VDI 6210 Blatt 1 | 2016-02

Abbruch von baulichen und technischen Anlagen

Diese Richtlinie bestimmt für alle Beteiligten die Verfahren und Beurteilungsgrundlagen für die Planung und Durchführung des Abbruchs von Bauwerken und technischen Anlagen. Sie gilt für Abbrucharbeiten ortsfester und ortsveränderlicher baulicher sowie technischer Anlagen. Die Richtlinie beschreibt das Planen, Durchführen und Nachbereiten solcher Arbeiten sowie das Gewinnen, Bereitstellen, (Zwischen-)Lagern, Behandeln und Umschlagen der dabei anfallenden Materialien und Abfälle.

Inhaltsverzeichnis VDI 6210 Blatt 1:

1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweise
3 Begriffe
4 Abkürzungen
5 Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Abbruchleistungen
5.1 Angaben zur Abbruchbaustelle
5.2 Leistungsbeschreibung
5.3 Baustellenemissionen und Schutzmaßnahmen
5.4 Wasser
5.5 Boden- und Grundwasserverunreinigungen
5.6 Fauna und Flora
5.7 Arbeiten in Sonderbereichen
6 Anforderungen an die Beteiligten
6.1 Bauherr
6.2 Planer
6.3 Abbruchunternehmer
7 Aufgaben der Beteiligten
7.1 Bauherr
7.2 Planer
7.3 Abbruchunternehmer
7.4 Behörden und Institutionen
7.5 Beweissicherung
7.6 Sicherheitsleistung
8 Vorbereitung der Abbruchausführung
8.1 Berücksichtigen von Bestandsplänen der Ver- und Entsorgungsträger
8.2 Prüfen von Schutzausweisungen
8.3 Berücksichtigen der Ergebnisse der Kampfmittelerkundung
8.4 Einholen von Genehmigungen
8.5 Berücksichtigung der gutachterlichen Feststellungen
8.6 Standsicherheit
8.7 Überprüfen und Anpassen des Abbruchverfahrens
8.8 Erstellen eines Bauablaufplans
8.9 Konkretisieren und Fortschreiben des Entsorgungskonzepts
8.10 Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Maßnahmen
8.11 Erstellen der Abbruchanweisung
8.12 Auswahl und Ausstattung des Personals
8.13 Ausstattung der Baustelle
8.14 Anzeigen des Beginns der Abbruchmaßnahme bei den zuständigen Stellen
9 Ausführung der Abbruchleistungen
9.1 Einrichten der Baustelle
9.2 Sichern und Stilllegen/Ausbauen von Infrastruktureinrichtungen und technischen Anlagen
9.3 Beräumen/Entrümpeln
9.4 Entfernen von Schadstoffen und schadstoffhaltigen Bauteilen
9.5 Entkernen von Gebäuden
9.6 Arbeiten in brandgefährdeten Bereichen
9.7 Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen
9.8 Demontieren und Abbrechen von technischen Anlagen
9.9 Total- oder Teilabbruch von baulichen Anlagen
9.10 Arbeiten bei unvorhersehbaren extremen Witterungsbedingungen
9.11 Kampfmittel
9.12 Historische Bauteile und archäologische Funde
10 Abnahme und Abrechnung der Abbrucharbeiten
10.1 Abnahme
10.2 Abrechnung
11 Dokumentation
Anhang A Mindestinhalte einer Abbruchanweisung
Anhang B Radiusklausel
Anhang C Dauer von Teilleistungen
Anhang D Empfehlung zu Inhalt und Umfang einer sachverständigen Feststellung (Beweissicherung)
Anhang E Abbruchverfahren – Beschreibung und besondere Eignung
Anhang F Anforderungen der unterschiedlichen RAL-Güteklassen
Anhang G Regelvermutung
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1 Anwendungsbereich VDI 6210

Seite 3, Abschnitt 1
Diese Richtlinie gilt für Abbrucharbeiten ortsfester und ortsveränderlicher baulicher sowie technischer Anlagen. Sie gilt für das Planen, Durchführen und Nachbereiten solcher Arbeiten sowie für das ...

