Diese Richtlinie beschreibt den bestimmungsgemäßen als auch den sich aus vorhersehbarem Fehlgebrauch ableitbaren realen Gebrauch von Heizkörpern und soll Planer und Ausführende dabei unterstützen, die für die jeweilige Anforderungsklasse entsprechenden Heizkörperkonsolen bzw. Befestigungssysteme auswählen und bemessen zu können.
Inhaltsverzeichnis VDI 6036:
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Die wesentlichen Abschnitte der VDI 6036 im Originaltext:
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Änderungen VDI 6036
Gegenüber VDI 6036:2012-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Die vorliegende Überarbeitung berücks ...
1 Anwendungsbereich VDI 6036
Seite 3 ff., Abschnitt 1
Diese Richtlinie gilt für die Auswahl und Bemessung von Konsolen bzw. Befestigungssystemen für die Boden- (Standkonsolen) und Wandbefestigung (Wandkonsolen, Bohrkonsolen) von Heizkörpern, die zum Zweck der Raumheizung, z. B. in Wohn-, Gewerbe- und Bü ...
3 Begriffe VDI 6036
Seite 5 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieser Richtlinie gelten die Begriffe nach VDI 4700 Blatt 1 und die folgenden Begriffe: Bodenbefestigung (Standkonsole) Mittel zur Befestigung eines →Heizkörpers auf einem Roh- oder Fertigfußboden. Bohrkonsole →Wandbefestigung mithi ...
5 Übersicht berücksichtigte Informationen
Seite 9, Abschnitt 5
Für die Planung und Bemessung der Befestigung von Heizkörpern sind vielfältige Anforderungen zu erfüllen. In diesem Abschnitt wird dem Planer und Ausführenden eine Übersicht über die für die Planung und Bemessung notwendigen Informationen zusammenges ...
6 Wirkprinzip der Kräfte - Befestigung von Heizkörpern
Seite 10, Abschnitt 6
Bei der Befestigung von Heizkörpern kann hinsichtlich der Krafteinwirkungen auf die Befestigungssysteme beispielhaft unterschieden werden in: Heizkörper mindestens im jeweils linken und rechten oberen Bereich in je eine Konsole eingehängt, im untere ...
7 Anforderungsklassen; Allgemein - Befestigung von Heizkörpern
Seite 10 f., Abschnitt 7
Die Anforderungsklassen werden nach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch und Annahmen für das Auftreten von vorhersehbarem, aber nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch und damit anhand der Zusatzbelastungen auf den Heizkörper bzw. dessen Befestigung klassifizi ...
7.1 Anforderungsklassen; Klasse 1 - Befestigung von Heizkörpern
Seite 11, Abschnitt 7.1
In der Erstfassung der vorliegenden Richtlinie wurde bei den Anforderungsklassen eine Anforderungsklasse 1 eingeführt, die sich bei veränderlichen Einwirkungen (Zusatzlasten) und den hierfür anzusetzenden Kräften an einer Personengruppe orie ...
7.2 Anforderungsklassen; Klasse 2 - Befestigung von Heizkörpern
Seite 11, Abschnitt 7.2
Hier wird zugrunde gelegt, dass wegen geringerer Achtsamkeit im Umgang mit Werten bei „fremdem“ Eigentum, dem Nichtvorhandensein eines potenziellen persönlichen materiellen Schadens, der Vielzahl der Nutz ...
7.3 Anforderungsklassen; Klasse 3 - Befestigung von Heizkörpern
Seite 11, Abschnitt 7.3
Hier kommen die besondere Art der Nutzung und/oder die spezifischen Verhaltensweisen der Nutzer zum Tragen. Dieser Einsatzberei ...
7.4 Anforderungsklassen; Klasse 4 - Befestigung von Heizkörpern
Seite 12, Abschnitt 7.4
In diesem Fall gelten zusätzlich zu den Anforderungen gemäß Anforderungsklasse 3 gesonderte Anforderungen oder Vorschriften für Sonderbelastunge ...
