Diese Norm legt die Anforderungen an das Informationsmanagement in Form eines Managementprozesses im Kontext der Betriebsphase von Assets und des Informationsaustauschs innerhalb dieser Phase bei der Anwendung von BIM fest.
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 59 „Buildings and civil engineering works“ in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 442 „Building Information Modelling (BIM)“ erarbeitet, dessen Sekretariat von SN gehalten wird.
Inhaltsverzeichnis DIN EN ISO 19650-3:
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Änderungen DIN EN ISO 19650-3
1 Anwendungsbereich DIN EN ISO 19650-3
Seite 12, Abschnitt 1
Dieses Dokument legt die Anforderungen an das Informationsmanagement in Form eines Managementprozesses im Kontext der Betriebsphase von Assets und des Informationsaustauschs innerh ...
3 Begriffe und Symbole DIN EN ISO 19650-3
Seite 12 f., Abschnitt 3
3.1 Begriffe. Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach ISO 19650-1 sowie die folgenden Begriffe. ISO und IEC stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: ISO Online Bro ...
4 Informationsmanagement, das mit der Betriebsphase von Assets verbunden ist - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 13 ff., Abschnitt 4
4.1 Informationsmanagementprozess, der mit der Betriebsphase von Assets verbunden ist. Der Informationsmanagementprozess (Bild 4) muss während der gesamten Betriebsphase jedes durch die Anwendung von Abschnitt 5.1.3 ermittelte Asset angewendet werden ...
5.1.1 Beurteilung und Bedarf; Beauftragung von Personen, die die Funktion des Informationsmanagements übernehmen - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 15 f., Abschnitt 5.1.1
Der Informationsbesteller muss Personen aus seiner Organisation benennen, die die Funktion des Informationsmanagements übernehmen. Alternativ kann der Informationsbesteller einen voraussichtlich federführenden Informationsbereitsteller oder Dritte mi ...
5.1.2 Beurteilung und Bedarf; Festlegung der organisatorischen Informationsanforderungen - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 16, Abschnitt 5.1.2
Der Informationsbesteller muss alle existierenden organisatorische Informationsanforderungen (OIR), siehe Bild 2, ermitteln oder festlegen, dokumentieren und pflegen, um dem Bedarf seiner organisatorischen Funktionen und sein ...
5.1.3 Beurteilung und Bedarf; Ermittlung der Assets, für die Informationen verwaltet werden müssen - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 16, Abschnitt 5.1.3
Der Informationsbesteller muss diejenigen Assets ermitteln, bei denen das Management von Asset-Informationen zu einem Nettonutzen führen kann; dies schließt auch Assets ein, deren Errichtung oder Erwerb noch in Planung ist. Dabei muss der Information ...
5.1.4 Beurteilung und Bedarf; Festlegung der Asset-Informationsanforderungen - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 16 f., Abschnitt 5.1.4
Für jedes der in Abschnitt 5.1.3 aufgeführten Assets muss der Informationsbesteller die Asset-Informationsanforderungen (AIR), siehe Bild 2, festlegen, die notwendig sind, um ihm die Erfüllung seiner OIR zu ermöglichen. Die AIR müssen Anforderungen a ...
5.1.5 Beurteilung und Bedarf; Ermittlung von vorhersehbaren auslösenden Ereignissen, für die Informationen verwaltet werden müssen - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 17, Abschnitt 5.1.5
Der Informationsbesteller muss vorhersehbare auslösende Ereignisse ermitteln und dokumentieren, bei denen im Verlauf der Betriebsphase neue oder aktualisierte Informationen zu einem Asset erzeugt werden oder erforderlich sind. ANMERKUNG 1 Einige Beis ...
5.1.6 Beurteilung und Bedarf; Festlegung des Asset-Informationsstandards - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 17 f., Abschnitt 5.1.6
Der Informationsbesteller muss im Rahmen des Asset-Informationsstandards alle spezifischen Informationsstandards festlegen, die von der informationsbestellenden Organisation verlangt werden. Dabei muss der Informationsbesteller Folgendes in Betracht ...
