anforderungen. 5.4.1.1 Das gewählte Antriebsverfahren muss einem der Systeme entsprechen, die in 1.1 des Anwendungsbereichs angegeben sind. 5.4.1.2 Alle Antriebsarten müssen in beiden Fahrtrichtu ...

5.5.1 Elektrische Anlagen und Ausrüstungen; Allgemeines - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 30 ff., Abschnitt 5.5.1
5.5.1.1 Treppenschrägaufzüge müssen an die vorgesehene Stromversorgung angeschlossen sein. Die Anforderung, die an die Stromversorgung gerichtet ist, gilt nicht für batteriebetriebene Treppenschrägaufzüge. 5.5.1.2 ...

5.5.2 Schütze für den Antrieb - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 32, Abschnitt 5.5.2
5.5.2.1 Hauptschütze (wie in Abschnitt 5.5.3 gefordert) müssen die Anforderungen nach EN 60947-4-1:2010/A1:2012 erfüllen. 5.5.2.2 Werden zum Steuern der Hauptschütze Relais verwendet, müssen diese Relais die Anforde ...

5.5.3 Motor- und Bremsstromkreise zum Anhalten der Maschine und zur Prüfung ihres Stillstands - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 32 f., Abschnitt 5.5.3
5.5.3.1 Motoren, die direkt aus dem Wechselspannungsnetz gespeist werden. Die Stromversorgung des Motors und der Bremse muss von zwei unabhängigen Schützen unterbrochen werden, deren Kontakte in Reihe in den Motor- und Bremsen-Versorgungsschaltungen ...

5.5.4 Kriech- und Luftstrecken und Abdeckungen - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 33, Abschnitt 5.5.4
5.5.4.1 Anforderungen an die Abdeckungen. Die Spannung führenden Teile der Steuerungen und der elektrischen Sicherheitseinrichtungen müssen der Schutzart IP 2X entsprechend gekapselt sein. Abdeckungen müssen mithilfe von Befestigungsvorrichtungen be ...

5.5.5 Schutz gegen elektrische Fehler - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 34, Abschnitt 5.5.5
5.5.5.1 Keiner der nachstehend aufgeführten Fehler darf, wenn er in den elektrischen Ausrüstungen des Treppenschrägaufzugs auftritt, allein die Ursache für einen unsicheren Zustand des Treppenschrägaufzugs sein: Spannungsausfall/ keine Spannung vorh ...

5.5.6 Elektrische Sicherheitseinrichtungen - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 34 f., Abschnitt 5.5.6
5.5.6.1 Die (in Tabelle 4 aufgeführten) elektrischen Sicherheitseinrichtungen müssen direkt auf die Ausrüstung einwirken, indem sie auf die Stromversorgung des Antriebsmotor und der Bremse einwirken. ANMERKUNG Als unsicherer Zustand gilt das Nichtan ...

5.5.7 Zeitverzögerung - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 35, Abschnitt 5.5.7
Es müssen Vorkehrungen für eine Verzögerung von einer Sekund ...

5.5.8 Schutz des Antriebsmotors - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 36, Abschnitt 5.5.8
Der Überlastschutz mus ...

5.5.9 Verkabelung - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 36 f., Abschnitt 5.5.9
5.5.9.1 Leiter, Isolation und Erdverbindung. 5.5.9.1.1 Nenn-Querschnittsfläche. Die Mindestquerschnitte von Kupferleitern müssen mit EN 60204-1:2018, Tabelle 5, übereinstimmen. 5.5.9.2 Isolation. Die Leiter verschiedener Stromkreise müssen mit EN 602 ...

5.5.10 Sicherheitsschaltungen - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 37 f., Abschnitt 5.5.10
5.5.10.1 Sicherheitsschaltungen müssen in Bezug auf das Auftreten von Fehlern die Anforderungen von Abschnitt 5.5.5 und Abschnitt 5.5.6.1 erfüllen. 5.5.10.2 Alle Teile der Sicherheitsschaltung müssen so konstruiert sein, dass die in Abschnitt 5.5.4 ...

