VDI 6200 | 2010-02

Standsicherheit von Bauwerken - Regelmäßige Überprüfung

Diese Richtlinie beschreibt, wie regelmäßige Überprüfungen der Standsicherheit von Immobilien strukturiert und effizient und wirtschaftlich durchzuführen sind, um Bauschäden oder Schäden für Leib und Leben zu verhindern. Sie gibt Beurteilungs- und Bewertungskriterien, bewährte Checklisten, Handlungsanleitungen und Empfehlungen zur Beurteilung der Standsicherheit baulicher Anlagen und zu ihrer Instandhaltung sowohl für Bestands- als auch für Neubauten. Die Richtlinie stuft die Bauwerke in eine Schadensfolgeklasse und in eine Robustheitsklasse ein. Sie formuliert Vorgaben für die Bestandsdokumentation und definiert Anforderungen an die Überprüfenden. Abhängig von Schadensfolgeklasse, statisch-konstruktiven Merkmalen, Baustoffeigenschaften und Einwirkungen gibt sie Überprüfungsmethoden und -verfahren an und empfiehlt Überprüfungsintervalle.
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1 Anwendungsbereich VDI 6200

Seite 3, Abschnitt 1
Die Richtlinie VDI 6200 enthält Beurteilungs- und Bewertungskriterien und Handlungsanleitungen für die regelmäßige ...

2 Begriffe VDI 6200

Seite 4 ff., Abschnitt 2
Für die Anwendung dieser Richtlinie gelten die folgenden Begriffe: Bauwerksbuch Standsicherheit Das Bauwerksbuch Standsicherheit ist ein Auszug aus der Bestandsdokumentation Standsicherheit und Grundlage für die regelmäßige Überprüfung. Die Ergebniss ...

3 Grundlagen - Bauwerksüberprüfung

Seite 6 f., Abschnitt 3
Nach § 3 Musterbauordnung sowie den entsprechenden Artikeln der Landesbauordnungen sind Bauwerke so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet w ...

4 Typen/Konstruktionen - Bauwerksüberprüfung

Seite 7 ff., Abschnitt 4
Die Bauwerke werden eingeteilt hinsichtlich der möglichen Folgen im Fall eines globalen oder partiellen Schadens und der statisch-konstruktiven Durchbildung. Abhängig von der Einstufung in diese Kategorien werden in Abschnitt 10 Randbedingungen für d ...

5 Zeitintervalle - Bauwerksüberprüfung

Seite 10, Abschnitt 5
Folgende Überprüfungsstufen werden unterschieden: Begehung durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten gemäß Abschnitt 10.1.1 , Inspektion durch eine fachkundige Person gemäß Abschnitt 10.1.2 Eingehende Überprüfung durch eine besonders fachk ...

6 Bestandsbauten - Bauwerksüberprüfung

Seite 11, Abschnitt 6
Bei Bestandsbauten müssen die für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen bei der Erstüberprüfung gesichtet oder neu erstellt werden. Bei der Neuerstellung ist die tragende Bausubstanz geometrisch und qualitativ zu erfassen und mit dem Dokumentatio ...

7 Baustoffe - Bauwerksüberprüfung

Seite 11 ff., Abschnitt 7
Baustoffe unterliegen im Lauf ihrer Nutzung einer Alterung. Wie schnell dieser Prozess während der geplanten Nutzungsdauer voranschreitet und inwieweit sich dadurch maßgebende Eigenschaften der Baustoffe verändern, hängt zum einen vom Werkstoff ab, z ...

8 Einwirkungen - Bauwerksüberprüfung

Seite 15, Abschnitt 8
Ein Bauwerk kann folgenden Einwirkungen ausgesetzt sein: Eigen- und Nutzlasten. , Erd- und Wasserdruck. , Windlasten. , Schnee- und Eislasten. , Silolasten. , außergewöhnliche Einwirkungen, z. B. Anpralllasten, E ...

9 Bauwerksbuch Standsicherheit - Bauwerksüberprüfung

Seite 16, Abschnitt 9
Das Bauwerksbuch Standsicherheit soll in kompakter Form einen Überblick über das Bauwerk, die Basisdaten der statischen Berechnung und die Genehmigungsunterlagen geben und bei den regelmäßigen Überprüfungen der fachkundigen Person und der besonders f ...

10 Verfahren - Bauwerksüberprüfung

Seite 16 ff., Abschnitt 10
Das methodische Konzept ist Teil eines systematischen Risikomanagements ausgehend von den regelmäßigen Überprüfungen gemäß Abschnitt 5 über die Bestimmung möglicher Sicherheitsdefizite, Restsicherheiten und festgestellter Schädigungen bis zur Sanieru ...

11 Anforderungen an Überprüfende - Bauwerksüberprüfung

Seite 18 f., Abschnitt 11
Bei der Überprüfung der Standsicherheit einer Tragwerkskonstruktion kommt es vor allem auf das Erkennen und Beurteilen von Schädigungen an. Diese Aufgabe erfordert besondere statische, konstruktive, materialtechnologische und bauphysikalische Kenntni ...

12 Hinweise für Begehung - Bauwerksüberprüfung

Seite 19 f., Abschnitt 12
Für die ordnungsgemäße Instandhaltung von baulichen Anlagen ist der Eigentümer/Verfügungsberechtigte verantwortlich. Unter Instandhaltung werden dabei in der vorliegenden Richtlinie entsprechend der Definition in Abschnitt 3 alle Maßnahmen zur Aufrec ...

13 Hinweise für Planung und Ausführung - Bauwerksüberprüfung

Seite 20 ff., Abschnitt 13
Bereits bei der Planung werden die maßgebenden Randbedingungen für den im Lauf der anschließenden Nutzungsphase zu erwartenden Aufwand für die regelmäßige Überprüfung und die Instandhaltung festgelegt. Der erste Grundsatz für Planung und Ausführung l ...

Anhang A Bestandsdokumentation Standsicherheit - Bauwerksüberprüfung

Seite 23, Abschnitt Anhang A
Gliederungsvorschlag statische Positionspläne, gegebenenfalls Belastungspläne. , statische Berechnung. , Ausführungspläne Tragwerk. , Prüfberichte des Prüfingenieurs/Prüfsachverständigen für Standsicherheit. , Überwachun ...

Anhang B Muster für Bauwerksbuch Standsicherheit - Bauwerksüberprüfung

Seite 24, Abschnitt Anhang B
Gliederu ...

Anhang C Checkliste und Dokumentation der Begehung - Bauwerksüberprüfung

Seite 25 ff., Abschnitt Anhang C
Checkliste der Begehung durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten: | Visuelle bzw. Funktionsprüfung | Beispiele | Hinweise zur Instandhaltung | 1 | Veränderungen am Gebäude/Gebäudeteilen | 1.1. | Änderungen in der Nutzung | Umnutzung Büro- zu La ...

Anhang D Checkliste und Dokumentation der Inspektion - Bauwerksüberprüfung

Seite 31 ff., Abschnitt Anhang D
Checkliste der Inspektion (Mindestanforderungen) durch eine fachkundige Person: | Schadensindiz | Ursache | Beispiele, Hinweise | 1 | Einflüsse aus Veränderungen | 1.1. | Belastungsänderungen | veränderte Nutzung | Umnutzung Büro- zu Lagerräumen; ...
VDI 6200, Ausgabe 2010-02: Standsicherheit von Bauwerken - Regelmäßige Überprüfung.
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