Diese Norm legt die Anforderungen an das Informationsmanagement in Form eines Managementprozesses im Kontext der Betriebsphase von Assets und des Informationsaustauschs innerhalb dieser Phase bei der Anwendung von BIM fest.
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 59 „Buildings and civil engineering works“ in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 442 „Building Information Modelling (BIM)“ erarbeitet, dessen Sekretariat von SN gehalten wird.
Inhaltsverzeichnis DIN EN ISO 19650-3:
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Änderungen DIN EN ISO 19650-3
1 Anwendungsbereich DIN EN ISO 19650-3
Seite 12, Abschnitt 1
Dieses Dokument legt die Anforderungen an das Informationsmanagement in Form eines Managementprozesses im Kontext der Betriebsphase von Assets und des Informationsaustauschs innerh ...
3 Begriffe und Symbole DIN EN ISO 19650-3
Seite 12 f., Abschnitt 3
3.1 Begriffe. Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach ISO 19650-1 sowie die folgenden Begriffe. ISO und IEC stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: ISO Online Bro ...
4 BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 13 ff., Abschnitt 4
4.1 Informationsmanagementprozess, der mit der Betriebsphase von Assets verbunden ist. Der Informationsmanagementprozess (Bild 4) muss während der gesamten Betriebsphase jedes durch die Anwendung von Abschnitt 5.1.3 ermittelte Asset angewendet werden ...
5.1.1 Beauftragung von Personen, die die Funktion des Informationsmanagements übernehmen - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 15 f., Abschnitt 5.1.1
Der Informationsbesteller muss Personen aus seiner Organisation benennen, die die Funktion des Informationsmanagements übernehmen. Alternativ kann der Informationsbesteller einen voraussichtlich federführenden Informationsbereitsteller oder Dritte mi ...
5.1.2 Festlegung der organisatorischen Informationsanforderungen - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 16, Abschnitt 5.1.2
Der Informationsbesteller muss alle existierenden organisatorische Informationsanforderungen (OIR), siehe Bild 2, ermitteln oder festlegen, dokumentieren und pflegen, um dem Bedarf seiner organisatorischen Funktionen und sein ...
5.1.3 Ermittlung der Assets, für die Informationen verwaltet werden müssen - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 16, Abschnitt 5.1.3
Der Informationsbesteller muss diejenigen Assets ermitteln, bei denen das Management von Asset-Informationen zu einem Nettonutzen führen kann; dies schließt auch Assets ein, deren Errichtung oder Erwerb noch in Planung ist. Dabei muss der Information ...
5.1.4 Festlegung der Asset-Informationsanforderungen - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 16 f., Abschnitt 5.1.4
Für jedes der in Abschnitt 5.1.3 aufgeführten Assets muss der Informationsbesteller die Asset-Informationsanforderungen (AIR), siehe Bild 2, festlegen, die notwendig sind, um ihm die Erfüllung seiner OIR zu ermöglichen. Die AIR müssen Anforderungen a ...
5.1.5 Ermittlung von vorhersehbaren auslösenden Ereignissen, für die Informationen verwaltet werden müssen - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 17, Abschnitt 5.1.5
Der Informationsbesteller muss vorhersehbare auslösende Ereignisse ermitteln und dokumentieren, bei denen im Verlauf der Betriebsphase neue oder aktualisierte Informationen zu einem Asset erzeugt werden oder erforderlich sind. ANMERKUNG 1 Einige Beis ...
5.1.6 Festlegung des Asset-Informationsstandards - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 17 f., Abschnitt 5.1.6
Der Informationsbesteller muss im Rahmen des Asset-Informationsstandards alle spezifischen Informationsstandards festlegen, die von der informationsbestellenden Organisation verlangt werden. Dabei muss der Informationsbesteller Folgendes in Betracht ...
5.1.7 Festlegung der Methoden und Verfahren zur Erstellung von Asset-Informationen - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 18, Abschnitt 5.1.7
Der Informationsbesteller muss alle spezifischen Methoden und Verfahren zur Erstellung von Informationen festlegen, die von seiner Organisation im Rahmen der Methoden und Verfahren zur Erstellung von Asset-Informationen verlangt werden. ...
5.1.8 Festlegung der Referenzinformationen und gemeinsam genutzter Ressourcen - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 18, Abschnitt 5.1.8
Der Informationsbesteller muss die Referenzinformationen und Ressourcen festlegen, die er während des Ausschreibungsverfahrens und während der Informationsbestellung mit den voraussichtlich federführenden Informationsbereitstellern gemeinsam zu nutze ...
5.1.9 Festlegung der gemeinsamen Datenumgebung - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 18 f., Abschnitt 5.1.9
Der Informationsbesteller muss die gemeinsame Datenumgebung (CDE) in Übereinstimmung mit ISO 19650-1:2018, Abschnitt 12 festlegen. Dabei muss es sich um eine Kombination aus Arbeitsablauf- und Informationsspeicherlösungen handeln, um den Informations ...
5.1.10 Festlegung von Verknüpfungen mit Unternehmenssystemen - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 19, Abschnitt 5.1.10
Falls bestehende Unternehmenssysteme zur Speicherung von Asset-Informationen genutzt werden, muss der Informationsbesteller die Qualität der Informationen und die Informationssicherheitsprozesse innerhalb dies ...
5.1.11 Festlegung des Asset-Informationsmodells - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 19 f., Abschnitt 5.1.11
Der Informationsbesteller muss das Asset-Informationsmodell (AIM) festlegen oder überprüfen und bei Bedarf so anpassen, dass es alle in den auf das (die) Asset(s) bezogenen und in Abschnitt 5.1.3 festgelegten AIR festgelegten Informationen enthält. D ...