3 Begriffe VDI 6210

Seite 4 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieser Richtlinie gelten die Begriffe nach VDI 4700 Blatt 1 und die folgenden Begriffe: Abbruch planvolle Teilung eines vorherigen Ganzen in zwei oder mehrere Teile, bei Anwendung geeigneter Verfahren zum ganzen oder partiellen Zerl ...

4 Abkürzungen VDI 6210

Seite 7, Abschnitt 4
In dieser Richtlinie werden ...

5 Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Leistungen - Abbrucharbeiten

Seite 8, Abschnitt 5
Zu den Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Planung und Ausführung der Abbruchleistungen gehören: Angaben zur Abbruchbaustelle. , Angaben zu Inhalt und Umfang der Leistung. , ...

5.1 Angaben zur Baustelle - Abbrucharbeiten

Seite 8, Abschnitt 5.1
Angaben zur Abbruchbaustelle sind insbesondere: örtliche Lage, Größe der Abbruchbaustelle und der zur Verfügung stehenden Flächen. , Verkehrsanbindungen. ...

5.2 Leistungsbeschreibung - Abbrucharbeiten

Seite 8 ff., Abschnitt 5.2
Die Leistungsbeschreibung bildet die Grundlage der Kalkulation und des Bauvertrags. In VOB Teil A werden zwei Formen der Leistungsbeschreibung unterschieden: Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (LV). , Leistungsbeschreibung mit Lei ...

5.3 Baustellenemissionen und Schutzmaßnahmen - Abbrucharbeiten

Seite 11 ff., Abschnitt 5.3
Je nach Einzelfall können Abbrucharbeiten mit unterschiedlichen Emissionen verbunden sein. Die zulässigen Immissionsrichtwerte an den relevanten Aufpunkten oder in der Genehmigung im Einzelfall festgelegte Immissionswerte sowie festgelegte Maßnahmen ...

5.4 Wasser - Abbrucharbeiten

Seite 14 f., Abschnitt 5.4
Im Rahmen von Abbruchmaßnahmen sind bereits in der Planungsphase grundlegende Szenarien, z.B. Notwendigkeit einer Wasserhaltung, Wasserbedarf und -ableitung zu klären. Das Erkunden der örtlichen wasserwirtschaftlichen Situation (z.B. Lage in einem Wa ...

5.5 Boden- und Grundwasserverunreinigungen - Abbrucharbeiten

Seite 15, Abschnitt 5.5
Werden bei Durchführung der Abbruchmaßnahme unvorhergesehen Boden- und Grundwasserverunreinigungen angetroffen, ist dies unverzüglich dem Bauherrn und von diesem der zuständigen Umweltbehörde anzuzeigen. Erste Maßnahmen zur Sicherung der angetroffene ...

5.6 Fauna und Flora - Abbrucharbeiten

Seite 15 f., Abschnitt 5.6
Die Erkundung des Gebietscharakters sowie die Erkundung der Schutzwürdigkeit des Umfelds in Bezug auf den Naturschutz liegen in der Verantwortung des Bauherrn. Der Bauherr hat aufgrund naturschutzrechtlicher Bestimmungen frühzeitig zu Beginn der Plan ...

5.7 Arbeiten in Sonderbereichen - Abbrucharbeiten

Seite 16 f., Abschnitt 5.7
In Sonderbereichen, beispielsweise in Bereichen mit Brand- und Explosionsgefahr sowie in Bereichen, in denen radioaktive Strahlung auftreten kann, sind die besonderen Bedingungen des Auftraggebers und besondere rechtliche Regelungen zu beachten. 5.7. ...

6 Beteiligte; Allgemeines - Abbrucharbeiten

Seite 17, Abschnitt 6
Allgemeine und besondere Anforderungen in Abhängigkeit von der Aufgabenstellung richten sic ...

6.1 Bauherren - Abbrucharbeiten

Seite 17 f., Abschnitt 6.1
Soweit der Bauherr nicht über eigene Fachkunde verfügt, hat er sich zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereit ...

6.2 Planer - Abbrucharbeiten

Seite 18 f., Abschnitt 6.2
Der Planer berät den Bauherrn und unterstützt ihn bei der Erfüllung seiner Pflichten. In Abhängigkeit von der Aufgabenstellung kann es erforderlich sein, dass neben dem Abbruchplaner mehrere Fachplaner, z.B. Baugrundgutachter, Tragwerksplaner, Schads ...

