Diese Richtlinie richtet sich an Arbeitgeber/ Betreiber von Aufzügen und an die von diesen beauftragten Dienstleistenden. Sie gilt für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Aufzügen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.
Inhaltsverzeichnis VDI 3810 Blatt 6:
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Änderungen VDI 3810 Blatt 6
1 Anwendungsbereich VDI 3810 Blatt 6
Seite 3, Abschnitt 1
Diese Richtlinie gilt für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Aufzügen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Hierunter fallen beispielsweise: Aufzüge nach Aufzugsrichtlinie, z. B.: Personenaufzüge/Lastenaufzüge,
Autoaufzüge,
...
3 Begriffe VDI 3810 Blatt 6
Seite 4, Abschnitt 3
Für die Anwendung dieser Richtlinie gelten die Begriffe nach VDI 3810 Blatt 1 und die folgenden Begriffe: beauftragte Person (Aufzugswärter, Aufzugswärterin) Person, die vom Arbeitgeber mit der Wahrnehmung von Aufgaben den Aufzug betreffend betraut w ...
4 Abkürzungen VDI 3810 Blatt 6
Seite 4, Abschnitt 4
In dieser Richtlinie werden ...
5 Betreiben von Aufzügen - Betreiben und Instandhalten von Aufzügen
Seite 4 ff., Abschnitt 5
5.1 Gefährdungsbeurteilung. Eine Gefährdungsbeurteilung ist für jeden Aufzug zu erstellen. Als Handlungshilfe siehe Checkliste im Anhang D. Sowohl nach der ArbStättV (dort § 3), als auch nach der BetrSichV (dort § 3) hat der Arbeitgeber mögliche Gefä ...
6 Dokumentation - Betreiben und Instandhalten von Aufzügen
Seite 9, Abschnitt 6
Die Anlagendokumentation muss am Betriebsort des Aufzugs zugänglich sein und ist fortzuschreiben. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers, z. B. Verpachtung, hat der bisherige Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass die Dokumentation an den neuen Arbeitge ...
Anhang A Richtwerte für die Wartungshäufigkeit - Betreiben und Instandhalten von Aufzügen
Seite 10, Abschnitt Anhang A
Bei Aufzügen nach ARL werden Mindestanforderungen für die Wartungshäufigkeiten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Nutzung vom Hersteller vorgegeben. Für alle anderen Fälle richtet sich die Häufigkeit der Wartung nach Art und Bauweise, Nutzung un ...
Anhang B Datenblatt zur Prüffristenermittlung - Betreiben und Instandhalten von Aufzügen
Seite 12, Abschnitt Anhang B
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Anhang C Qualifikation und Aufgaben der fachkundigen Person - Betreiben und Instandhalten von Aufzügen
Seite 15 f., Abschnitt Anhang C
Die beauftragte Person muss für ihre Aufgaben spezifisch für den jeweiligen Aufzug eingewiesen oder unterwiesen werden. Es muss eine praktische Einweisung vor Ort oder an einem baugleichen Aufzug erfolgen. Die Unterweisung kann z. B. durch Mitarbeite ...
Anhang D Gefährdungsbeurteilung - Betreiben und Instandhalten von Aufzügen
Seite 19 f., Abschnitt Anhang D
...
Anhang E BIM - Betreiben und Instandhalten von Aufzügen
Seite 22, Abschnitt Anhang E
Building Information Modeling (kurz: BIM; deutsch: Bauwerksdatenmodellierung) dient der softwaregestützten optimierten Planung und Ausführung von Gebäuden sowie dem Betreiben. Hierzu werden die Bauwerksdaten modelliert und erfasst. Das virtuelle Mode ...
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