VDI 6008 Blatt 4 | 2017-11

Barrierefreie Lebensräume - Möglichkeiten der Aufzugs- und Hebetechnik

Diese Richtlinie zeigt, in Ergänzung zu Normen des barrierefreien Bauens und anderen Regeln, Möglichkeiten der Fördertechnik auf, um Barrieren zu reduzieren, Sicherheit zu erhöhen und Komfort zu verbessern. Sie behandelt Anforderungen und Lösungswege für Liegenschaften (Gebäudekategorien und Grundstücke) hinsichtlich der Fördertechnik und ihrer jeweils sinnvollen Kombinationen mit anderen Gewerken der technischen Gebäudeausrüstung.
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LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der VDI 6008 Blatt 4 im Originaltext:

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1 Anwendungsbereich VDI 6008 Blatt 4

Seite 5, Abschnitt 1
Die Richtlinie zeigt, in Ergänzung zu Normen des barrierefreien Bauens und anderen Regeln, Möglichkeiten der Fördertechnik auf, um Barrieren zu reduzieren, Sicherheit zu erhöhen und Komfort zu verbessern. Die Richtlinie geht dabei auf die Individuali ...

3 Begriffe VDI 6008 Blatt 4

Seite 7, Abschnitt 3
Für die Anwendung dieser Richtlinie gelten die Begriffe nach VDI 4700 Blatt 1, VDI 6008 Blatt 1 und die folgenden Begriffe: Anhaltegenauigkeit Grad der Übereinstimmung zum senkrechten Abstand zwischen der Schwelle des Fahrkorbs und der Schachttürschw ...

4 Empfehlungen für den Einsatz - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 7 f., Abschnitt 4
Die Auswahl des geeigneten Hebezeugs setzt eine Planung voraus, welche die Bedarfe der künftigen Nutzer berücksichtigt. Möglichkeiten hierzu bieten Planungsempfehlungen für unterschiedliche Nutzergruppen und, unterschiedlich ...

4.1 Empfehlungen für unterschiedliche Nutzergruppen - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 8 ff., Abschnitt 4.1
Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen können voneinander abweichende Erwartungen an Förderanlagen haben. Diese Richtlinie zeigt Maßnahmen für folgende Nutzergruppen: Senioren/Senioren mit Einschränkungen, gefährdet deutlich optisch und tak ...

Tabelle 1 Empfehlungen barrierefreier Fördertechnik

Seite 10, Abschnitt Tabelle 1
...

4.2 Empfehlungen für unterschiedliche Gebäudekategorien - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 11 ff., Abschnitt 4.2
Wesentliche Beurteilungskriterien bei der Planung sind beispielsweise die vorgesehene Nutzung im öffentlichen, privaten oder gewerblichen Umfeld. Hierzu werden in der Richtlinie Planungsempfehlungen für unterschiedliche Gebäudekategorien zusammengefa ...

5.1 Allgemeines - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 18 f., Abschnitt 5.1
Da die Fördertechnik eine zentrale Rolle bei der Herstellung von Barrierefreiheit darstellt, sind bei der Auswahl des geeigneten Hebezeugs unterschiedlichste Anforderungen zu berücksichtigen. Anlagen der Fördertechnik müssen im Sinne des Designs so g ...

5.2 Bewegungsflächen - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 19, Abschnitt 5.2
Vor Bedienelementen ist eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm × 150 cm vorzuhalten. Bei einer Überlagerung dieser Fläche mit anderen Verkehrsflächen muss ein Passieren des wartenden Rollstuhlnutzers möglich sein. Dies wird durch eine zusätzlich ...

5.3 Bedienelemente - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 19 ff., Abschnitt 5.3
Die Bedienung für technische Anlagen muss für alle Menschen (auch mit reduzierten sensorischen, motorischen und/oder kognitiven Fähigkeiten) und grundsätzlich mit nur einer Hand möglich, erreichbar und erkennbar sein. Bedienelemente sind erkennbar, w ...

5.4 Anzeigen - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 21, Abschnitt 5.4
Anzeigen sind verständlich und übersichtlich zu gestalten, und ihre Information ist nach dem Zwei-Sinne-Prinzip zu vermitteln. Sie müssen die Erkennbarkeit der Information aus allen üblichen Blickwinkeln ermöglichen. Flüssigkeitskristallanzeigen, die ...

