VDI 6004 Blatt 3 | 2009-05

Schutz der Technischen Gebäudeausrüstung - Vandalismus und Zerstörung

Diese Richtlinie gilt für das Planen, Errichten, Betreiben und Instandhalten von Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung. Diese befinden sich in oder auf Gebäuden oder Grundstücken, die neben den dort Beschäftigten bestimmungsgemäß von Publikum aufgesucht werden, oder in eigens für den Zweck der Benutzung von Besuchern errichteten Gebäuden oder Einrichtungen.
Passend für mich mit VDI 6004 Blatt 3

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der VDI 6004 Blatt 3 im Originaltext:

  • Genau die relevanten Original-Abschnitte
  • Online immer aktuell

1 Anwendungsbereich VDI 6004 Blatt 3

Seite 3 f., Abschnitt 1
Diese Richtlinie gilt für das Planen, Errichten, Betreiben und Instandhalten von Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung. Diese befinden sich in oder auf Gebäuden oder Grundstücken, die neben den dort Beschäftigten bestimmungsgemäß von Publikum au ...

3 Begriffe VDI 6004 Blatt 3

Seite 5 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieser Richtlinie gelten die folgenden Begriffe: Aufzug der Kategorie 0 Aufzug, der so gestaltet ist, dass er den grundlegenden Anforderungen von EN 81-1 oder EN 81-2 entspricht. [EN 81-71]. Anmerkung : Die EN 81 ist eine Typ-C-Norm ...

4 Abkürzungen VDI 6004 Blatt 3

Seite 7, Abschnitt 4
In dieser Richtlinie werden ...

5 Risiken und Schäden - Schutz der TGA vor Vandalismus und Zerstörung

Seite 7 ff., Abschnitt 5
Bei der Einschätzung von Zerstörungsrisiken soll von Gegenständen oder sonstigen Mitteln ausgegangen werden, die häufig bei Zerstörungen eingesetzt werden und die Personen mit sich führen können, zum Beispiel: Kugelschreiber, Filzstifte, Farbspraydo ...

6.1 Vorsorge; Planerische Maßnahmen - Schutz der TGA vor Vandalismus und Zerstörung

Seite 12 ff., Abschnitt 6.1
Planung und Ausführung müssen unter Berücksichtigung der Hygiene, der Nutzung und Funktion, der Haltbarkeit und Lebensdauer, der Pflege- und Reinigungsmöglichkeiten sowie der Instandhaltung vorgenommen werden. Wirtschaftliche Anforderungen sind in Be ...

6.2 Vorsorge; Bauliche Maßnahmen - Schutz der TGA vor Vandalismus und Zerstörung

Seite 17 f., Abschnitt 6.2
Bauliche Maßnahmen sollen zum Schutz der TGA beitragen. In den folgenden Abschnitten werden beispielhaft Hinweise zu einzelnen Bauteilen gegeben. Mutwillige Zerstörungen an technischen Einrichtungen können auch durch Einbruch erfolgen; Gebäude können ...

Tabelle 2 Beispiele Bewertung - Schutz der TGA vor Vandalismus und Zerstörung

Seite 14 f., Abschnitt Tabelle 2
Tabelle 2. Beispiele Bewertung: Lfd. Nr. | Gebäude-/Anlagenart | Ausstattungseinschränkung | keine | GK 0 | GK 1 | GK 2 | 1 | Außenanlagen mit Publikumsverkehr | 1.1 | Freianlagen, Parks, Friedhöfe | | | X | X | 1.2 | Freizeitparks | | | X | ...

6.3 Vorsorge; Organisatorische Maßnahmen - Schutz der TGA vor Vandalismus und Zerstörung

Seite 18 ff., Abschnitt 6.3
Jeder Betreiber ist verpflichtet, die Besucher von Gebäuden und Anlagen vor Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, nicht ohne Weiteres erkennbar und vom Benutzer nicht vorhersehbar sind. Die Verkehrssi ...

Tabelle 3 Tabellarisches Ausfallkonzept in Anlehnung an DIN 276 - Beispiel für einen Sanitärraum - Schutz der TGA vor Vandalismus und Zerstörung

Seite 20, Abschnitt Tabelle 3
Tabelle 3. Tabellarisches Ausfallkonzept in Anlehnung an DIN 276 – Beispiel für einen Sanitärraum: Gebäude/Gebäudeteil: _____ 1. OG ____ | Raum-Nr. 107 Anlagen-Nr. _____ | Auftrag: _________ | Beschädigte Anlage/Bauteil | Wichtigkeit | Instandsetzen ...