5.5.11 Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 44, Abschnitt 5.5.11
Mit Ausnahme der Ladeeinheiten von batteriebetriebenen Treppenschrägaufzügen müssen alle elektrischen Stromkreise, die eine Spannung von mehr als 50 V über Erde führen, durch Verwendung eine ...

5.5.12 Zusätzliche Anforderungen - Batteriebetriebene Treppenschrägaufzüge

Seite 38 f., Abschnitt 5.5.12
5.5.12.1 Bei batteriebetriebenen Treppenschrägaufzügen darf die Steuerspannung 60 V nicht überschreiten. 5.5.12.2 Die Batterien dürfen nicht auslaufen, auch dann nicht, wenn sie in einem Winkel geneigt sind. Die Batterien dürfen bei bestimmungsgemä ...

5.5.13 Drahtlose Steuerungen - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 39, Abschnitt 5.5.13
ANMERKUNG Eine drahtlose Steuerung ist für Einsatzfälle geeignet, bei denen es nicht möglich oder nicht wünschenswert ist, eine physikalische Verbindung zwischen dem Lastaufnahmemittel des Treppenschrägaufzugs un ...

5.5.14 Befehlsgeber - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 39 ff., Abschnitt 5.5.14
5.5.14.1 An jeder Zugangsstelle und am Lastaufnahmemittel müssen Befehlsgeber vorgesehen werden. Diese müssen betätigt werden, um die gerichtete Bewegung des Treppenschrägaufzugs zu steuern, und sie müssen mit Tastbetrieb ...

5.5.15 Betriebsendschalter und Notendschalter - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 41, Abschnitt 5.5.15
5.5.15.1 Es müssen Betriebsendschalter oder elektrische Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsendschalter oder elektrische Sicherheitseinrichtungen vorgesehen werden, die im Falle einer Überfahrun ...

5.5.16 Notrufeinrichtungen und Warnsignale - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 42, Abschnitt 5.5.16
5.5.16.1 Einrichtung für die Zwei-Wege-Sprachkommunikation. 5.5.16.1.1 Es müssen Vorkehrungen für den Einbau einer Einrichtung für die Zwei-Wege-Sprachkommunikation getroffen werden. Eine Einrichtung für die Zwei- ...

5.6 Lastaufnahmemittel - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 42 ff., Abschnitt 5.6
5.6.1 Lastaufnahmemittel mit kombiniertem Aufbau. Wenn ein Lastaufnahmemittel mit kombiniertem Aufbau erforderlich ist (z.B. ein Lastaufnahmemittel mit Sitz und Stehplattform), müssen Sicherheitseinrichtungen eingebaut werden, die der für ...

6 Feststellung der Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen/Schutzmaßnahmen - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 50 ff., Abschnitt 6
6.1 Allgemeines. Dieser Abschnitt enthält die Prüfverfahren, mit deren Hilfe die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen aus Abschnitt 5 nachgewiesen werden kann. Alle in Abschnitt 5 angegebenen Schutzmaßnahmen enthalten offen ...

7 Benutzerinformation - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 53 ff., Abschnitt 7
7.1 Allgemeines. Der Hersteller muss in seinen Unterlagen Prüfzertifikate für alle verwendeten Seile und Ketten aufbewahren und auf Anfrage zur Verfügung stellen. ANMERKUNG EN ISO 12100:2010 führt die allgemeinen Anforderungen ...

Anhang A.1 Messgeräte - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 57, Abschnitt Anhang A.1
Die Präzisionder Messgeräte muss, falls nicht abweichend festgelegt, Messungen innerhalb folgender Grenzabweichungen ermöglichen: ± 1% für Massen ...

Anhang A.2 Fangvorrichtung und Geschwindigkeitsbegrenzer - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 57 f., Abschnitt Anhang A.2
A.2.1 Allgemeine Vorgaben. Es ist Stand der Technik, dass Geschwindigkeitsbegrenzer und Fangvorrichtung in einer einzigen Einrichtung ausgeführt werden, die strikt mit ihrer eigenen Führungsschiene verbunden ist. Üblicherweise hat jeder Hersteller se ...

