Diese Richtlinie behandelt Anforderungen und Lösungswege zur Barrierefreiheit von Liegenschaften hinsichtlich der Ausführung von Türen und Toren sowie ihrer jeweils sinnvollen Kombinationen mit anderen Gewerken der technischen Gebäudeausrüstung. Die Richtlinie wendet sich an folgende Zielgruppen: Architekten und Ingenieure, ausführende Unternehmer, Beratungsstellen (z. B. Wohnraumanpassung), Wohlfahrtsverbände und karitative Einrichtungen, kommunale und staatliche Bauämter, Bauherren und Investoren, Wohnungswirtschaft, betroffene Menschen und deren Angehörige, Schulungs- und Ausbildungseinrichtungen, Kostenträger nach SGB für technische Maßnahmen und Fördermittelgeber (z. B. KfW).
Inhaltsverzeichnis VDI 6008 Blatt 5:
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Die wesentlichen Abschnitte der VDI 6008 Blatt 5 im Originaltext:
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Änderungen VDI 6008 Blatt 5
1 Anwendungsbereich VDI 6008 Blatt 5
Seite 4, Abschnitt 1
Ziel der Richtlinie ist es, in Ergänzung zu Normen des barrierefreien Bauens und anderen Regeln, Möglichkeiten für Türen und Tore aufzuzeigen, um Barrieren zu reduzieren, die Sicherheit zu erhöhen und den Komfort zu verbessern. Die Richtlinie geht da ...
3 Begriffe VDI 6008 Blatt 5
Seite 6 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieser Richtlinie gelten die Begriffe nach VDI 6008 Blatt 1 und VDI 4700 Blatt 1 sowie die folgenden Begriffe: Bedienbarkeit Eigenschaften eines Produkts, die seine Betätigung ermöglichen. Anmerkung: Zur Bedienbarkeit gehören die ba ...
4 Einsatz in barrierefreien Lebensräumen - Barrierefreie Türen und Tore
Seite 8, Abschnitt 4
Die Planung des Einsatzes von Türen und Toren in barrierefreien Lebensräumen setzt eine Prognose voraus, die die Bedarfe der künftigen Nutzer berücksichtigt, um frühzeitig mögliche Konflikte unterschiedlicher Anforderungen aufzudecken, z. B. hinsicht ...
4.1 Planungsaspekte nach Gebäudetyp - Barrierefreie Türen und Tore
Seite 8, Abschnitt 4.1
Je nach Gebäudetyp und dessen Nutzung können die Anforderungen an Barrierefreiheit von Türen innerhalb eines Gebäudes unterschiedlich sein, z. B. bei einem Gebäude mit öffentlich zugängigen und nicht öffentlich zugängigen Bereichen. Werden außerdem A ...
4.2 Planungsaspekte nach Art der Einschränkungen - Barrierefreie Türen und Tore
Seite 9 ff., Abschnitt 4.2
Die allgemeinen Planungsgrundlagen und Anforde-rungen der Nutzergruppen werden in VDI 6008 Blatt 1 beschrieben. Dieser Ansatz eignet sich besonders zur Vorbereitung von Planungen, bei denen die zukünftigen Nutzer bekannt sind, wie etwa bei Wohnungsan ...
Tabelle 1 Eignung von Türarten für bestimmte Nutzergruppen - Barrierefreie Türen
Seite 11, Abschnitt Tabelle 1
Tabelle 1. Orientierungshilfe zur Einschätzung der Eignung von Türarten für bestimmte Nutzergruppen: | Ältere Menschen mit allgemeiner Kraftminderung | Personen mit Einschränkung der unteren Extremitäten (z. B. Rollstuhlnutzer) | Gehbehinderte und B ...
5.1 Allgemeines - Barrierefreie Türen und Tore
Seite 13, Abschnitt 5.1
Technische Produkte müssen so gestaltet sein, dass diese für möglichst alle Nutzergruppen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwer-nis und weitgehend ohne fremde Hilfe zugänglich, nutzbar und intuitiv bedienbar sind (nach § 4 BGG). Bei ...
5.2 Anforderungen Allgemein - Barrierefreie Türen
Seite 13 , Abschnitt 5.2
Nach DIN 18040 müssen Türen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und schließen und sicher zu passieren sein. In der Regel ergeben sich mehrere Möglichkeiten für eine barrierefreie Ausführung der Tür (Mindeststandard bis maximale Ausstattung), abhän ...
5.2.1.1 Drehflügeltüren - Barrierefreie Türen
Seite 14 f., Abschnitt 5.2.1.1
Drehflügeltüren können rechts oder links angeschlagen und nach innen oder nach außen öffnend sein. In den Bewegungsraum hineinragende geöffnete oder sich plötzlich öffnende Drehflügeltüren können für blinde und sehbehinderte Menschen eine Gefährdung ...
5.2.1.2 Anforderungen an Schiebetüren - Barrierefreie Türen
Seite 15 f., Abschnitt 5.2.1.2
Eine barrierefreie manuell bediente Schiebetür muss hängend konstruiert sein. Türblätter müssen oben und unten geführt sein, um ein Pendeln zu verhindern. Beidseitig angebrachte vertikale Griffstangen ermöglichen unterschiedliche Bedienhöhen. Muschel ...
