Diese Norm legt grundlegende Anforderungen an bautechnische Nachweise sowie Regeln für den Abbruch baulicher und technischer Anlagen fest. Hierbei werden die wesentlichen Einwirkungen unter Beachtung der Jahreszeit und der Dauer der Abbrucharbeiten berücksichtigt.
Der Inhalt dieser Norm ist entstanden unter Beachtung der Vorgaben und Empfehlungen der Richtlinie VDI 1000.
Inhaltsverzeichnis VDI 6210 Blatt 9:
Passend für mich mit VDI 6210 Blatt 9
Die wesentlichen Abschnitte der VDI 6210 Blatt 9 im Originaltext:
- Genau die relevanten Original-Abschnitte
- Online immer aktuell
Änderungen VDI 6210 Blatt 9
1 Anwendungsbereich VDI 6210 Blatt 9
Seite 3 f., Abschnitt 1
Diese Richtlinie legt grundlegende Anforderungen an bautechnische Nachweise sowie Regeln für den Abbruch baulicher und technischer Anlagen fest. Hierbei werden die wesentlichen Einwirkungen unter Beachtung der Jahreszeit und der Dauer der Abb ...
3 Begriffe VDI 6210 Blatt 9
Seite 4, Abschnitt 3
Für die Anwendung dieser Richtlinie gelten die Begriffe nach VDI 6210 Blatt ...
4 Abkürzungen - Abbruch baulicher und technischer Anlagen Abbruchstatik
Seite 4, Abschnitt 4
In dieser Richtlinie werden ...
5 Bestandsaufnahme - Abbruch baulicher und technischer Anlagen Abbruchstatik
Seite 4 f., Abschnitt 5
5.1 Allgemeines. Vor Beginn der Abbrucharbeiten ist durch den Abbruchplaner eine Bestandsaufnahme der baulichen Anlage durchzuführen. Die Aufgaben und Verantwortungen hierzu sind im AHO Heft 18 [1] und in der Richtlinie VDI 6210 Blatt 1 geregelt. Die ...
6 Planung - Abbruch baulicher und technischer Anlagen Abbruchstatik
Seite 5 ff., Abschnitt 6
6.1 Allgemeines. Bei der Abbruchplanung werden fünf Leistungsstufen unterschieden: Abbruchbedarf – Bedarfsplanung. ,
Abbruchstudie – Grundlagenermittlung und Vorplanung einschließlich Bestandsaufnahme. ,
Abbruchkonzept – Entwurfs- und ...
7 Grundsätze zur Bemessung - Abbruch baulicher und technischer Anlagen Abbruchstatik
Seite 8 ff., Abschnitt 7
7.1 Anzuwendende Regelwerke. Sofern möglich, sollten alle Bauteile unter Verwendung der Regelwerke einer einheitlichen Normengeneration nachgewiesen werden. Hierzu dürfen auch neue Bauteile, die nur temporär für die Standsicherheit im jeweiligen Abbr ...
8 Tragwerksplanung für Abbruchhilfskonstruktionen - Abbruch baulicher und technischer Anlagen Abbruchstatik
Seite 14 ff., Abschnitt 8
8.1 Definition. Abbruchhilfskonstruktionen sind neu zu errichtende, kraftschlüssig mit der abzubrechenden baulichen Anlage verbundene Konstruktionen zur Sicherstellung der Standsicherheit der baulichen Anlage und ihrer Bauteile während des Abbruchs. ...
9 Tragwerksplanung für abzubrechende bauliche Anlagen - Abbruch baulicher und technischer Anlagen Abbruchstatik
Seite 17 ff., Abschnitt 9
9.1 Allgemeines. Für alle statisch relevanten Abbruchzustände sind Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit zu führen. Hierzu gehören sowohl die Standsicherheit des Bauwerks selbst als auch die Lasteinleitung und Tragfähigkeit von auszuhebenden Ba ...
10 Tragwerksplanung für verbleibende bauliche Anlagen - Abbruch baulicher und technischer Anlagen Abbruchstatik
Seite 26, Abschnitt 10
Im Falle der Nachnutzung verbleibender Teile der baulichen Anlage sind die Nachweise grundsätzlich nach aktuell gültigen Technischen Baubestimmungen durchzuführen. Sofern für die verbleibende bauliche Anlage weiterhin Bestan ...
11 Einwirkungen auf angrenzende bauliche Anlagen - Abbruch baulicher und technischer Anlagen Abbruchstatik
Seite 26 f., Abschnitt 11
Die Einwirkungen einer Abbruchmaßnahme auf die Standsicherheit und Gebrauchsfähigkeit angrenzender Bauwerke ist zu untersuchen. Besteht ein negativer Einfluss, sind entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu entwerfen und zu bemessen. Dabei sind insbesonde ...
12 Hinweise zu Sonderbauwerken - Abbruch baulicher und technischer Anlagen Abbruchstatik
Seite 27 ff., Abschnitt 12
12.1 Brückenbauten. Der Abbruch von Brückentragwerken ist aufgrund der Vielfalt von unterschiedlichen Konstruktionsarten und Materialien nicht einfach kategorisierbar. Der Umfang der abzubrechenden Brückentragwerke umfasst das gesamte Spektrum von ei ...
13 Rechtliche Hinweise - Abbruch baulicher und technischer Anlagen Abbruchstatik
Seite 30 f., Abschnitt 13
Entsprechend der Richtlinie VDI 6210 Blatt 1 ist vor Abbruch einer baulichen Anlage die Notwendigkeit von Verwaltungsverfahren zu prüfen. Hieraus gestellte Auflagen sind einzuhalten und Anforderungen umzusetzen. Da die gesetzlichen Regelungen in den ...
Verwandte Normen zu VDI 6210 Blatt 9 sind