5.1.12 Festlegung von Prozessen zur Pflege des AIM - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 20, Abschnitt 5.1.12
Der Informationsbesteller muss zur Pflege des AIM geeignete Prozesse festlegen oder existierenden folgen, solange dieses notwendig ist. Diese müssen Prozesse enthalten: zur Zuordnung der Aufgaben für Erstellung, Pflege, Aufbewahrung, Übertragung, Zu ...
5.1.13 Festlegung des Asset-Informationsprotokolls - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 21, Abschnitt 5.1.13
Der Informationsbesteller muss das Asset-Informationsprotokoll darlegen, um den Rechten und Pflichten des Informationsbestellers und der Informationsbereitsteller in Bezug auf das AIM zu entsprechen, und er muss das Informationsprotokoll in alle Info ...
5.1.14 Aktivitäten für Beurteilung und Bedarf - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 22, Abschnitt 5.1.14
Aktivitäten für Beurtei ...
5.2 Ausschreibung/Aufforderung zur Dienstleistungserbringung - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 22 ff., Abschnitt 5.2
5.2.1 Entscheidung der Art der Aktivitäten für die Bereitstellung von Informationen. Der Informationsbesteller muss einen federführenden Informationsbereitsteller benennen, der für jedes auslösende Ereignis während der Betriebsphase, einschließlich i ...
5.3 Reaktion auf die Ausschreibung/Aufforderung zur Dienstleistungserbringung - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 25 ff., Abschnitt 5.3
5.3.1 Benennung von Personen, die die Funktion des Informationsmanagements übernehmen sollen. Der voraussichtlich federführende Informationsbereitsteller muss Personen aus seiner Organisation benennen, die im Namen seines Bereitstellungsteams die Fun ...
5.4 Informationsbestellung - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 29 ff., Abschnitt 5.4
5.4.1 Bestätigung des BIM-Abwicklungsplans des Bereitstellungsteams. Der federführende Informationsbereitsteller muss den nach Abschnitt 5.3.2 erstellten BIM-Ausführungsplan in Absprache mit jedem einzelnen Aufgabenteam überprüfen und bestätigen. Die ...
5.5 Mobilisierung - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 32 ff., Abschnitt 5.5
5.5.1 Mobilisierung von Ressourcen. Der federführende Informationsbereitsteller muss die Ressourcen mobilisieren, wie sie im Mobilisierungsplan des Bereitstellungsteams dargelegt sind. Dabei muss der federführende Informationsbereitsteller die dem Be ...
5.6 Erstellung von Informationen - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 34 ff., Abschnitt 5.6
5.6.1 Prüfung der Verfügbarkeit von Referenzinformationen und gemeinsamen Ressourcen. Jedes Aufgabenteam muss, bevor es Informationen generiert, überprüfen, ob es auf die relevanten Referenzinformationen und gemeinsam zu nutzenden Ressourcen innerhal ...
5.7 Annahme des Informationsmodells durch den Informationsbesteller - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 38 ff., Abschnitt 5.7
5.7.1 Einreichen des Informationsmodells zur Annahme durch den Informationsbesteller. Falls der Prozess dem in Bild 4 angegebenen Zweig M oder Zweig P folgt, muss der federführende Informationsbereitsteller das Informationsmodell des Bereitstellungst ...
5.8 Anreicherung des AIM - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 40 f., Abschnitt 5.8
5.8.1 Anreichern des AIM um ein akzeptiertes Informationsmodell. Der Informationsbesteller muss die Verantwortung für den Prozess der Einbindung eines angenommenen Informationsmodells in sein AIM und den Abgleich dieser Informationen mit den bereits ...
Anhang A.1 Leitfaden; Allgemeines - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 42, Abschnitt Anhang A.1
Dieser Anhang enthält Leitfäden zur Unterstützung einiger der in Abschnitt 5 enthaltenen Anforderungen. Die in A.2 bis A.5 angegebenen Listen sind nur Beispie ...
Anhang A.2 Leitfaden; Beispiele für Aktivitäten, die Asset-Informationen erfordern, und Beispiele für organisatorische Informationsanforderungen - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 42 f., Abschnitt Anhang A.2
Die in Abschnitt 5.1.2 genannten organisatorischen Informationsanforderungen (OIR) können aus einer Vielzahl von organisatorischen Aktivitäten resultieren, zu denen auch Asset-Management- und Facility Management-Aktivitäten gehören. Sie können in Abh ...
Anhang A.3 Leitfaden; Beispiele für auslösende Ereignisse - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 44, Abschnitt Anhang A.3
Die Arten von auslösenden Ereignissen, für die der Informationsmanagementprozess betrieben werden sollte, werden vom Informationsbesteller festgelegt (Abschnitt 5.1.5). Beispiele für auslösende Ereignisse sind u. a.: die Entscheidung der Organisatio ...
Anhang A.4 Leitfaden; Beispiele für Informationen, die innerhalb eines AIM benötigt werden können - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 45 f., Abschnitt Anhang A.4
A.4.1 Betriebswirtschaftliche Informationen. Im Folgenden werden Beispiele für Informationen aufgeführt, die zur Unterstützung von betriebswirtschaftlichen OIR innerhalb eines AIM benötigt werden können: eindeutige Asset-Bezeichner; Standorte der A ...
Anhang A.5 Leitfaden; Eingebundene Unternehmenssysteme - BIM in der Betriebsphase der Assets
Seite 47, Abschnitt Anhang A.5
Art und Umfang bestehender Systeme, die der Informationsbesteller in das AIM einbinden möchte (siehe Abschnitt 5.1.11), können variieren. Beispiele für die von Unternehmenssystemen bereitgestellte Funktionalität sind u. a.: Dokumentenverwaltung; Ar ...