5.2.1.3 Anforderungen an Karusselltüren - Barrierefreie Türen
Seite 16, Abschnitt 5.2.1.3
Manuelle und kraftbetätigte Karusselltüren sind kein barrierefreier Zugang und damit als alleiniger Zugang ungeeignet. Manuelle Karusselltüren können von einem Rollstuhl- und Rollatornutzer aufgrund des benötigten Kraftaufwands und des vorgegebenen B ...
5.2.2.1 Höhen und Breiten - Barrierefreie Türen
Seite 16 ff., Abschnitt 5.2.2.1
Die lichte Durchgangshöhe einer Tür muss mindestens 2,05 m betragen. Das lichte Durchgangsmaß einer Tür für eine Nutzung mit dem Rolls ...
5.2.2.2 Bewegungsflächen/Abstand - Barrierefreie Türen
Seite 18 f., Abschnitt 5.2.2.2
Die Bewegungsfläche vor Türen beträgt 150 cm × 150 cm. Für die barrierefreie Bedienbarkeit von Türdrückern ist ein seitlicher Abstand von mindestens 50 cm zu Bauteilen und sonstigen Elementen beidseitig der Tür erforderlich. Empfohlen werden 60 cm. D ...
5.2.2.3 Laibungstiefe - Barrierefreie Türen
Seite 19 f., Abschnitt 5.2.2.3
Rollstuhl- und Rollatornutzer müssen Türdrücker erreichen und betätigen können, ohne dass sie sich dazu vorbeugen müssen. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, den ...
5.2.2.4 Schwellen - Barrierefreie Türen
Seite 20, Abschnitt 5.2.2.4
Grundsätzlich ist gemäß dem Stand der Technik schwellenlos zu planen und auszuführen. Sind untere Türansc ...
5.2.2.5 Bedienbarkeit - Drückerhöhen, Formen und Beschläge - Barrierefreie Türen
Seite 20 ff., Abschnitt 5.2.2.5
Es wird empfohlen, im Rahmen eines Konzepts zur Umsetzung der Barrierefreiheit bezogen auf den Gebäudetyp, dessen Nutzungsart und die voraussichtlichen Nutzer eine Entscheidung über eine geeignete Drückerhöhe für jedes Türelement zu treffen. Es kann ...
5.2.2.6 Orientierung und Erkennbarkeit - Barrierefreie Türen
Seite 22, Abschnitt 5.2.2.6
Türen und Tore sollen mit ihren Funktionen leicht wahrnehmbar sein. Dies wird für Sehbehinderte beispielsweise durch einen hohen Leuchtdichtekontrast von Türblatt oder Zarge zur umgebenden Wand gewährleistet. Für Blinde bietet sich eine taktil gut er ...
5.2.2.7 Absicherung von Gefahrstellen - Barrierefreie Türen
Seite 22 ff., Abschnitt 5.2.2.7
Viele Nutzer erkennen Quetsch- und Scherstellen an Türen nicht und nutzen Türspalte gegebenenfalls unbewusst als „Haltehilfe“. Deshalb ist eine besondere Absicherung der Schließkanten empfehlenswert. Die Art und der Umfang der Absicherung sind im Rah ...
5.2.3 Öffnen und Schließen - Barrierefreie Türen
Seite 24 ff., Abschnitt 5.2.3
Das Öffnen und Schließen von Türen ohne Türschließer muss ohne besonderen Kräfteeinsatz möglich sein. Hierzu dürfen die Bedienkräfte und -momente der Klasse 3 nach DIN EN 12217 für das Türblatt (25 N), den Türdrücker (25 N; 2,5 N·m) und das Türschlos ...
5.2.4 Türen mit besonderen Anforderungen - Barrierefreie Türen
Seite 27 ff., Abschnitt 5.2.4
5.2.4.1 Feuer- und Rauchschutzabschlüsse. Die Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse werden beispielsweise in DIN 4102-5 sowie DIN EN 1634 geregelt. Feuerschutzabschlüsse müssen immer selbstschließend sein. Die Schließkraft ist in Abhängigkeit der Tü ...
5.3 Anforderungen - Barrierefreie Tore
Seite 29, Abschnitt 5.3
Tore sind bewegliche Raumabschlüsse, vorzugsweise für den Verkehr mit Fahrzeugen und für den Transport von Lasten mit oder ohne Personenbeteiligung. Sie sind für den Fußgängerverkehr zulässig, wenn Vorkehrungen für den gefahrlosen Durchgang getroffen ...
5.3.1 Torarten - Barrierefreie Tore
Seite 30 ff., Abschnitt 5.3.1
Für eine barrierefreie Ausführung sind Torkonstruktionen zu bevorzugen, die beim Öffnen und Schließen nicht in den Aufenthalts- und Bewegungsbereich des Nutzers schwingen können. 5.3.1.1 Schwingtor. Schwingtore sind bogenförmig vertikal ausschwingend ...
5.3.2 Geometrie und Gestaltung - Barrierefreie Tore
Seite 33, Abschnitt 5.3.2
Bei der Planung des Tors muss darauf geachtet werden, dass auch ein Rollstuhlfahrer bei geparktem Fa ...
5.3.3 Öffnen und Schließen - Barrierefreie Tore
Seite 33, Abschnitt 5.3.3
Zur Sicherstellung der Barrierefreiheit sind Tore auch im Privatbereich zu automatisieren. Es sollen berührende (z. B. Kontaktleiste) oder berührungslose (z. B. Lichtschranke, Lichtgitter, Laser, Radar) Schutzeinrichtungen zum Einsatz kommen, um das ...
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