Diese Richtlinie behandelt die Planung des Notrufmanagements für die organisatorische und technische Abwicklung der Notrufe, die von in Aufzügen eingeschlossenen Personen abgegeben werden. Die Richtlinie richtet sich an Betreiber, Bauherren, Architekten, Fachplaner, Prüforganisationen, Montage-/Instandhaltungsunternehmen und an den Notdienst.
Diese Richtlinie zeigt auf, wie für Aufzüge Verantwortliche es sicherstellen können, dass keine Personen durch das unnötig lange Eingeschlossen sein in Aufzugsanlagen zu Schaden kommen, weil es organisatorische oder technische Schwächen im Prozessablauf gibt. Sie leistet einen Beitrag, um alle am Prozess Beteiligten zu sensibilisieren, Risiken für den Aufzugnutzer zu verhindern.
Inhaltsverzeichnis VDI 4705:
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Die wesentlichen Abschnitte der VDI 4705 im Originaltext:
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1 Anwendungsbereich VDI 4705
Seite 2 f., Abschnitt 1
Das Notrufmanagement ist die Summe der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung eines Notrufs und Befreiung von Personen aus dem Aufzug. Darin eingeschlossen sind im Betrieb des Systems erforderliche Maßnahmen sowie gegebenenfalls te ...
3 Begriffe VDI 4705
Seite 3 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieser Richtlinie gelten die folgenden Begriffe: Beauftragte Person Person, Gruppe von Personen (organisatorische Einheit) oder Organisation, die für die Beaufsichtigung und regelmäßige Kontrolle der Aufzugsanlage und/oder die →Per ...
4 Grundlagen - Notrufmanagement in Aufzügen
Seite 5 f., Abschnitt 4
Der Betreiber einer Aufzugsanlage muss sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und Befreiungsmaßnahmen sachgerecht durchgeführt werden. Er muss daher aus der Vielzahl technischer und organisatorischer Lös ...
5 Situation feststellen - Notrufmanagement in Aufzügen
Seite 6 ff., Abschnitt 5
Die im Folgenden beschriebenen Punkte stellen mögliche Situationen beispielhaft dar, die Betreiber von Aufzugsanlagen im Rahmen des sicheren Betriebs ihrer Aufzüge beachten sollten. Je nach Einbauort und Randbedingungen für den Aufzug sind einige ode ...
6 Erforderliche Maßnahmen - Notrufmanagement in Aufzügen
Seite 9, Abschnitt 6
Technische und organisatorische Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn die unter Abschnitt 5.1 bis Abschnitt 5.3 aufgeführten Fragestellungen Maßnahmen erfordern. Der Einsatz nachfolgender Maßnahmen ist individuell für jeden Aufzug und abhängig von der Ge ...
7.1 Senderschnittstelle; Hilferuf ohne Nutzung der aufzugstechnischen Einrichtungen - Notrufmanagement in Aufzügen
Seite 10, Abschnitt 7.1
Bei Hilferufen ohne Nutzung der technischen Einrichtungen des Aufzugs oder bei Schachthupen besteht die Gefahr, dass die Meldung unbeachtet bleibt. Wird der Notr ...
7.2 Senderschnittstelle; Technische Sender - Notrufmanagement in Aufzügen
Seite 10 ff., Abschnitt 7.2
Regelmäßige Wartung und Tests der Notrufeinrichtung sind Voraussetzung für einen zuverlässigen Betrieb. Bei der Wartung ist insbesondere die Ersatzstromversorgung zu beachten (z. B. Alterung von Batterien und Akkus, siehe DIN EN 50272-2). Tabelle 1 s ...
7.3 Senderschnittstelle; Übertragungsweg - Notrufmanagement in Aufzügen
Seite 13 f., Abschnitt 7.3
Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Aufzugnotrufsystemen unabhängig vom Übertragungsweg sollen nachfolgende Punkte Berücksichtigung finden: Automatischer Kontrollanruf (nach DIN EN 81-28 mindestens alle drei Tage) in Abhängigkeit der Sicherhei ...
7.4 Senderschnittstelle; Empfänger - Notrufmanagement in Aufzügen
Seite 14 ff., Abschnitt 7.4
Der Empfänger nimmt den Notruf entgegen, kommuniziert mit den eingeschlossenen Personen, veranlasst die Personenbefreiung, überwacht die Befreiungsmaßnahmen, stellt die Beendigung fest und. ,
informiert den Betreiber über die erfolgte Per ...
7.5 Senderschnittstelle; Automatischer Testanruf von Fernnotrufsystemen - Notrufmanagement in Aufzügen
Seite 19 f., Abschnitt 7.5
Die Notrufzentrale muss überwachen, ob automatische Testanrufe termingerecht eingehen und Notrufeinrichtung und Kommunikationsweg einwandfrei funktionieren. Maßnahmen sind erforderlich, wenn erwartete Testanrufe ausbleiben. Durch den Betreiber ist be ...
7.6 Senderschnittstelle; Einschränkungen von Sender-Empfänger-Kombinationen - Notrufmanagement in Aufzügen
Seite 20, Abschnitt 7.6
Nicht jede Kombination von Sender und Übe ...
8 Personenbefreiung - Notrufmanagement in Aufzügen
Seite 20 f., Abschnitt 8
8.1 Beauftragte Person benachrichtigen. Im Falle der Störung des Notrufs oder zur Einleitung der Befreiung eingeschlossener Personen ist die Beauftragte Person zu benachrichtigen. Dies ist durch den Betreiber zu organisieren. Bei der Aufschaltung des ...
9 Dokumentation des Notrufmanagements - Notrufmanagement in Aufzügen
Seite 21 ff., Abschnitt 9
Zur Dokumentation des Notrufmanagements für einen Aufzug durch den Betreiber kann die Vorlage nach Tabelle 4 verwendet werden. Tabelle 4. Dokumentation des Notrufmanagements für einen Aufzug – Beispiel: Aufzug/Objekt | Aufzugsbetreiber | VDI GmbH Po ...
Anhang A Beispiele - Notrufmanagement in Aufzügen
Seite 25 f., Abschnitt Anhang A
A1 Mehrfamilienhaus; Baujahr Aufzug: 1990; Notruf: Hupe. Übertragungsweg : Aufzugsinstallationsfernsprechnetz. Organisatorische Maßnahmen : dokumentierte, regelmäßige Prüfung (z. B. wöchentlich durch Beauftragte Person/Aufzugswärter), Wartung durch F ...
Anhang B Regelwerke zu Notrufsystemen in Aufzügen - Notrufmanagement in Aufzügen
Seite 27 f., Abschnitt Anhang B
Aufzüge, die vor 1985 in Betrieb gegangen sind, verfügen in der Regel nicht über Notrufsysteme, es sei denn, sie wurden nachgerüstet. Tabelle B1 bietet einen Überblick über die jeweils geltenden Regelwerke. Tabelle B1. Regelwerke zu Notrufsystemen in ...