Anhang B Elektronische Bauelemente: Fehlerausschluss - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 59 ff., Abschnitt Anhang B
Die in der elektrischen Anlage eines Treppenschrägaufzugs zu berücksichtigenden Fehler sind in Abschnitt 5.5.5 aufgeführt. Fehlerausschlüsse dürfen nur gemacht werden, wenn die Bauelemente innerhalb der ungünstigsten Grenzen ihrer Eigenschaften, Wert ...

Anhang C.1 Einleitung zur Auswahl - Treppenschrägaufzüge

Seite 68, Abschnitt Anhang C.1
Zur Vermeidung von gefährlichen Situationen wie Scheren, Einziehen oder Quetschen durch die Bewegungen des Lastaufnahmemittels mit der Gebäudestruktur; Ein minimaler Abstand von 100 mm muss in Fahrtrichtung zwi ...

Anhang C.2 Auswahl des Stuhls - Treppenschrägaufzüge

Seite 68 f., Abschnitt Anhang C.2
Rollstuhl-Treppenlifte, die im öffentlichen Bereich installiert sind, müssen mindestens 1400 mm Kopffreiheit über der Plattform zu jed ...

Anhang C.3 Stromversorgung und Beleuchtung - Treppenschrägaufzüge

Seite 69, Abschnitt Anhang C.3
Bei Installationen von Treppenliften dürfen Personen im Brandfall nicht eingeschlossen werden. Generell s ...

Anhang C.4 Wartung - Treppenschrägaufzüge

Seite 69, Abschnitt Anhang C.4
Der Treppenlift muss eine Spannungsversorgung haben, die mit einem RCD nach Abschnitt 5.5.11 abgesichert ist, ...

Anhang D.1 Befehlsgeber - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 70, Abschnitt Anhang D.1
Der in diesem Anhang angegebene Leitfaden soll als Hilfsmittel für die Auswah ...

Anhang D.2 Speziell angepasste Schalter - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 70, Abschnitt Anhang D.2
D.2.1 Eignung. D.2.1.1 Stuhl-Treppenschrägaufzüge und Stehplattformen sind nicht zum Einsatz in öffentlichen Bereichen geeignet. D.2.1.2 Bei der Auswahl eines elektrisch betriebenen Stuhl-Treppenschrägaufzugs müssen die bestehendenund sollten die zuk ...

Anhang E.1 Wiederkehrende Prüfungen - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 71, Abschnitt Anhang E.1
Wenn der Benutzer Schwierigkeiten hat, die üblichen Befehlsgeber zu bedienen, sol ...

Anhang E.2 Wartungsmaßnahmen - Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge

Seite 71, Abschnitt Anhang E.2
Werden Schalter, wie z.B. mit geringem Kraftaufwand zu betätigende Schalter, düsenrohrbetätigte Schalter oder Zugschnüre verwendet, so sol ...

Stichworte in Zusammenhang mit DIN EN 81-40

Aufzug, Notrufeinrichtung, Personenaufzug, Plattformaufzug, Treppenschrägaufzug
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Andreas Witzleb über Baunormenlexikon
„Das Baunormenlexikon.de ist bei mir regelmäßig im Einsatz. Ich schlage darin nach, wenn ich Baumaßnahmen und Projekte vorbereite, um so die Randbedingungen zu klären. Besonders gut finde ich dabei, dass ich meine aktuellen Vorschriftenkenntnisse abgleichen kann, denn im Baunormenlexikon habe ich - sobald eine DIN-Norm überarbeitet wurde und neu erschienen ist - sofort den aktuellsten Stand. Über die Zusammenfassung „Änderungen im Detail“ sehe ich detailliert, was bei der Neuausgabe im Vergleich zur Vorherigen alles geändert wurde. Das ist sehr hilfreich.“ Andreas Witzleb Fachingenieur für Gebäudeerhaltung und Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz Ingenieur-& Planungsbüro Witzleb, Bad Berka
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