7.1 Zerstörungsgeschützte TGA-Installationen; Sanitärtechnische Anlagen - Schutz der TGA vor Vandalismus und Zerstörung

Seite 21 ff., Abschnitt 7.1
Sanitärtechnische Ausstattung, Entwässerungsgegenstände und Ausstattungszubehör unterliegen je nach ihrem Einsatzbereich und den Benutzergruppen besonders vielseitigen Anforderungen. Für öffentlich zugängige Sanitäranlagen in Versammlungsstätten, Sch ...

7.1.1 Zerstörungsgeschützte TGA-Installationen; Sanitärtechnische Anlagen; Schutz der Sanitäranlagen - Schutz der TGA vor Vandalismus und Zerstörung

Seite 25 f., Abschnitt 7.1.1
In Sanitärräumen kann es je nach Klassifizierung zu unterschiedlichen mutwilligen Zerstörungen kommen. Hiervon sind vor allem Anlagen im öffentlichen Straßenraum, an Autobahnparkplätzen, in Sportstadien u. Ä. betroffen. Dafür sollen spezielle Bau- un ...

7.1.2 Zerstörungsgeschützte TGA-Installationen; Sanitärtechnische Anlagen; Technische Anforderungen - Schutz der TGA vor Vandalismus und Zerstörung

Seite 26, Abschnitt 7.1.2
Rohrleitungen dürfen nicht auf Putz verlegt werden. In frei stehenden Gebäuden, die nicht beheizt werden können, sind wasserführende Leitungen frostgeschützt zu verlegen (siehe VDI 2069). Gegebenenfalls sind fernbetätigte Entnahmearmaturen vorzusehen ...

7.1.3 Zerstörungsgeschützte TGA-Installationen; Sanitärtechnische Anlagen; Wasser- und Abwasserinstallationen - Schutz der TGA vor Vandalismus und Zerstörung

Seite 26, Abschnitt 7.1.3
Leitungen für Wasser und Abwasser sind in öffentlichen Sanitärräumen nichtsichtbar zu verlegen. Können Leitungen unter Beachtung der Schutzanforderungen (Schall-, Wärme-, Brandschutz, Statik) nicht in Wänden verlegt werden, sind Vorwand- oder H ...

7.1.4 Zerstörungsgeschützte TGA-Installationen; Sanitärtechnische Anlagen; Feuerlöscheinrichtungen - Schutz der TGA vor Vandalismus und Zerstörung

Seite 27, Abschnitt 7.1.4
Feuerlösch- und Feuermeldeeinrichtungen mit Meldern, Hydranten und Alarmeinrichtungen gehören zu den wichtigen technischen Einrichtungen von Gebäuden und sind deshalb besonders vor mutwilligen oder unbeabsichtigten Zerstörungen zu schützen. Besonders ...

7.2 Zerstörungsgeschützte TGA-Installationen; Heizungstechnische Anlagen - Schutz der TGA vor Vandalismus und Zerstörung

Seite 27 ff., Abschnitt 7.2
In frei stehenden Gebäuden (z. B. auf Rastplätzen) genügt es, den wasserführenden Installationsbereich frostfrei zu halten. Bei frei stehenden, selten genutzten Anlagen, die nicht an ein zentrales Heizungssystem angeschlossen sind, kann auf Beheizung ...

7.3 Zerstörungsgeschützte TGA-Installationen; Raumlufttechnik - Schutz der TGA vor Vandalismus und Zerstörung

Seite 29 ff., Abschnitt 7.3
Je nach Zerstörungsgefahr sind die Lüftungsöffnungen (Gitter, Ventile usw.) und Lüftungskanäle bzw. Entrauchungskanäle so zu installieren, dass sie grundsätzlich dem allgemeinen Zugriff entzogen sind. Alle Lüftungsöffnungen in Bereichen der Gefährdun ...