6.3 Abbruchunternehmer - Abbrucharbeiten

Seite 19 ff., Abschnitt 6.3
An den Abbruchunternehmer und an den von ihm gegebenenfalls beauftragten Nachunternehmer sind zum Nachweis ihrer Eignung Anforderungen an die Fachkunde, die Zuverlässigkeit sowie die Leistungsfähigkeit und die Qualitätssicherung zu stellen. 6.3.1 Fac ...

7 Aufgaben der Beteiligten; Allgemeines - Abbrucharbeiten

Seite 22, Abschnitt 7
Am Abbruch von baulichen und technischen Anlagen sind im Regelfall der Bauherr, der Plan ...

7.1 Aufgaben der Bauherren - Abbrucharbeiten

Seite 22 f., Abschnitt 7.1
Als Veranlasser der Baumaßnahme trägt der Bauherr die Gesamtverantwortung. Diese besteht aus Auswahl-, Planungs-, Entsorgungs- und Überwachungsverantwortung sowie aus der Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz nach BaustellV. Von ...

7.2 Aufgaben der Planer - Abbrucharbeiten

Seite 25 ff., Abschnitt 7.2
Die Aufgaben des Planers orientieren sich an dem Leistungsbild der AHO-Heft 18 [3]. Hierzu gehört insbesondere eine Bestandsaufnahme. Diese umfasst nach der Erkundung eine Beschreibung der Bauteile und Baustoffe. Auf wichtige Planungsleistungen im Be ...

7.3 Aufgaben der Abbruchunternehmer - Abbrucharbeiten

Seite 30 ff., Abschnitt 7.3
Zu den Aufgaben des Abbruchunternehmers gehören die Plausibilitätsprüfung, die Kalkulation, die Arbeitsvorbereitung, die Durchführung, gegebenenfalls die Nachtragskalkulation, die Dokumentation, die Abrechnung und die interne Nachkalkulation. Die aus ...

7.4 Aufgaben der Behörden und Institutionen - Abbrucharbeiten

Seite 34 f., Abschnitt 7.4
Das Verwaltungsverfahren zur Erteilung der Baugenehmigung für den Abbruch wird von der zuständigen Baubehörde durchgeführt. Diese beteiligt im Verfahren die weiteren Fachbehörden. Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben können Fachbehörden. 7.4.1 Bauauf ...

7.5 Beweissicherung - Abbrucharbeiten

Seite 35 f., Abschnitt 7.5
Grundsätzlich ist zwischen dem Vertragsverhältnis Bauherr/Abbruchunternehmer einerseits und möglichen Ansprüchen Dritter gegenüber dem Abbruchunternehmer andererseits zu unterscheiden. Dort, wo der Abbruchunternehmer durch die Abbruchmaßnahme bedingt ...

7.6 Sicherheitsleistung - Abbrucharbeiten

Seite 36, Abschnitt 7.6
Bei der Abwicklung eines Werkvertrags kommt eine Sicherheitsleistung sowohl des Auftraggebers wegen der Vorleistungspflicht des Auftragnehmers als auch des Auftragn ...

8 Vorbereitung der Ausführung; Allgemeines - Abbrucharbeiten

Seite 36, Abschnitt 8
Die Vorbereitung der Abbruchausführung obliegt dem ...

8.1 Berücksichtigen von Bestandsplänen der Ver- und Entsorgungsträger - Abbrucharbeiten

Seite 37 f., Abschnitt 8.1
Bei jedem Eingriff in den Baugrund oder die Bausubstanz besteht die Gefahr, Anlagen und Einrichtungen der technischen Infrastruktur anzutreffen. Beispiele sind Ver- und Entsorgungsleitungen. Es ist daher notwendig, dass der Abbruchunternehmer vor Arb ...

8.2 Prüfen von Schutzausweisungen - Abbrucharbeiten

Seite 38, Abschnitt 8.2
Schutzausweisungen umfassen textliche und zeichnerische Festsetzungen in Fachplänen zur Beschränkung von Nutzungen oder zur Vorkehrung von Sicherungsmaßnahmen. Beispie ...

8.3 Berücksichtigen der Ergebnisse der Kampfmittelerkundung - Abbrucharbeiten

Seite 38, Abschnitt 8.3
Der Abbruchunternehmer hat im Rahmen der Arbeitsvorbereitung die Ergebnisse der vom Bauh ...

