VDI 6210 Blatt 9 | 2021-10

Abbruch baulicher und technischer Anlagen - Abbruchstatik

Diese Norm legt grundlegende Anforderungen an bautechnische Nachweise sowie Regeln für den Abbruch baulicher und technischer Anlagen fest. Hierbei werden die wesentlichen Einwirkungen unter Beachtung der Jahreszeit und der Dauer der Abbrucharbeiten berücksichtigt.
Der Inhalt dieser Norm ist entstanden unter Beachtung der Vorgaben und Empfehlungen der Richtlinie VDI 1000.
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Änderungen VDI 6210 Blatt 9

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1 Anwendungsbereich VDI 6210 Blatt 9

Seite 3 f., Abschnitt 1
Diese Richtlinie legt grundlegende Anforderungen an bautechnische Nachweise sowie Regeln für den Abbruch baulicher und technischer Anlagen fest. Hierbei werden die wesentlichen Einwirkungen unter Beachtung der Jahreszeit und der Dauer der Abb ...

3 Begriffe VDI 6210 Blatt 9

Seite 4, Abschnitt 3
Für die Anwendung dieser Richtlinie gelten die Begriffe nach VDI 6210 Blatt ...

4 Abkürzungen - Abbruch baulicher und technischer Anlagen Abbruchstatik

Seite 4, Abschnitt 4
In dieser Richtlinie werden ...

5 Bestandsaufnahme - Abbruch baulicher und technischer Anlagen Abbruchstatik

Seite 4 f., Abschnitt 5
5.1 Allgemeines. Vor Beginn der Abbrucharbeiten ist durch den Abbruchplaner eine Bestandsaufnahme der baulichen Anlage durchzuführen. Die Aufgaben und Verantwortungen hierzu sind im AHO Heft 18 [1] und in der Richtlinie VDI 6210 Blatt 1 geregelt. Die ...

6 Planung - Abbruch baulicher und technischer Anlagen Abbruchstatik

Seite 5 ff., Abschnitt 6
6.1 Allgemeines. Bei der Abbruchplanung werden fünf Leistungsstufen unterschieden: Abbruchbedarf – Bedarfsplanung. , Abbruchstudie – Grundlagenermittlung und Vorplanung einschließlich Bestandsaufnahme. , Abbruchkonzept – Entwurfs- und ...

7 Grundsätze zur Bemessung - Abbruch baulicher und technischer Anlagen Abbruchstatik

Seite 8 ff., Abschnitt 7
7.1 Anzuwendende Regelwerke. Sofern möglich, sollten alle Bauteile unter Verwendung der Regelwerke einer einheitlichen Normengeneration nachgewiesen werden. Hierzu dürfen auch neue Bauteile, die nur temporär für die Standsicherheit im jeweiligen Abbr ...

8 Tragwerksplanung für Abbruchhilfskonstruktionen - Abbruch baulicher und technischer Anlagen Abbruchstatik

Seite 14 ff., Abschnitt 8
8.1 Definition. Abbruchhilfskonstruktionen sind neu zu errichtende, kraftschlüssig mit der abzubrechenden baulichen Anlage verbundene Konstruktionen zur Sicherstellung der Standsicherheit der baulichen Anlage und ihrer Bauteile während des Abbruchs. ...

9 Tragwerksplanung für abzubrechende bauliche Anlagen - Abbruch baulicher und technischer Anlagen Abbruchstatik

Seite 17 ff., Abschnitt 9
9.1 Allgemeines. Für alle statisch relevanten Abbruchzustände sind Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit zu führen. Hierzu gehören sowohl die Standsicherheit des Bauwerks selbst als auch die Lasteinleitung und Tragfähigkeit von auszuhebenden Ba ...

10 Tragwerksplanung für verbleibende bauliche Anlagen - Abbruch baulicher und technischer Anlagen Abbruchstatik

Seite 26, Abschnitt 10
Im Falle der Nachnutzung verbleibender Teile der baulichen Anlage sind die Nachweise grundsätzlich nach aktuell gültigen Technischen Baubestimmungen durchzuführen. Sofern für die verbleibende bauliche Anlage weiterhin Bestan ...

11 Einwirkungen auf angrenzende bauliche Anlagen - Abbruch baulicher und technischer Anlagen Abbruchstatik

Seite 26 f., Abschnitt 11
Die Einwirkungen einer Abbruchmaßnahme auf die Standsicherheit und Gebrauchsfähigkeit angrenzender Bauwerke ist zu untersuchen. Besteht ein negativer Einfluss, sind entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu entwerfen und zu bemessen. Dabei sind insbesonde ...

12 Hinweise zu Sonderbauwerken - Abbruch baulicher und technischer Anlagen Abbruchstatik

Seite 27 ff., Abschnitt 12
12.1 Brückenbauten. Der Abbruch von Brückentragwerken ist aufgrund der Vielfalt von unterschiedlichen Konstruktionsarten und Materialien nicht einfach kategorisierbar. Der Umfang der abzubrechenden Brückentragwerke umfasst das gesamte Spektrum von ei ...

13 Rechtliche Hinweise - Abbruch baulicher und technischer Anlagen Abbruchstatik

Seite 30 f., Abschnitt 13
Entsprechend der Richtlinie VDI 6210 Blatt 1 ist vor Abbruch einer baulichen Anlage die Notwendigkeit von Verwaltungsverfahren zu prüfen. Hieraus gestellte Auflagen sind einzuhalten und Anforderungen umzusetzen. Da die gesetzlichen Regelungen in den ...

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Stichworte in Zusammenhang mit VDI 6210 Blatt 9

Abbruch, Abbrucharbeiten, Abriss, Entkernung, Tragwerksplanung
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Andreas Witzleb über Baunormenlexikon
„Das Baunormenlexikon.de ist bei mir regelmäßig im Einsatz. Ich schlage darin nach, wenn ich Baumaßnahmen und Projekte vorbereite, um so die Randbedingungen zu klären. Besonders gut finde ich dabei, dass ich meine aktuellen Vorschriftenkenntnisse abgleichen kann, denn im Baunormenlexikon habe ich - sobald eine DIN-Norm überarbeitet wurde und neu erschienen ist - sofort den aktuellsten Stand. Über die Zusammenfassung „Änderungen im Detail“ sehe ich detailliert, was bei der Neuausgabe im Vergleich zur Vorherigen alles geändert wurde. Das ist sehr hilfreich.“ Andreas Witzleb Fachingenieur für Gebäudeerhaltung und Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz Ingenieur-& Planungsbüro Witzleb, Bad Berka
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