7.4 Zerstörungsgeschützte TGA-Installationen; Elektrotechnische Anlagen - Schutz der TGA vor Vandalismus und Zerstörung

Seite 31 f., Abschnitt 7.4
Kabel und Leitungen für Elektro- und Beleuchtungsinstallationen dürfen in Räumen der GK 1 und GK 2 nicht auf Putz verlegt werden. Funktionen sind in Stromkreise aufzuteilen und einzeln zu sichern. Steckdosenstromkreise sind durch Fehlerstromschutzsch ...

7.5 Zerstörungsgeschützte TGA-Installationen; Aufzugsanlagen - Schutz der TGA vor Vandalismus und Zerstörung

Seite 32 ff., Abschnitt 7.5
Aufzüge unterliegen ebenfalls einer sorglosen oder groben Benutzung und können entsprechend beschädigt werden (siehe Tabelle 15). Aufzüge, die nach EN 81-1 oder EN 81-2 errichtet werden, bieten einen angemessenen Schutz (GK 0). Schutzmaßnahmen gegen ...

7.6 Zerstörungsgeschützte TGA-Installationen; TGA-Anlagen im Außenbereich - Schutz der TGA vor Vandalismus und Zerstörung

Seite 34 ff., Abschnitt 7.6
TGA-Anlagen im Außenbereich sind z. B. Gasbehälter, Flüssigkeitsbehälter, Öllagerbehälter, Tore, Abfall- und Wertstoffbehälter (AWB), Klein-Kläranlagen, Dachzentralen. Hinzu kommen TGA-Anlagen am Gebäude, wie Fassadenbefahranlagen, Beleuchtung, Fahrt ...

7.7 Zerstörungsgeschützte TGA-Installationen; Dämmung von TGA-Anlagen - Schutz der TGA vor Vandalismus und Zerstörung

Seite 36, Abschnitt 7.7
Dämmungen sind in der Bauphase durch sorglosen Umgang gefährdet. Sie sind, soweit nach Fertigstellung sichtbar und ...

7.8 Zerstörungsgeschützte TGA-Installationen; Befestigung von Anlagen der TGA - Schutz der TGA vor Vandalismus und Zerstörung

Seite 36 ff., Abschnitt 7.8
Die Befestigung von TGA-Anlagen muss nach den statischen, dynamischen und gegebenenfalls brandschutztechnischen Erfordernissen am Baukörper oder an am Baukörper angebrachten Befestigungssystemen erfolgen. Darüber hinaus sind Befestigungen so auszuleg ...

Tabelle A1 Tabellarisches Ausfallkonzept in Anlehnung an DIN 276 - Vorlage - Schutz der TGA vor Vandalismus und Zerstörung

Seite 39, Abschnitt Tabelle A1
Tabelle A1. Ausfallkonzept – Vorlage: Gebäude/Gebäudeteil: _____ _________ | Raum-Nr. _____ Anlagen-Nr. _____ | Auftrag: _________ | Beschädigte Anlage/Bauteil | Wichtigkeit | Instandsetzen | Ggf. Provisorium/Maßnahme | hoch | mittel | gering | sof ...

Stichworte in Zusammenhang mit VDI 6004 Blatt 3

Bad, Gebrauchsklasse, Gefährdungsklasse, Sanitärraum, Vandalismus
VDI 6004 Blatt 3, Ausgabe 2009-05: Schutz der Technischen Gebäudeausrüstung - Vandalismus und Zerstörung.
Das sagen unsere Kunden
Andreas Witzleb über Baunormenlexikon
„Das Baunormenlexikon.de ist bei mir regelmäßig im Einsatz. Ich schlage darin nach, wenn ich Baumaßnahmen und Projekte vorbereite, um so die Randbedingungen zu klären. Besonders gut finde ich dabei, dass ich meine aktuellen Vorschriftenkenntnisse abgleichen kann, denn im Baunormenlexikon habe ich - sobald eine DIN-Norm überarbeitet wurde und neu erschienen ist - sofort den aktuellsten Stand. Über die Zusammenfassung „Änderungen im Detail“ sehe ich detailliert, was bei der Neuausgabe im Vergleich zur Vorherigen alles geändert wurde. Das ist sehr hilfreich.“ Andreas Witzleb Fachingenieur für Gebäudeerhaltung und Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz Ingenieur-& Planungsbüro Witzleb, Bad Berka
Was Sie aus Baunormen benötigen im Originaltext. Am PC, Tablet oder mobil.
Jetzt kostenlos testen:
Online immer aktuell.
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere