Diese Hinweise gelten für
- hinterlüftete Außenwandbekleidungen,
- nicht hinterlüftete Außenwandbekleidungen,
- belüftete Außenwandbekleidungen,
- luftdurchlässige Außenwandbekleidungen
mit Unterkonstruktionen einschließlich der mechanischen Verbindungen.
Aufgestellt und herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks - Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – e.V.
Inhaltsverzeichnis HW AWB:
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Die wesentlichen Abschnitte der HW AWB im Originaltext:
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1.1 Hinweise - hinterlüftete Bekleidung - Geltungsbereich
Abschnitt 1.1
Diese Hinweise gelten für. hinterlüftete Außenwandbekleidungen, nicht hinterlüftete Außenwandbekleidungen, belüftete Außenwandbekleidungen, luftdurchlässige Außenwandbekleidungen,
mit Unterkonstruktionen einschließlich der mechanischen Verb ...
1.2 Hinweise - hinterlüftete Bekleidung - Begriffe
Abschnitt 1.2
1.2 Begriffe. 1.2.1 Außenwandbekleidung. Äußere Bekleidung von Außenwänden mit. kleinformatigen Bekleidungselementen, brettformatigen Bekleidungselementen, großformatigen Bekleidungselementen,
einschließlich. ggf. Luftraum, z.B. zur Hinterl ...
1.3 Hinweise - hinterlüftete Bekleidung - Gestaltungs- und Planungshinweise
Abschnitt 1.3
1.3 Gestaltungs- und Planungshinweise. Bekleidungen erfordern eine Einteilung der Wandflächen. Außenwanddetails, wie z.B. Außen- und Innenecken und Fensteranschlüsse, sind vor der Ausführung zu planen. ,
Die Art der Unterkonstruktion ist u.a. ...
2.1 Hinweise - hinterlüftete Bekleidung - Anforderungen - Standsicherheit
Abschnitt 2.1
2.1 Standsicherheit. Außenwandbekleidungen werden mit der Wand mechanisch verbunden und müssen standsicher sein. Hierbei sind nach den Technischen Baubestimmungen folgende Einwirkungen zu berücksichtigen: Eigengewichtslasten, Windlasten, ggf. Schne ...
2.2.1 Hinweise - hinterlüftete Bekleidung - Anforderungen - Brandschutz - Allgemeines
Abschnitt 2.2.1
2.2.1 Allgemeines. Die baurechtlichen Anforderungen werden von den einzelnen Ländern aufgestellt. Insbesondere im Bereich des Brandschutzes können sich daher die Anforderungen der einzelnen Länder unterscheiden. Die jeweilige Landesbauordnung ist ma ...
2.2.2 Hinweise - hinterlüftete Bekleidung - Anforderungen - Brandschutz - Horizontale Brandsperren
Abschnitt 2.2.2
2.2.2 Horizontale Brandsperren. In jedem zweiten Geschoss sind horizontale Brandsperren anzuordnen (siehe Abb. 8). Die Brandsperren sind zwischen der Wand und der Bekleidung einzubauen (siehe Abb. 9). Bei einer außen liegenden Wärmedämmung genügt d ...
2.2.3 Hinweise - hinterlüftete Bekleidung - Anforderungen - Brandschutz - Vertikale Brandsperren im Bereich von Brandwänden
Abschnitt 2.2.3
2.2.3 Vertikale Brandsperren im Bereich von Brandwänden. Der Hinterlüftungsspalt darf über die Brandwand nicht hinweggeführt werden und muss durch vertikale Brandsperren unterbrochen werden. Die Brandsperren müssen über mindestens 30 Minuten hin ...
2.3 Hinweise - hinterlüftete Bekleidung - Anforderungen - Wärme-, Feuchte- und Holzschutz
Abschnitt 2.3
2.3 Wärme-, Feuchte- und Holzschutz. Anforderungen an den Wärme- und Feuchteschutz werden durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) und die DIN 4108 gestellt. Die Anforderungen der DIN 4108 fasst das „Merkblatt Wärmeschutz bei Dach und Wand “ zusa ...
2.4 Hinweise - hinterlüftete Bekleidung - Anforderungen - Schornsteine
Abschnitt 2.4
2.4 Schornsteine. Bei Schornsteinen werden Anforderungen an die Schornsteinbekleidung durch die Muster-Feuerungsverordnung und die DIN V 18160-1 gestellt, die nachfolgend zusammenfassend und vereinfacht dargestellt sind. ,
Bekleidungen von ...
3.1 Hinweise - hinterlüftete Bekleidung - Stoffe, Planung, Ausführung - Verbindungen und Verbindungsmittel
Abschnitt 3.1
3.1 Verbindungen und Verbindungsmittel. 3.1.1 Stoffe. Verbindungsmittel, wie z.B. Dübel-Schrauben-Kombinationen, Schrauben, gerillte Nägel, Nieten,
benötigen einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis und müssen für die Verwendung geei ...
3.2 Hinweise - hinterlüftete Bekleidung - Stoffe, Planung, Ausführung - Unterkonstruktionen
Abschnitt 3.2
3.2 Unterkonstruktionen. 3.2.1 Stoffe. Holzteile müssen den Anforderungen der „ Hinweise für Holz und Holzwerkstoffe “ entsprechen. Holzbauteile sollten mindestens der Festigkeitsklasse C24 entsprechen. ,
Hinsichtlich des Korrosionsschutzes s ...
3.3 Hinweise - hinterlüftete Bekleidung - Stoffe, Planung, Ausführung - Wärmedämmungen
Abschnitt 3.3
3.3 Wärmedämmungen. 3.3.1 Stoffe. Wärmedämmungen für Außenwandbekleidungen müssen aus für den vorgesehenen Verwendungszweck geeigneten Dämmstoffen bestehen. Sie müssen dem " Produktdatenblatt für Wärmedämmstoffe “ entsprechen und entsprechend gekennz ...
3.4 Hinweise - hinterlüftete Bekleidung - Stoffe, Planung, Ausführung - Bekleidungen
Abschnitt 3.4
3.4 Bekleidungen. 3.4.1 Stoffe. Kleinformatige Bekleidungselemente können aus Stoffen nach den „Fachregeln für Außenwandbekleidungen” und der „ Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk “ bestehen. ,
Brettformatige Bekleidungselement ...