8.4 Einholen von Genehmigungen - Abbrucharbeiten

Seite 38 ff., Abschnitt 8.4
Im Zuge der Arbeitsvorbereitung sind durch den Abbruchunternehmer die für die Durchführung der Abbruchmaßnahme erforderlichen Genehmigungen einzuholen oder beim Bauherrn abzufragen. Im Einzelfall sind neben den nachfolgenden weitere Genehmigungen, Er ...

8.5 Berücksichtigung der gutachterlichen Feststellungen - Abbrucharbeiten

Seite 40, Abschnitt 8.5
In der Arbeitsvorbereitung werden die Maßnahmen gepl ...

8.6 Standsicherheit - Abbrucharbeiten

Seite 40, Abschnitt 8.6
Die Standsicherheit der baulichen und technischen Anlagen ist zu jeder Zeit ohne Gefährdung des Personals und der angrenzenden Peripherie zu gewährleisten. Dabei ist zwischen „verbleibenden Bauwerken/Bauwerksteilen“ und „abzubrechenden Bauwerken/Bauw ...

8.7 Überprüfen und Anpassen des Abbruchverfahrens - Abbrucharbeiten

Seite 40 f., Abschnitt 8.7
Für das gewählte Abbruchverfahren sind Geräte und Hilfstechnik vorzubereiten. Das auf Basis der Leistungsbeschreibung vom Abbruchunternehmer gewählte Abbruchverfahren ist bei Bedarf unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse, beispielsweise aufgrund d ...

8.8 Erstellen eines Bauablaufplans - Abbrucharbeiten

Seite 41, Abschnitt 8.8
Aufgrund der freien Verfahrenswahl sind die Arbeitsabschnitte und Abläufe einer Abbruchmaßnahme von dem A ...

8.9 Konkretisieren und Fortschreiben des Entsorgungskonzepts - Abbrucharbeiten

Seite 41, Abschnitt 8.9
Im Rahmen der Arbeitsvorbereitung ist das vom Bauherrn erstellte Entsorgungskonzept (siehe Abschnitt 7.1) durch den Abbruchunternehmer zu konkretisieren und fortzuschreiben. ...

8.10 Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Maßnahmen - Abbrucharbeiten

Seite 41 f., Abschnitt 8.10
Der Abbruchunternehmer ist im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen seiner gesamten betrieblichen Abläufe verantwortlich. Er hat insoweit eine Koordinierungspflicht mit anderen auf der Abbruchbaustelle tätige ...

8.11 Erstellen der Abbruchanweisung - Abbrucharbeiten

Seite 42, Abschnitt 8.11
Der Abbruchunternehmer erstellt eine Abbruchanweisung unter Berücksichtigung der baustellenbezogenen Gefährdungsbeurteilung. Anha ...

8.12 Auswahl und Ausstattung des Personals - Abbrucharbeiten

Seite 42 f., Abschnitt 8.12
In Abhängigkeit von der Abbruchaufgabe erfolgt die Auswahl des geeigneten Personals. Die Auswahl ...

8.13 Ausstattung der Baustelle - Abbrucharbeiten

Seite 43, Abschnitt 8.13
Die Abbruchbaustelle ist mit einer ausreichenden Menge geeigneter Arbeitsmittel und Geräte auszustatten. Bei der Baustelleneinrichtung sind insbesondere die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), die Vorgaben des SiGeKo sowie die Ergebnisse der ...

8.14 Anzeigen des Beginns der Abbruchmaßnahme - Abbrucharbeiten

Seite 43, Abschnitt 8.14
Vor dem Arbeitsbeginn ist die Abbruchmaßnahme bei den zuständigen Stellen anzuzeigen. Die jeweilige Länderregelung ist zu beachten. Beispiele sind die Baubehörden, Arbeitsschutzbehörden, Leitungsträger oder Berufsgenossenschaften. Bei Sprengarbeiten ...

9 Ausführung der Leistungen; Allgemeines - Abbrucharbeiten

Seite 44, Abschnitt 9
Im Rahmen der Durchführung sind die im Abschnitt 8 genannten Aufgaben umzusetzen. Werden bei den Arbeiten Abweichungen des Bestandes gegenüber den Angaben in der Leistungsbeschreibung festgestellt ist der Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten. So ...