5.1.7 Beurteilung und Bedarf; Festlegung der Methoden und Verfahren zur Erstellung von Asset-Informationen - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 18, Abschnitt 5.1.7
Der Informationsbesteller muss alle spezifischen Methoden und Verfahren zur Erstellung von Informationen festlegen, die von seiner Organisation im Rahmen der Methoden und Verfahren zur Erstellung von Asset-Informationen verlangt werden. ...
5.1.8 Beurteilung und Bedarf; Festlegung der Referenzinformationen und gemeinsam genutzter Ressourcen - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 18, Abschnitt 5.1.8
Der Informationsbesteller muss die Referenzinformationen und Ressourcen festlegen, die er während des Ausschreibungsverfahrens und während der Informationsbestellung mit den voraussichtlich federführenden Informationsbereitstellern gemeinsam zu nutze ...
5.1.9 Beurteilung und Bedarf; Festlegung der gemeinsamen Datenumgebung - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 18 f., Abschnitt 5.1.9
Der Informationsbesteller muss die gemeinsame Datenumgebung (CDE) in Übereinstimmung mit ISO 19650-1:2018, Abschnitt 12 festlegen. Dabei muss es sich um eine Kombination aus Arbeitsablauf- und Informationsspeicherlösungen handeln, um den Informations ...
5.1.10 Beurteilung und Bedarf; Festlegung von Verknüpfungen mit Unternehmenssystemen - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 19, Abschnitt 5.1.10
Falls bestehende Unternehmenssysteme zur Speicherung von Asset-Informationen genutzt werden, muss der Informationsbesteller die Qualität der Informationen und die Informationssicherheitsprozesse innerhalb dies ...
5.1.11 Beurteilung und Bedarf; Festlegung des Asset-Informationsmodells - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 19 f., Abschnitt 5.1.11
Der Informationsbesteller muss das Asset-Informationsmodell (AIM) festlegen oder überprüfen und bei Bedarf so anpassen, dass es alle in den auf das (die) Asset(s) bezogenen und in Abschnitt 5.1.3 festgelegten AIR festgelegten Informationen enthält. D ...
5.1.12 Beurteilung und Bedarf; Festlegung von Prozessen zur Pflege des AIM - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 20, Abschnitt 5.1.12
Der Informationsbesteller muss zur Pflege des AIM geeignete Prozesse festlegen oder existierenden folgen, solange dieses notwendig ist. Diese müssen Prozesse enthalten: zur Zuordnung der Aufgaben für Erstellung, Pflege, Aufbewahrung, Übertragung, Zu ...
5.1.13 Beurteilung und Bedarf; Festlegung des Asset-Informationsprotokolls - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 21, Abschnitt 5.1.13
Der Informationsbesteller muss das Asset-Informationsprotokoll darlegen, um den Rechten und Pflichten des Informationsbestellers und der Informationsbereitsteller in Bezug auf das AIM zu entsprechen, und er muss das Informationsprotokoll in alle Info ...
5.1.14 Beurteilung und Bedarf; Aktivitäten für Beurteilung und Bedarf - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 22, Abschnitt 5.1.14
Aktivitäten für Beurtei ...
5.2 Informationsmanagementprozess; Ausschreibung/Aufforderung zur Dienstleistungserbringung - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 22 ff., Abschnitt 5.2
5.2.1 Entscheidung der Art der Aktivitäten für die Bereitstellung von Informationen. Der Informationsbesteller muss einen federführenden Informationsbereitsteller benennen, der für jedes auslösende Ereignis während der Betriebsphase, einschließlich i ...
5.3 Informationsmanagementprozess; Reaktion auf die Ausschreibung/Aufforderung zur Dienstleistungserbringung - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 25 ff., Abschnitt 5.3
5.3.1 Benennung von Personen, die die Funktion des Informationsmanagements übernehmen sollen. Der voraussichtlich federführende Informationsbereitsteller muss Personen aus seiner Organisation benennen, die im Namen seines Bereitstellungsteams die Fun ...
