Diese Richtlinie gilt für die Planung und Ausführung von Technikzentralen für Raumlufttechnische Anlagen und deren bauliche Anforderungen. Die Richtlinie gibt zusätzlich Hinweise für die baulichen Anforderungen an die kältetechnischen Anlagen.
Inhaltsverzeichnis VDI 2050 Blatt 4:
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Die wesentlichen Abschnitte der VDI 2050 Blatt 4 im Originaltext:
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1 Anwendungsbereich VDI 2050 Blatt 4
Seite 3, Abschnitt 1
Diese Richtlinie gilt für die Planung und Ausführung von Technikzentralen für Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) und d ...
3 Formelzeichen und Abkürzungen VDI 2050 Blatt 4
Seite 3, Abschnitt 3
In dieser Richtlinie werden die nachfolgenden aufgeführten F ...
4 Anforderungen; Allgemein - Technikzentralen für RLT-Anlagen
Seite 3 f., Abschnitt 4
In dieser Richtlinie werden Anforderungen zusammengestellt, die für Räume, Schächte und Installationsbereiche für RLT-Anlagen, Kälteanlagen und Rückkühler zu berücksichtigen sind. Bei der Anordnung und Dimensionierung der Technikzentralen sind alle A ...
5.1 Bauliche Anforderungen; RLT-Geräte - Technikzentralen für RLT-Anlagen
Seite 5 ff., Abschnitt 5.1
5.1.1 Raumbedarf. Der Flächen- und Raumbedarf wird bestimmt durch: Anzahl der Luftbehandlungsgeräte,
Luftvolumenstrom,
Anzahl der thermischen Aufbereitungsstufen,
Bauelemente, Schalldämpfer, Filter, WRG-System,
Anschlusse ...
5.2 Bauliche Anforderungen; Kältetechnische Anlagen - Technikzentralen für RLT-Anlagen
Seite 10 ff., Abschnitt 5.2
5.2.1 Raumbedarf. Der Flächen- und Raumbedarf wird bestimmt durch: Anzahl der kältetechnischen Anlagen,
Kälteleistung und Medientemperaturen,
Art der Kälteerzeugung,
Bauelemente, z.B. Ausdehnungsgefäß, Kaltwasser- bzw. Kühlwasse ...
5.3 Bauliche Anforderungen; Rückkühlwerke - Technikzentralen für RLT-Anlagen
Seite 13 f., Abschnitt 5.3
5.3.1 Raumbedarf. Der Flächen- und Raumbedarf für die Rückkühlwerke wird bestimmt durch Leistung des Rückkühlers und klimatische Parameter des Aufstellorts,
Art der Rückkühlung,
Form des Lufteintritts und des Luftaustritts,
Aufs ...
5.4 Bauliche Anforderungen; Ausstattung - Technikzentralen für RLT-Anlagen
Seite 14 ff., Abschnitt 5.4
5.4.1 Allgemeines. Technikzentralen müssen hinsichtlich der Brandschutz und der sicherheitstechnischen Anforderungen den jeweiligen Landesbauordnungen, den Bauauflagen des betreffenden Gebäudes, der BGVR und gegebenenfalls der Arbeitsstättenverordnun ...