9.1 Einrichten der Baustelle - Abbrucharbeiten

Seite 44, Abschnitt 9.1
Zur Baustelleneinrichtung gehören alle Anlagen und Einrichtungen, die der Abbruchunternehmer zur Leistungserbringung benötigt. Hierzu zählen insbesondere: Sicherung der Abbruchbaustelle, z.B. Bauzaun und Beschilderung. , Einrichtung für Wasse ...

9.2 Sichern und Stilllegen/Ausbauen von Infrastruktureinrichtungen und technischen Anlagen - Abbrucharbeiten

Seite 45, Abschnitt 9.2
Vor Beginn der Abbrucharbeiten sind Ver- und Entsorgungsleitungen (z.B. Wasser-, Abwasser-, Strom-, Gas-, Datenleitungen), Behälter, Tanks, Einbauten sowie Prozessleitungen ordnungsgemäß stillzulegen. Das Stilllegen beinhaltet das Reinigen, Trennen u ...

9.3 Beräumen/Entrümpeln - Abbrucharbeiten

Seite 45, Abschnitt 9.3
Die anfallenden Materialien und Gegenstände sind gemäß ihrem Verwendungszweck (Wiederverwendung/Verwertung/Beseitigung) zu sortieren, getrennt zu halten und bereitz ...

9.4 Entfernen von Schadstoffen und schadstoffhaltigen Bauteilen - Abbrucharbeiten

Seite 45, Abschnitt 9.4
Die Schadstoffsanierung kann einzeln oder zusammen mit den Abbrucharbeiten ausgeschrieben werden. Wegen der Anforderungen hinsichtlich der Schadstoffsanierung wird auf die Richtlinie VDI/ ...

9.5 Entkernen von Gebäuden - Abbrucharbeiten

Seite 46, Abschnitt 9.5
Bei der Entkernung können beispielsweise folgende Bauteile abgebrochen werden: Fenster. , Türen. , abgehängte Decken (keine konstruktiven Decken). , leichte Trennwände. , Hohlraum- und Doppelböden (keine konstruktiven Böd ...

9.6 Arbeiten in brandgefährdeten Bereichen - Abbrucharbeiten

Seite 46, Abschnitt 9.6
Damit es bei Abbrucharbeiten nicht zu Bränden kommen kann, sind in brandgefährdeten Bereichen Arbeiten mit offener Flamme, Funkenflug und großer Hitze verboten. In Einzelfällen kann hiervon abgewichen werd ...

9.7 Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen - Abbrucharbeiten

Seite 46 f., Abschnitt 9.7
In explosionsfähigen Atmosphären sind Zündquellen sicher auszuschließen. Eine explosionsfähige Atmosphäre kann durch brennbare Gase oder feinkörnige Stäube erzeugt werden (siehe TRBS 2152, TRGS 720, TRGS 721, VDI 2263). Explosionsgefährdete Bereiche ...

9.8 Demontieren und Abbrechen von technischen Anlagen - Abbrucharbeiten

Seite 47, Abschnitt 9.8
Die Demontage und der Abbruch von Produktions- und Anlagentechnik erfordern prozess- und anlagenspezifische Kenntnisse. Dazu gehören Kenntnisse z.B. der Baustoffe, des Auf ...

9.9 Total- oder Teilabbruch von baulichen Anlagen - Abbrucharbeiten

Seite 47 f., Abschnitt 9.9
Die Wahl der Abbruchverfahren und die Dimensionierung der Abbruchgeräte richten sich nach der Größe der abzubrechenden Anlage unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Arbeitsflächen und der örtlichen Randbedingu ...

9.10 Arbeiten bei unvorhersehbaren extremen Witterungsbedingungen - Abbrucharbeiten

Seite 48, Abschnitt 9.10
Abbrucharbeiten können ganzjährig durchgeführt werden. Die Ausführungszeit verlängert sich bei unvorhersehbaren extremen Witterungsbedingungen, wie gr ...

9.11 Kampfmittel - Abbrucharbeiten

Seite 48, Abschnitt 9.11
Werden bei Abbrucharbeiten unerwartet Kampfmittel angetroffen, ist die zuständige Stelle durch den Bauherren unverzüglich zu unterrichten. Sofortmaßnahmen zur Sicherung sind du ...