5.5 Akustischen Signale - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 21, Abschnitt 5.5
Die akustischen Signale für geschlossene Fahrkörbe sind in Anlehnung an DIN EN 81-70 abzugeben. Wichtig ist die Angabe der Haltestelle. Empfohlen werden zudem Hinweise über das Öffnen und Schließen der Türe ...

5.6 Hintergrundgeräusche - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 21 f., Abschnitt 5.6
Bei Auslösung von akustischen Warnsignalen und bei der Auslösung des Notrufs oder einer Sprechverbindung sollen and ...

5.7 Adaptionshilfen - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 22, Abschnitt 5.7
Bei Planung und Ausführung der fördertechnischen Einrichtungen sind entsprechende Schnittstellen für nutzerspezifische Adaptionshilfen vorzusehen. Dies gilt insbesondere, wenn die Aufzugsteuerung mittels individuell adaptierter Eingabegeräte (Umfelds ...

5.8 Schlüsselsicherung - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 22, Abschnitt 5.8
Sind Hebezeuge durch Schlösser gesichert (z. B. aufgrund von Sicherheitsvorsch ...

5.9 Zugang zum Hebezeug - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 22, Abschnitt 5.9
Das Hebezeug soll grundsätzlich so eingebaut werden, dass keine Schwellen, Sicken oder Anschrägungen im Übergangsbereich von Hebezeugvorderkante und Bauwerkskante zu überwinden sind. Sind Ans ...

5.10 Anordnung des Hebezeugs im Raum - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 23, Abschnitt 5.10
Hebezeuge sind vorzugsweise in der unmittelbaren Nähe von Treppen zu positionieren. Dies entspr ...

5.11 Geräuschentwicklung - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 23, Abschnitt 5.11
Konstruktions- und normbedingt weisen Hebezeuge unterschiedliche Geräuschemissionen auf. Bei der Auswahl sind die Anforderungen der DIN 4109 und die Empfehlungen der VDI 4100 zu beachte ...

5.12 Beleuchtung - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 23 f., Abschnitt 5.12
Die Beleuchtung innerhalb und außerhalb des Fahrkorbs oder Lastträgers hat stets ausreichend hell zu sein und muss die Wahrnehmung von Kontrasten ermöglichen. Dies kann durch den Einsatz von Lichtsensoren oder Automatikschaltern gewährleistet werden. ...

5.13 Fahrkorbgrößen zur Aufnahme von Rollstühlen - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 24 f., Abschnitt 5.13
Bei Hebezeugen mit Fahrkorb oder Lastträger soll die Nutzung im Rollstuhl mit Begleitung, stehend wie auch sitzend, möglich sein. Dazu sind hinreichend große Standflächen, ein Handlauf und ein Klappsitz vorzusehen. Die Fahrkörbe von Aufzügen und die ...

6 Aufzüge nach Aufzugsrichtlinie - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 26 f., Abschnitt 6
Die technischen Anforderungen für Hebezeuge werden in DIN EN 81 geregelt. In DIN 81-70 werden Zusatzanforderungen für die Barrierefreiheit genannt. Von allen in dieser Richtlinie vorgestellten Hebezeugen sind Aufzüge nach Aufzugsrichtlinie im Hinblic ...

7 Aufzüge nach Maschinenrichtlinie - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 27 f., Abschnitt 7
Aufzüge nach Maschinenrichtlinie unterliegen einer Begrenzung ihrer maximalen Fördergeschwindigkeit von 0,15 m/s. Sie verfügen meist über keinen geschlossenen Förderkorb und werden mit einer Totmannsteuerung bedient. Bei der Totmannsteuerung handelt ...

7.1 Vertikale Plattformaufzüge - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 28 ff., Abschnitt 7.1
Elektrisch betriebene, vertikale Plattformaufzüge sind mit und ohne Schacht erhältlich und können Höhen von wenigen Zentimetern bis zu mehreren Stockwerken überbrücken. Sie lassen sich einfacher und somit kostengünstiger einbauen, da sie nur eine ger ...

