Diese Norm legt die Grundsätze und Anforderungen eines ausgereiften sicherheitsbewussten Informationsmanagements fest, das als „Bauwerksinformationsmodellierung (BIM) nach der Normenreihe ISO 19650“, und wie in ISO 19650-1 festgelegt, beschrieben werden kann, und behandelt das sicherheitsbewusste Management von sensiblen Informationen, die als Teil von oder im Zusammenhang mit einer Initiative, einem Projekt, einem Asset, einem Produkt oder einer Dienstleistung erhalten, erstellt, verarbeitet und gespeichert werden.
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 59 „Buildings and civil engineering works“ in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 442 „Building Information Modelling (BIM)“ erarbeitet, dessen Sekretariat von SN gehalten wird.
Inhaltsverzeichnis DIN EN ISO 19650-5:
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Änderungen DIN EN ISO 19650-5
1 Anwendungsbereich DIN EN ISO 19650-5
Seite 10, Abschnitt 1
Dieses Dokument legt die Grundsätze und Anforderungen eines ausgereiften sicherheitsbewussten Informationsmanagements fest, das als „Bauwerksinformationsmodellierung (BIM) nach der Normenreihe ISO 19650“, und wie in ISO 19650-1 festgelegt, beschriebe ...
3 Begriffe DIN EN ISO 19650-5
Seite 11 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. ISO und IEC stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: ISO Online Browsing Platform: verfügbar unter https://www.iso.or ...
4 Ermittlung des Bedarfs an einem sicherheitsbewussten Ansatz mithilfe eines Prozesses zur Bewertung der Sensibilität - Organisation und Digitalisierung von Informationen zu Bauwerken und Ingenieurleistungen - Spezifikation für Sicherheitsbelange von BIM
Seite 13 ff., Abschnitt 4
4.1 Durchführung eines Prozesses zur Bewertung der Sensibilität. Der Prozess zur Durchführung einer Bewertung der Sensibilität wird unter 4.2 bis 4.4 dargelegt. 4.2 Bestimmung des Umfangs der Sicherheitsrisiken. 4.2.1 Die oberste Leitung einer Organ ...
5 Einleitung des sicherheitsbewussten Ansatzes - Organisation und Digitalisierung von Informationen zu Bauwerken und Ingenieurleistungen - Spezifikation für Sicherheitsbelange von BIM
Seite 17 ff., Abschnitt 5
5.1 Verwaltung, Rechenschaftspflichten und Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem sicherheitsbewussten Ansatz. 5.1.1 Wenn eine Organisation einen sicherheitsbewussten Ansatz entwickelt, muss die oberste Leitung festlegen, wer auf oberster Leitungseb ...
6 Entwicklung einer Sicherheitsstrategie - Organisation und Digitalisierung von Informationen zu Bauwerken und Ingenieurleistungen - Spezifikation für Sicherheitsbelange von BIM
Seite 19 ff., Abschnitt 6
6.1 Allgemeines. 6.1.1 Die Organisation(en) muss (müssen) eine Sicherheitsstrategie entwickeln und aufrechterhalten, die Folgendes einschließen muss: eine Dokumentation des Ergebnisses der Umsetzung des Prozesses zur Einstufung der Sicherheit; die ...
7 Entwicklung eines Sicherheitsmanagementplans - Organisation und Digitalisierung von Informationen zu Bauwerken und Ingenieurleistungen - Spezifikation für Sicherheitsbelange von BIM
Seite 22 ff., Abschnitt 7
7.1 Allgemeines. 7.1.1 Die Organisation(en) muss (müssen) einen Sicherheitsmanagementplan entwickeln, aufrechterhalten und einführen, der die Implementierung der im Rahmen der Sicherheitsstrategie festgelegten Minderungsmaßnahmen auf einheitliche und ...
8 Entwicklung eines Plans zum Management von Sicherheitsverstößen/-vorfällen - Organisation und Digitalisierung von Informationen zu Bauwerken und Ingenieurleistungen - Spezifikation für Sicherheitsbelange von BIM
Seite 25 f., Abschnitt 8
8.1 Allgemeines. 8.1.1 Die Organisation(en) muss (müssen) als Teil des Sicherheitsmanagementplans einen Plan zum Management von Sicherheitsverstößen/-vorfällen entwickeln und aufrechterhalten, der Folgendes einschließen muss: eine Bewertung der Arte ...
9 Zusammenarbeit mit Informationsbereitstellern - Organisation und Digitalisierung von Informationen zu Bauwerken und Ingenieurleistungen - Spezifikation für Sicherheitsbelange von BIM
Seite 27 f., Abschnitt 9
9.1 Zusammenarbeit außerhalb formaler Informationsbestellungen. 9.1.1 Wenn ein Zugriff auf sensible Informationen erfolgen soll, muss (müssen) die Organisation(en) Vereinbarungen über die Informationsweitergabe treffen, oder bei einer Zusammenarbeit ...
Anhang A Informationen zum Sicherheitskontext - Organisation und Digitalisierung von Informationen zu Bauwerken und Ingenieurleistungen - Spezifikation für Sicherheitsbelange von BIM
Seite 29 f., Abschnitt Anhang A
A.1 Verstehen der potentiellen Sicherheitsprobleme. Unter Inanspruchnahme der verfügbaren Sicherheitsberatung sollte(n) die Organisation(en) ein Verständnis entwickeln für: das Potential der Bedrohungen, die darauf abzielen können, Sicherheitslücken ...
Anhang B Informationen zu Typen von personenbezogenen, physischen und technischen Sicherheitskontrollen und zum Management der Informationssicherheit - Organisation und Digitalisierung von Informationen zu Bauwerken und Ingenieurleistungen - Spezifikation für Sicherheitsbelange von BIM
Seite 31 ff., Abschnitt Anhang B
B.1 Personenbezogene Aspekte. Bei der Entwicklung von Richtlinien und Prozessen bezüglich der Sicherheit des Personals sollte(n) die Organisation(en) die Einbeziehung folgender Aspekte berücksichtigen: Identifikation der risikoreichen Funktionen inn ...
Anhang C Bewertungen bezüglich der Bereitstellung von Informationen gegenüber Dritten - Organisation und Digitalisierung von Informationen zu Bauwerken und Ingenieurleistungen - Spezifikation für Sicherheitsbelange von BIM
Seite 36 f., Abschnitt Anhang C
C.1 Informationsbewertung. C.1.1 Im Rahmen einer Bewertung sollten die folgenden Punkte geklärt werden: wer wird Zugriff auf die weitergegebenen Informationen haben; ob andere Parteien und Interessenvertreter vor der Weitergabe und/oder der Veröffe ...
Anhang D Vereinbarungen über die Informationsweitergabe - Organisation und Digitalisierung von Informationen zu Bauwerken und Ingenieurleistungen - Spezifikation für Sicherheitsbelange von BIM
Seite 38 f., Abschnitt Anhang D
D.1.1 Vor der Weitergabe von sensiblen Informationen und gegebenenfalls Informationsmodellen, die genutzt werden können, um einer Initiative, einem Projekt, einem Asset, einem Produkt oder einer Dienstleistung zu schaden, sollte eine Vereinbarung übe ...