VDI 6008 Blatt 1 | 2012-12

Barrierefreie Lebensräume - Allgemeine Anforderungen und Planungsgrundlagen

Die Richtlinie zeigt Anforderungen und Grundlagen auf, die für die Planung barrierefreier Lebensräume in Bezug auf die erforderlichen gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Es öffnet neben den Rollstuhlfahrern den Blick auf weitergehende nutzerspezifische Anforderungen von Menschen in jedem Alter mit und ohne Mobilitätseinschränkung oder Behinderung.
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1 Anwendungsbereich VDI 6008 Blatt 1

Seite 6 f., Abschnitt 1
Ziel der Richtlinie ist es, in Ergänzung zu Normen des barrierefreien Bauens und anderen Regeln, Möglichkeiten der Technischen Gebäudeausrüstung aufzuzeigen, um Barrieren zu reduzieren, Sicherheit zu erhöhen und Komfort zu verbessern. Die Richtlinie ...

3 Begriffe VDI 6008 Blatt 1

Seite 8 f., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieser Richtlinie gelten die Begriffe nach VDI 4700 sowie die folgenden Begriffe: Aufmerksamkeitsfeld Feld, das durch Struktur oder optische Elemente auf Veränderung, Gefahren oder Informationen aufmerksam macht. Barrierefreiheit Ei ...

4 Nutzergruppen - Barrierefreie Lebensräume

Seite 9 f., Abschnitt 4
Die Vielseitigkeit der Anforderungen unterschiedlicher Menschen an ihr Umfeld erfordert bei der von Barrierefreiheit methodische Ansätze zur Umweltgestaltung, die möglichst viele dieser Anforderungen abdecken. Neben den Ansätzen des Universellen Desi ...

4.1 Anforderungen von Senioren - Barrierefreie Lebensräume

Seite 10 ff., Abschnitt 4.1
Das Älterwerden ist mit einer Abnahme der physischen und psychischen Fähigkeiten und dem Auftreten bestimmter Krankheiten verbunden. Zudem erhöht sich das Unfallrisiko. 4.1.1 Altersbedingte Veränderungen. Die im Folgenden beschriebenen altersspezifis ...

4.2 Anforderungen von Rollstuhlfahrern - Barrierefreie Lebensräume

Seite 21 f., Abschnitt 4.2
4.2.1 Statistische Daten zur Nutzergruppe. Genaue Zahlen zur Nutzergruppe Rollstuhlfahrer sind den vorhandenen statistischen Daten nicht eindeutig zu entnehmen. Allerdings betrug die Anzahl der Menschen mit Funktionseinschränkung, Verlust oder Teilve ...

4.3 Anforderungen von Gehbehinderten/bewegungseingeschränkte Menschen - Barrierefreie Lebensräume

Seite 22 f., Abschnitt 4.3
4.3.1 Statistische Daten zur Nutzergruppe. Genaue Zahlen zur Nutzergruppe „Gehbehinderte/bewegungseingeschränkte Menschen“ sind den vorhandenen statistischen Daten nicht eindeutig zu entnehmen. Gleichermaßen gelten die unter Abschnitt 4.2 getroffene ...

4.4 Anforderungen von Menschen mit Einschränkung der visuellen und auditiven Wahrnehmung - Barrierefreie Lebensräume

Seite 24 ff., Abschnitt 4.4
An Menschen mit Einschränkungen der Wahrnehmung oder Wahrnehmungsverarbeitung (sensorische Behinderungen) ergeben sich besondere Anforderungen an die Art und Weise der Informationsübermittlung. Dabei gelten folgende Grundsätze: Wer schlecht hören od ...

4.5 Anforderungen von Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Demenz - Barrierefreie Lebensräume

Seite 26 ff., Abschnitt 4.5
4.5.1 Statistische Daten zur Nutzergruppe. An einer Demenz leiden in Deutschland etwa 1,2 Millionen Menschen – mit steigender Tendenz. Der Grund: Das Erkrankungsrisiko steigt mit dem Lebensalter. So leidet im Alter zwischen 65 und 69 Jahren jeder Zwa ...