8 Einwirkende Kräfte; Allgemein - Befestigung von Heizkörpern
Seite 10 f., Abschnitt 8
Die einwirkenden Kräfte auf Heizkörperbefestigungen resultieren aus dem Eigengewicht und dem Wasserinhalt des Heizkörpers sowie auf den auf den Heizkörper einwirkenden veränderlichen Kräften (Zusatzlasten), siehe Bild 5. Betrachtet werden Bemessungs ...
8.1 Einwirkende Kräfte; Vertikalkraft von oben - Befestigung von Heizkörpern
Seite 11 ff., Abschnitt 8.1
Die charakteristische Vertikalkraft von oben setzt sich zusammen aus den charakteristischen Vertikalkräften aus ständiger Einwirkung gemäß Abschnitt 8.1.1 und aus veränderlicher Einwirkung gemäß Abschnitt 8.1.2. Ermittelt wird die Höhe der maximal au ...
8.2 Einwirkende Kräfte; Vertikalkraft von unten (Aushebekraft) - Befestigung von Heizkörpern
Seite 21, Abschnitt 8.2
Abweichend von der in Abschnitt 8.1 dargestellten Betrachtungsweise werden die in diesem Abschnitt beschriebenen Kräfte vereinfachend als Bemessungswerte der Einwirkungen (charakteristische Werte multipliziert mit Teilsicherheitsbeiwerten) angegeben. ...
8.3 Einwirkende Kräfte; Horizontalkraft von der Seite - Befestigung von Heizkörpern
Seite 22 f., Abschnitt 8.3
Abweichend von der in Abschnitt 8.1 dargestellten Betrachtungsweise werden die in diesem Abschnitt beschriebenen Kräfte vereinfachend als Bemessungswerte der Einwirkungen (charakteristische Werte multipliziert mit Teilsicherheitsbeiwerten) angegeben. ...
8.4 Einwirkende Kräfte; Horizontalkraft, Unterkante zum/zur Raum/Wand - Befestigung von Heizkörpern
Seite 23 f., Abschnitt 8.4
Abweichend von der in Abschnitt 8.1 dargestellten Betrachtungsweise werden die in diesem Abschnitt beschriebenen Kräfte vereinfachend als Bemessungswerte der Einwirkungen (charakteristische Werte multipliziert mit Teilsicherheitsbeiwerten) angegeben. ...
8.5 Einwirkende Kräfte; Horizontalkraft, Oberkante zum/zur Raum/Wand - Befestigung von Heizkörpern
Seite 24, Abschnitt 8.5
Abweichend von der in Abschnitt 8.1 dargestellten Betrachtungsweise werden die in diesem Abschnitt beschriebenen Kräfte vereinfachend als Bemessungswerte der Einwirkungen (charakteristische Werte multipliziert mit Teilsicherheitsbeiwerten) angegeben. ...
9 Nachweis der Tragfähigkeit - Befestigung von Heizkörpern
Seite 24 f., Abschnitt 9
Der Nachweis der Tragfähigkeit von Heizkörperbefestigungen erfolgt nach dem Teilsicherheitskonzept unter Berücksichtigung von charakteristischen Einwirkungen von Widerständen sowie zugehörigen Teilsicherheitsbeiwerten. Es ist nachzuweisen, dass der B ...
Anhang A Zuordnung Gebäudetypen zu Anforderungsklassen - Befestigung von Heizkörpern
Seite 26 f., Abschnitt Anhang A
Eine Zuordnung der Gebäudetypen zu Anforderungsklassen ist in Tabelle A1 beispielhaft aufgeführt. Bei nicht benannten Gebäudetypen ist zu prüfen, ob diese einem der genannten Gebäudetypen zugeordnet werden können, anderenfalls sind die Anforderungskl ...