7.2 Treppenschrägaufzüge - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 31 f., Abschnitt 7.2
Elektrisch betriebene Treppenschrägaufzüge (siehe Bild 5 und Bild 6) im Innen- und Außenbereich mit geneigter Fahrbahn und Lastaufnahmemittel mit Sitz, Stehplattform oder Rollstuhlplattform müssen mindestens DIN EN 81-40 entsprechen, um die Nutzung ...

7.3 Sonstige Hebezeuge - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 32 f., Abschnitt 7.3
7.3.1 Lifttreppe. Die Lifttreppe (siehe Bild 7) ist eine Hebebühne zur Überwindung geringer Höhenunterschiede. Im Ruhezustand ist sie wie eine gewöhnliche Treppe nutzbar. Bei Anforderung falten sich ihre Stufen zu einer Ebene so, dass ein Rollstuhl a ...

8 Sonstige fördertechnische Einrichtungen - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 33 f., Abschnitt 8
Neben mobilen, fahrbaren Hebevorrichtungen, die in dieser Richtlinie nicht behandelt werden, werden boden-, wand- und deckengebundene, fast ausschließlich elektromotorisch angetriebene Hebevorrichtungen (siehe Bild 11) eingesetzt, um körperlich-moto ...

9 Betrieb - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 34 f., Abschnitt 9
Das Betreiben und Instandhalten von Aufzügen wird in VDI 3810 Blatt 6 beschrieben. Der Betrieb von Aufzügen wird unterschieden nach Aufzügen entsprechend Aufzugsrichtlinie oder Maschinenrichtlinie sowie nach überwachungs- oder nicht überwachungsbedür ...

10 Sicherheit - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 35 ff., Abschnitt 10
Zur Sicherheit in Aufzügen gilt DIN EN 81-80. Alle Sicherheitstechnik ist so auszuführen, dass im Einsatzfall zumindest bis zum Eintreffen des Hilfs- oder Rettungsdiensts Funktionserhalt besteht. Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss der Aufzug ...

Anhang A Prüfliste für die Ausführung von barrierefreier Fördertechnik - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 39 ff., Abschnitt Anhang A
Tabelle A1. Prüfliste für die Ausführung von barrierefreier Fördertechnik (Beispiel): | Betrachtungsbereich | Anforderung | ja | nein | Bemerkung | Anforderungen allgemein | Bewegungsfläche (außerhalb des Fahrkorbs) | vor Aufzugtür und Bedieneleme ...

Anhang B Hebezeuge nach Aufzugs- und Maschinenrichtlinie - Barrierefreie Aufzugs- und Hebetechnik

Seite 45 ff., Abschnitt Anhang B
Tabelle B1. Eigenschaften von Hebezeugen nach Aufzugs- und Maschinenrichtlinie: Nr. | Betrachtungsbereich | Unterscheidung Hebezeuge nach Aufzugsrichtlinie und Maschinenrichtlinie | 1.0 | Rechtsgrundlagen | 1.1 | Richtlinie 2001/95/EG und Produktsi ...

Verwandte Normen zu VDI 6008 Blatt 4 sind

Stichworte in Zusammenhang mit VDI 6008 Blatt 4

Aufzug, Barrierefreies Bauen, Barrierefreiheit, Treppenschrägaufzug
VDI 6008 Blatt 4, Ausgabe 2017-11: Barrierefreie Lebensräume - Möglichkeiten der Aufzugs- und Hebetechnik.
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Andreas Witzleb über Baunormenlexikon
„Das Baunormenlexikon.de ist bei mir regelmäßig im Einsatz. Ich schlage darin nach, wenn ich Baumaßnahmen und Projekte vorbereite, um so die Randbedingungen zu klären. Besonders gut finde ich dabei, dass ich meine aktuellen Vorschriftenkenntnisse abgleichen kann, denn im Baunormenlexikon habe ich - sobald eine DIN-Norm überarbeitet wurde und neu erschienen ist - sofort den aktuellsten Stand. Über die Zusammenfassung „Änderungen im Detail“ sehe ich detailliert, was bei der Neuausgabe im Vergleich zur Vorherigen alles geändert wurde. Das ist sehr hilfreich.“ Andreas Witzleb Fachingenieur für Gebäudeerhaltung und Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz Ingenieur-& Planungsbüro Witzleb, Bad Berka
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