Diese Norm dient zur Bestimmung der Mindesthöhe der Mündungen von Abgasableiteinrichtungen, die zur Ableitung von Emissionen aus Feuerungsanlagen, aus Anlagen, die organische Lösemittel freisetzen (z. B. nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Anwendungsbereich der 31. BImSchV) und aus anderen schadstoffemittierenden Anlagen eingesetzt werden. Aus immissionsschutztechnischer Sicht besteht in Bezug auf die Ableitbedingungen für Abgase aus kleinen und mittleren Feuerungsanlagen nach 1. BImSchV und für Dämpfe von organischen Lösemitteln aus genehmigungsbedürftigen Anlagen nach 4. BImSchV bei geringen Emissionsmasseströmen sowie aus nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen grundsätzlich kein Unterschied. Die Regelungen der Richtlinie VDI 2280 wurden deshalb in die VDI 3781 Blatt 4 integriert.
Der Inhalt dieser Norm ist entstanden unter Beachtung der Vorgaben und Empfehlungen der Richtlinie VDI 1000.
Inhaltsverzeichnis VDI 3781 Blatt 4:
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Änderungen VDI 3781 Blatt 4
1 Anwendungsbereich VDI 3781 Blatt 4
Seite 2, Abschnitt 1
Diese Richtlinie dient zur Bestimmung der Mindesthöhe der Mündungen von Abgasableiteinrichtungen, die zur Ableitung von Emissionen aus Feuerungsanlagen, aus Anlagen, die organische Lösemittel freisetzen (z. B. nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im ...
2 Begriffe VDI 3781 Blatt 4
Seite 3 f., Abschnitt 2
Für die Anwendung dieser Richtlinie gelten die folgenden Begriffe: Abgas Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Verunreinigungen aus Verbrennungsprozessen sowie aus anderen Prozessen. Anmerkung: Regelungen des Baurechts und der Bautechnik für di ...
3 Formelzeichen VDI 3781 Blatt 4
Seite 4 ff., Abschnitt 3
In dieser Richtlinie werden ...
4 Abgasableiteinrichtungen - Umweltmeteorologie - Ableitbedingungen für Abgase
Seite 8 f., Abschnitt 4
4.1 Ausführung von Abgasableiteinrichtungen. 4.1.1 Feuerungsanlagen. Die bauordnungsrechtlichen Anforderungen für Abgasanlagen werden in den Landesbauordnungen und den dazugehörigen Vorschriften festgelegt. Vorgaben zur Ausführung von Abgasanlagen fü ...
5 Grundlagen zur Ermittlung der Mündungshöhe - Umweltmeteorologie - Ableitbedingungen für Abgase
Seite 9 ff., Abschnitt 5
5.1 Ableitung von Abgasen. Zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen müssen Lage und Höhe der Mündungen von Abgasableiteinrichtungen so festgelegt werden, dass. der ungestörte Abtransport der Abgase mit der freien Luftströmung und. ,
eine ...
6.1 Bestimmung der Mündungshöhe; Ablaufschema - Umweltmeteorologie - Ableitbedingungen für Abgase
Seite 12 ff, Abschnitt 6.1
Die Ermittlung der erforderlichen Mündungshöhe HM der Abgasableiteinrichtung erfolgt dadurch, dass der größere der Werte für die beiden Mindesthöhen HA für den ungestörten Abtransport der Abgase mit der freien Luftströmung und HE für eine ausreichend ...
6.2 Bestimmung der Mündungshöhe; Strömungsmechanische Anforderungen für den ungestörten Abtransport - Umweltmeteorologie - Ableitbedingungen für Abgase
Seite 14 ff., Abschnitt 6.2
6.2.1 Mündungshöhe für das Einzelgebäude mit Abgasableiteinrichtung. 6.2.1.1 Prinzipielle Vorgehensweise. Die notwendige Mündungshöhe hängt von den Abmessungen der Rezirkulationszone eines Gebäudes und der Position der Abgasableiteinrichtung ab. Ents ...
6.3 Bestimmung der Mündungshöhe; Anforderungen zur ausreichenden Verdünnung - Umweltmeteorologie - Ableitbedingungen für Abgase
Seite 28 ff., Abschnitt 6.3
6.3.1 Berücksichtigung des Einwirkungsbereichs. Im Einwirkungsbereich einer Abgasableiteinrichtung ist bei ungestörtem Abtransport der Abgase von einer ausreichenden Verdünnung auszugehen, falls die Mündung der Abgasableiteinrichtung. die höchste Eb ...
7 Dokumentation - Umweltmeteorologie - Ableitbedingungen für Abgase
Seite 32 ff., Abschnitt 7
Es empfiehlt sich, bei der Bestimmung der Mündungshöhe der Abgasableiteinrichtung folgende Daten zu dokumentieren: . Art und mögliche Lage der emittierenden Abgasableiteinrichtung. ,
bei Feuerungsanlagen Brennstoffe nach 1. BImSchV und Nennwä ...