9.12 Historische Bauteile und archäologische Funde - Abbrucharbeiten

Seite 48, Abschnitt 9.12
Werden bei Abbruchmaßnahmen historische Bauteile oder archäologische Funde entdeckt, sind Fund und Fundstelle über den Bauherrn der für den Denkmalschutz zuständigen Behörde zu ...

10.1 Abnahme - Abbrucharbeiten

Seite 48 f., Abschnitt 10.1
Die Abnahme der vollständigen Leistung oder die Teilabnahme einer Leistung als vertragsgemäß ist je nach den geltenden Vorschriften ...

10.2 Abrechnung - Abbrucharbeiten

Seite 49, Abschnitt 10.2
Für die Abrechnung sind vertragliche Vereinbarungen notwendig, da bei Abbrucharbeiten in der Regel nach Abschluss der Arbeiten ein Aufmaß und eine Mengenermittlung nicht mehr möglich sind. Die Abrechnung kann beispielsweise erfolgen auf Basis von Auf ...

11 Dokumentation - Abbrucharbeiten

Seite 49, Abschnitt 11
Die Dokumentation der durchgeführten Leistungen besteht im Wesentlichen aus dem Aufmaß, der Mengenermittlung und – für die Entsorgung – der Erstellung einer Abfallbilanz einschließlich aller Nachweise. Das Aufmaß und die Mengenermittlung dienen dem L ...

Anhang A Mindestinhalte einer Abbruchanweisung - Abbrucharbeiten

Seite 50, Abschnitt Anhang A
...

Anhang B Radiusklausel - Abbrucharbeiten

Seite 52, Abschnitt Anhang B
Bild B1 zeigt eine exemplarische Darstellung des durch die Radiusklausel aus dem Versicherungsschutz ausgenommenen Bereichs (he ...

Anhang C Dauer von Teilleistungen - Abbrucharbeiten

Seite 53 f., Abschnitt Anhang C
Tabelle C1. Dauer von Teilleistungen – vor Abbruchbeginn: Maßnahme (teilweise Bedarfspositionen) | Dauer (ungefähr) | Bestandsaufnahme (historische Erhebung) und Erstbewertung; Beschaffung und Auswertung von Plänen, Luftbildern und Dokumenten, Behör ...

Anhang D Feststellung (Beweissicherung) - Abbrucharbeiten

Seite 57 f., Abschnitt Anhang D
Fassaden. Bei Gebäudefassaden ist der Zustand in einem Übersichtsplan und mit Übersichtsaufnahmen (Lichtbilder/Skizzen) darzustellen. Die Aufnahmen sind zur Positionierung von Rissschäden und sonstigen Auffälligkeiten, die durch die Baustelleneinwirk ...

Anhang E Abbruchverfahren Beschreibung und besondere Eignung - Abbrucharbeiten

Seite 58 ff., Abschnitt Anhang E
Allgemeines. Den folgenden Angaben liegen die in der DIN 18007 angegebenen Definitionen der Abbruchverfahren und deren Anwendungsbereiche zugrunde. Im Wesentlichen beziehen sich diese Angaben auf die Beschreibung des Verfahrens und seine Eignung für ...

Anhang F Unterschiedliche RAL-Güteklassen - Abbrucharbeiten

Seite 63, Abschnitt Anhang F
...

Anhang G Regelvermutung - Abbrucharbeiten

Seite 65, Abschnitt Anhang G
Die Erkundung der nicht einsehbaren Bauteile ist häufig mit vertretbarem Aufwand nicht abschließend möglich. In diesem Fall kann der Planer folgende Regelvermutung für beispielsweise einfache Wohn- und Verwaltungsbauten bis zu einschließlich drei Ges ...

Verwandte Normen zu VDI 6210 Blatt 1 sind

Stichworte in Zusammenhang mit VDI 6210 Blatt 1

Abbruch, Abbrucharbeiten, Abriss, Entkernung, Rückbau
VDI 6210 Blatt 1, Ausgabe 2016-02: Abbruch von baulichen und technischen Anlagen.
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Andreas Witzleb über Baunormenlexikon
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