5.4 Informationsmanagementprozess; Informationsbestellung - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 29 ff., Abschnitt 5.4
5.4.1 Bestätigung des BIM-Abwicklungsplans des Bereitstellungsteams. Der federführende Informationsbereitsteller muss den nach Abschnitt 5.3.2 erstellten BIM-Ausführungsplan in Absprache mit jedem einzelnen Aufgabenteam überprüfen und bestätigen. Die ...
5.5 Informationsmanagementprozess; Mobilisierung - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 32 ff., Abschnitt 5.5
5.5.1 Mobilisierung von Ressourcen. Der federführende Informationsbereitsteller muss die Ressourcen mobilisieren, wie sie im Mobilisierungsplan des Bereitstellungsteams dargelegt sind. Dabei muss der federführende Informationsbereitsteller die dem Be ...
5.6 Informationsmanagementprozess; Erstellung von Informationen - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 34 ff., Abschnitt 5.6
5.6.1 Prüfung der Verfügbarkeit von Referenzinformationen und gemeinsamen Ressourcen. Jedes Aufgabenteam muss, bevor es Informationen generiert, überprüfen, ob es auf die relevanten Referenzinformationen und gemeinsam zu nutzenden Ressourcen innerhal ...
5.7 Informationsmanagementprozess; Annahme des Informationsmodells durch den Informationsbesteller - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 38 ff., Abschnitt 5.7
5.7.1 Einreichen des Informationsmodells zur Annahme durch den Informationsbesteller. Falls der Prozess dem in Bild 4 angegebenen Zweig M oder Zweig P folgt, muss der federführende Informationsbereitsteller das Informationsmodell des Bereitstellungst ...
5.8 Informationsmanagementprozess; Anreicherung des AIM - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 40 f., Abschnitt 5.8
5.8.1 Anreichern des AIM um ein akzeptiertes Informationsmodell. Der Informationsbesteller muss die Verantwortung für den Prozess der Einbindung eines angenommenen Informationsmodells in sein AIM und den Abgleich dieser Informationen mit den bereits ...
Anhang A.1 Leitfaden für den Informationsmanagementprozess; Allgemeines - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 42, Abschnitt Anhang A.1
Dieser Anhang enthält Leitfäden zur Unterstützung einiger der in Abschnitt 5 enthaltenen Anforderungen. Die in A.2 bis A.5 angegebenen Listen sind nur Beispie ...
Anhang A.2 Leitfaden für den Informationsmanagementprozess; Beispiele für Aktivitäten, die Asset-Informationen erfordern, und Beispiele für organisatorische Informationsanforderungen - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 42 f., Abschnitt Anhang A.2
Die in Abschnitt 5.1.2 genannten organisatorischen Informationsanforderungen (OIR) können aus einer Vielzahl von organisatorischen Aktivitäten resultieren, zu denen auch Asset-Management- und Facility Management-Aktivitäten gehören. Sie können in Abh ...
Anhang A.3 Leitfaden für den Informationsmanagementprozess; Beispiele für auslösende Ereignisse - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 44, Abschnitt Anhang A.3
Die Arten von auslösenden Ereignissen, für die der Informationsmanagementprozess betrieben werden sollte, werden vom Informationsbesteller festgelegt (Abschnitt 5.1.5). Beispiele für auslösende Ereignisse sind u. a.: die Entscheidung der Organisatio ...
Anhang A.4 Leitfaden für den Informationsmanagementprozess; Beispiele für Informationen, die innerhalb eines AIM benötigt werden können - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 45 f., Abschnitt Anhang A.4
A.4.1 Betriebswirtschaftliche Informationen. Im Folgenden werden Beispiele für Informationen aufgeführt, die zur Unterstützung von betriebswirtschaftlichen OIR innerhalb eines AIM benötigt werden können: eindeutige Asset-Bezeichner; Standorte der A ...
Anhang A.5 Leitfaden für den Informationsmanagementprozess; Eingebundene Unternehmenssysteme - Betriebsphase der Assets (BIM)
Seite 47, Abschnitt Anhang A.5
Art und Umfang bestehender Systeme, die der Informationsbesteller in das AIM einbinden möchte (siehe Abschnitt 5.1.11), können variieren. Beispiele für die von Unternehmenssystemen bereitgestellte Funktionalität sind u. a.: Dokumentenverwaltung; Ar ...