Diese Richtlinie definiert Vorgehensweisen zur Organisation, Strukturierung, Zusammenführung, Verteilung, Verwaltung und Archivierung von digitalen Daten im Rahmen von Building Information Modeling (BIM), das auch als Managementansatz zur integralen modellbasierten Projektabwicklung angesehen wird.
Inhaltsverzeichnis VDI 2552 Blatt 5:
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1 Anwendungsbereich VDI 2552 Blatt 5
Seite 2 f., Abschnitt 1
Diese Richtlinie definiert Vorgehensweisen zur Organisation, Strukturierung, Zusammenführung, Verteilung, Verwaltung und Archivierung von digitalen Daten im Rahmen von Building Information Modeling (BIM), das au ...
3 Begriffe VDI 2552 Blatt 5
Seite 3, Abschnitt 3
Für die Anwendung dieser Richtlinie gelten die Begriffe nach VDI 4700 Blatt 1 und die folgenden Begriffe: Daten wieder interpretierbare Darstellung von Information in formalisierter Art, geeignet zur Kommunikation oder Verarbeitung. Domäne fach-, gew ...
4 Gemeinsame Datenumgebung - BIM-Datenmanagement
Seite 3 ff., Abschnitt 4
Eine gemeinsame Datenumgebung wird nach festgelegten Regeln und mit bestimmten Funktionalitäten aufgebaut. Die gemeinsame Datenumgebung ermöglicht die Organisation, Sammlung, Auswertung, Koordination, Archivierung und Bereitstellung von digitalen Dat ...
5 Strukturierung von BIM-Daten - BIM-Datenmanagement
Seite 8 ff., Abschnitt 5
Bei der papierorientierten Arbeitsweise im Bauwesen erfolgte eine Strukturierung von Daten zunächst vorwiegend auf Dokumentenebene (u.a. durch Namenskonvention) und optisch, z.B. durch Farben, Schraffuren, Strichstärken bei Zeichnungen bzw. der indiv ...
6 Kooperative Bearbeitung; Allgemeines - BIM-Datenmanagement
Seite 11, Abschnitt 6
Während der Planung, Erstellung und dem Betrieb eines Bauwerks müssen die Inhalte der Modelle unterschiedlicher Fachdisziplinen auf Grundlage von vereinbarten Abläufen ...
6.1 Kooperative Bearbeitung; Eigentums- und Zugriffsrechte - BIM-Datenmanagement
Seite 11, Abschnitt 6.1
Eine wesentliche Grundlage für die Konsistenzerhaltung der Daten ist die Vergabe und Verwaltung von Eigentums- und Zugriffsrechten. Mit diesen Rechten wird festgelegt, welche Art von Zugriff ein Projektteilnehmer auf welche Daten besitzt oder aber we ...
6.2 Kooperative Bearbeitung; Lieferung von Modellinhalten - BIM-Datenmanagement
Seite 12 f., Abschnitt 6.2
Die kooperative Zusammenarbeit setzt voraus, dass Daten zwischen den einzelnen Projektbeteiligten zu bestimmten Zeitpunkten ausgetauscht werden. Die Lieferung erfolgt über die gemeinsame Datenumgebung. Innerhalb der Lieferung von Modellinhalten ist e ...
6.3 Kooperative Bearbeitung; Koordination von Modellen - BIM-Datenmanagement
Seite 13 ff., Abschnitt 6.3
Ein Koordinationsmodell wird zum Zweck der Qualitätssicherung des Gesamtprojekts erstellt. Dieses wird aus den Fachmodellen zusammengestellt, deren gemeinsame Konsistenz geprüft werden soll. Im Koordinationsmodell können sowohl geometrische Kollision ...
Bild 2 Koordinationsmodell - BIM-Datenmanagement
Seite 14, Abschnitt Bild 2
...
6.4 Kooperative Bearbeitung; Qualitätssicherstellung - BIM-Datenmanagement
Seite 16, Abschnitt 6.4
Bei der Arbeit mit digitalen Bauwerksmodellen müssen die enthaltenen Daten fehlerfrei und konsistent gehalten werden, damit die einzelnen Fachmodelle die vertraglich vereinbarten Anforderungen erfüllen. . Die Prozesse, wie die Qualität in Zusammenarb ...
6.5 Kooperative Bearbeitung; Varianten - BIM-Datenmanagement
Seite 16 f., Abschnitt 6.5
Das Erstellen von Varianten aus einer initialen Modellversion dient dem Vergleich unterschiedlicher Lösungen, beispielsweise dem Vergleich unterschiedlicher Entwürfe von Fachplanern oder unterschiedlicher Ausführungs- und Montageverfahren. Da Modellv ...
6.6 Kooperative Bearbeitung; Dokumentation und Archivierung - BIM-Datenmanagement
Seite 17, Abschnitt 6.6
Zur späteren Nachvollziehbarkeit aller Prozesse sowie Entscheidungen muss der Verlauf des Bauprojekts innerhalb der gemeinsamen Datenumgebung dokumentiert und archiviert werden. Diese Dokumentation besteht üblicherweise, einschließlich der Originalda ...
7 Technische Umsetzung - BIM-Datenmanagement
Seite 17 ff., Abschnitt 7
Die digitalen Daten müssen persistent und nachvollziehbar abgelegt werden. Hierbei sind je nach Anforderung die Konzepte der kooperativen Bearbeitung (siehe Abschnitt 5) zu berücksichtigen. Einmal abgelegte Daten dürfen nicht mehr gelöscht werden, da ...
8 Datenhoheit, Datenschutz und Rechte - BIM-Datenmanagement
Seite 20 f., Abschnitt 8
Bei der Umsetzung einer gemeinsamen Datenumgebung muss sichergestellt werden, dass der Auftraggeber jederzeit Zugriff auf sämtliche Daten besitzt. Dieser sichergestellte Zugriff wird als Datenhoheit bezeichnet. Die Datenhoheit kann am besitzt. Dieser ...
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