4.6 Besondere Anforderungen von anderen Menschen - Barrierefreie Lebensräume

Seite 29 f., Abschnitt 4.6
Zusätzlich zu den bisher aufgeführten Nutzergruppen gibt es eine Vielzahl von Menschen mit besonderen Erfordernissen. Diese können nicht alle in dieser Richtlinie aufgeführt werden. Auf Basis der bisher betrachteten Nutzergruppen kann dennoch ein gee ...

5.1 Beschriftungen - Barrierefreie Lebensräume

Seite 30, Abschnitt 5.1
Für die Beschriftung sind nur die in der Landessprache eingeführte Begriffe zu verwenden. Beschriftungen, Grafiken, Anzeigen und Displays der Bedienelemente müssen die Anforderungen nach DIN 1450, DIN EN 29241-3 und DIN EN ISO 9241-8 erfüllen. Als Sc ...

5.2 Anleitungen - Barrierefreie Lebensräume

Seite 30 f., Abschnitt 5.2
Anleitungen müssen grundsätzlich in der Landessprache verfasst sein. Die Anleitung soll auf den Typ und die Ausführung eines Produkts beschränkt bleiben und muss nach DIN EN 62079 erstellt sein. Bei Anleitungen sollen mindestens 12-Punkt-Schriften ve ...

5.3 Leuchtdichtekontrast von Hinweisschildern - Barrierefreie Lebensräume

Seite 31 f., Abschnitt 5.3
Der Leuchtdichtekontrast (Quotient der höheren Leuchtdichte zu der niedrigeren Leuchtdichte) muss zwischen 3/1 und 15/1 liegen, vorzugsweise 6/1 und 10/1, dabei sind unterschiedliche Prioritäten (z. B. hohe Priorität bei Warnu ...

5.4 Bedienelemente - Barrierefreie Lebensräume

Seite 32 f., Abschnitt 5.4
Für die Bedienung der gebäudetechnischen Systeme darf kein technisches Wissen vorausgesetzt werden. Die Bedienung soll einfach und selbsterklärend sein. Der Nutzer muss bei wichtigen Bedienschritten eine Rückmeldung bekommen. Die Bedienung bzw. Stell ...

5.5 Anzeigen - Barrierefreie Lebensräume

Seite 33 ff., Abschnitt 5.5
Allgemein verständliche und übersichtlich gestaltete Anzeigen sind in allen Bereichen, die von Menschen mit Behinderungen aufgesucht und benutzt werden, unabdingbar. Bei Bedarf sollen visuelle Informationen durch akustische Informationen ergänzt wer ...

Verwandte Normen zu VDI 6008 Blatt 1 sind

Stichworte in Zusammenhang mit VDI 6008 Blatt 1

Barrierefreies Bauen, Barrierefreiheit, Hinweisschild, Leuchtdichte, Leuchtdichtekontrast
VDI 6008 Blatt 1, Ausgabe 2012-12: Barrierefreie Lebensräume - Allgemeine Anforderungen und Planungsgrundlagen.
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Christoph Geisenheyner über Baunormenlexikon
"Als Architekt nutze ich das Baunormenlexikon schon seit vielen Jahren, sowohl in der Entwurfsplanung, vor allem aber in der Ausführungsplanung und Ausschreibung. Das gilt analog für unsere Tragwerksplanung. Für mich ist es ein unerlässliches und zuverlässiges Planungswerkzeug geworden. Überzeugend finde ich nach wie vor die unschlagbare Aktualität der DIN-Normen-Zitate und die Schnelligkeit, mit der ich dank der präzisen Suche benötigte Normenausschnitte finde. Als Onlinedienst kann ich Baunormenlexikon flexibel an jedem Arbeitsort nutzen. Es erschließt sich intuitiv, kommt auf den Punkt und verzichtet auf Schnickschnack." Christoph Geisenheyner Architekt, Weimar www.brameygroup.de
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