VDI 3810 Blatt 2 | 2010-05

Betreiben und Instandhalten von gebäudetechnischen Anlagen - Sanitärtechnische Anlagen

Norm ist zurückgezogen und ersetzt durch     VDI 3810 Blatt 2; VDI 6023 Blatt 3 [2020-05]
Diese Richtlinie gilt für das Betreiben von sanitärtechnischen Anlagen.
  • Entwässerungsanlagen ohne Drainage (Grauwasseranlagen)
  • Trinkwasser-Installationen einschließlich Wandhydrantenanlagen
  • Feuerlöschanlagen
  • Nichttrinkwasseranlagen
  • Betriebswasseranlagen
  • Grauwassernutzungsanlagen
  • Niederschlagswassernutzungsanlagen
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1 Anwendungsbereich VDI 3810 Blatt 2

Seite 4 f., Abschnitt 1
Diese Richtlinie gilt für das Betreiben von sanitärtechnischen Anlagen. Sie betrifft insbesondere: Entwässerungsanlagen ohne Drainage (Grauwasseranlagen). , Trinkwasser-Installationen einschließlich Wandhydrantenanlagen. , Feuerlöschan ...

3 Begriffe VDI 3810 Blatt 2

Seite 6 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieser Richtlinie gelten die folgenden Begriffe: Anlagenerrichter Anlagenerrichter ist der Ersteller einer sanitärtechnischen Anlage. Anmerkung 1: Für Trinkwasser-Installationen ist dies das Vertragsinstallationsunternehmen (AVBWass ...

4 Abkürzungen VDI 3810 Blatt 2

Seite 12, Abschnitt 4
In dieser Richtlinie werden die nachfolgend ...

5 Anforderungen Planung - Sanitärtechnische Anlagen

Seite 12 f., Abschnitt 5
5.1 Sanitärtechnische Anlagen. Die Planung von sanitärtechnischen Anlagen erfolgt auf Grundlage des Raumbuchs. Die Beschreibung des festgelegten bestimmungsgemäßen Betreibens muss die erforderliche künftige Instandhaltung berücksichtigen. Hierbei sin ...

6 Pflichten ausführender Betriebe und Betreiber - Sanitärtechnische Anlagen

Seite 14, Abschnitt 6
6.1 Pflichten der ausführenden Betriebe. Die ausführenden Betriebe (Anlagenerrichter) haben ihre Leistungen nach den allgemein Anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Sie sind dafür verantwortlich, dass von den von ihnen errichteten sanitärtechni ...

7.1.1 Betreiben von Entwässerungsanlagen - Sanitärtechnische Anlagen

Seite 15 f., Abschnitt 7.1.1
Abwasseranlagen dürfen nicht unmittelbar an die Trinkwasser-Installation angeschlossen sein. Entwässerungsanlagen sind sämtliche Einrichtungen, die der Abwasserableitung, Abwassersammlung, Abwasserspeicherung, Abwasserbehandlung und der Schlammbehand ...

7.1.1.1 Betreiben von Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden - Sanitärtechnische Anlagen

Seite 16 f., Abschnitt 7.1.1.1
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 18b sind Abwasseranlagen so zu planen, errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser insbesondere nach § 7a WHG eingehalten werden. Es gelten die Allgemein Anerkannten Regeln d ...

7.1.1.2 Betreiben von Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden (innerhalb des Grundstücks) - Sanitärtechnische Anlagen

Seite 17, Abschnitt 7.1.1.2
Planung, Entwurf und Bau müssen die Anforderungen aus Betreiben und Unterhalten erfüllen. Das bestimmungsgemäße Betreiben schließt die Einhaltung der nachfolgend genannten Anforderungen ein. Das Betreiben und der Unterhalt müssen sicherstellen, dass ...

7.1.1.3 Betreiben von Kleinkläranlagen - Sanitärtechnische Anlagen

Seite 18, Abschnitt 7.1.1.3
Für Kleinkläranlagen gilt EN 12566. Es gelangen immer noch ungeklärte Abwässer in Gewässer, weil Gebäude und Grundstücke nicht über einen Abwasseranschluss an die öffentliche Kanalisation oder über eine Kleinkläranlage verfügen. Spätestens 2015 müsse ...

7.1.1.4 Betreiben von Druckentwässerung - Sanitärtechnische Anlagen

Seite 18 f., Abschnitt 7.1.1.4
Die Dachentwässerung mit Druckströmung wird in DIN 1986-100 beschrieben. Im Gegensatz zur Freispiegelentwässerung werden bei einer Dachentwässerung mit Druckströmungen die Leitungen bei Regenspenden ab der Bemessungsregenspende planmäßig vollgefüll ...

7.1.1.5 Betreiben von Unterdruckentwässerungssysteme innerhalb von Gebäuden - Sanitärtechnische Anlagen

Seite 19 f., Abschnitt 7.1.1.5
Diese Entwässerungssysteme werden in EN 12109 beschrieben. Unterdruckentwässerungssysteme (UES) sind Entwässerungsanlagen, die bei einem Druck betrieben werden, der unter dem Umgebungsdruck liegt. Sie werden einzelfallbezogen geplant, hierbei werden ...

7.1.1.6 Betreiben von Grauwasseranlagen - Sanitärtechnische Anlagen

Seite 20 ff., Abschnitt 7.1.1.6
Grauwasseranlagen dürfen nur dann eingerichtet und betrieben werden, wenn die Betreiber verantwortlich den bestimmungsgemäßen Betrieb und die zuverlässige Instandhaltung dauerhaft gewährleisten, um hygienische und gesundheitliche Schäden auszuschließ ...

7.1.2 Betreiben von Trinkwasser-Installationen - Sanitärtechnische Anlagen

Seite 22 ff., Abschnitt 7.1.2
In der AVBWasserV wird in §12 (Kundenanlage) ausgesagt, dass für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Trinkwasser-Installation der Anschlussnehmer verantwortlich. Ist die Anlage einem Dritten zur Benutzung überlas ...

7.1.3 Betreiben von Feuerlösch- und Brandschutzanlagen - Sanitärtechnische Anlagen

Seite 25 ff., Abschnitt 7.1.3
Feuerlöschanlagen sind z.B. Löschwasseranlagen nach DIN 14462, Löschwasserleitung (Wandhydrantenanlagen, Löschwasseranlagen trocken) oder Sprinkleranlagen bzw. Sprühwasserlöschanlagen. 7.1.3.1 Wandhydrantenanlage. Für die Planung, das Errichten, das ...

7.1.4 Betreiben von Nichttrinkwasseranlagen - Sanitärtechnische Anlagen

Seite 29 ff., Abschnitt 7.1.4
Siehe hierzu auch VDI 2070. 7.1.4.1 Betriebswasseranlagen. Für Betriebswasser gibt es keine rechtlichen Vorschriften, es können daher die Regelwerke für die Trinkwasser-Installation herangezogen werden. Grundsätzlich wird nach Trinkwasser und Nichttr ...

7.2 Instandhalten - Sanitärtechnische Anlagen

Seite 37 ff., Abschnitt 7.2
Die Maßnahmen der Instandhaltung von Sanitärinstallationen sind Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung. Sie sind bei eingetretenem Mangel (Instandsetzung, Verbesserung) im definierten Zeitintervall (Inspektion und Wartung) oder aus beso ...

8 Pflichten Auftraggeber der Instandhaltungsmaßnahmen - Sanitärtechnische Anlagen

Seite 39 f., Abschnitt 8
8.1 Allgemein. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Durchführung dessen Leistung die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B. Strom, Wasser) zur Verfügung zu stellen und Zutritt zu den sanitärtechnischen Anlagen ...

Anhang A Checkliste Instandhaltung und Wartung - Sanitärtechnische Anlagen

Seite 41 ff., Abschnitt Anhang A
Gemäß den Festlegungen in DIN 1988-8, 2 hat der Betreiber die nachfolgend aufgeführten Pflichten für die von ihm betriebene Trinkwasser-Installation zu erfüllen. Dazu sind die Trinkwasser-Installationen neben ihrem bestimmungsgemäßen Betrieb durch re ...

Anhang B Maßnahmen vor und nach Zeiten längerer Abwesenheit/Stillstandszeiten - Sanitärtechnische Anlagen

Seite 45, Abschnitt Anhang B
Sind Feuerlöschanlagen installiert, so ist darauf zu achten, dass die Hauptabsperrung nicht geschlossen werden darf, wenn dadurch auch die Feuerlösch- und Brandschutzanlage funktionsunfähig wird. Wird aus betriebsbedingten Gründen eine Absperrung erf ...

Anhang C Hygieneplan - Sanitärtechnische Anlagen

Seite 46, Abschnitt Anhang C
...

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Stichworte in Zusammenhang mit VDI 3810 Blatt 2

Betreiben, Betrieb, Instandhaltung, Sanitärinstallation, Sanitärtechnik
VDI 3810 Blatt 2, Ausgabe 2010-05: Betreiben und Instandhalten von gebäudetechnischen Anlagen - Sanitärtechnische Anlagen.
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„Das Baunormenlexikon.de ist bei mir regelmäßig im Einsatz. Ich schlage darin nach, wenn ich Baumaßnahmen und Projekte vorbereite, um so die Randbedingungen zu klären. Besonders gut finde ich dabei, dass ich meine aktuellen Vorschriftenkenntnisse abgleichen kann, denn im Baunormenlexikon habe ich - sobald eine DIN-Norm überarbeitet wurde und neu erschienen ist - sofort den aktuellsten Stand. Über die Zusammenfassung „Änderungen im Detail“ sehe ich detailliert, was bei der Neuausgabe im Vergleich zur Vorherigen alles geändert wurde. Das ist sehr hilfreich.“ Andreas Witzleb Fachingenieur für Gebäudeerhaltung und Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz Ingenieur-& Planungsbüro Witzleb, Bad Berka
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