Diese Richtlinie gilt für Tätigkeiten mit Schadstoffen bei Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten in baulichen und technischen Anlagen. Sie gilt für das Entfernen, Beschichten und räumliche Trennen von Schadstoffen sowie die Bereitstellung und Übergabe der hierbei anfallenden Abfälle zur Entsorgung. In dieser Richtlinie werden die wesentlichen Aspekte für den Ablauf der Schadstoffsanierung von der Erhebung bis zur Entsorgung dargelegt. Ergänzend zu den Regelungen der VOB werden Empfehlungen für erforderliche werkvertragliche Regelungen gegeben.
Inhaltsverzeichnis VDI/GVSS 6202 Blatt 1:
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Die wesentlichen Abschnitte der VDI/GVSS 6202 Blatt 1 im Originaltext:
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1 Anwendungsbereich VDI/GVSS 6202 Blatt 1
Seite 3 f., Abschnitt 1
Die Richtlinie gilt für den Umgang mit Schadstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten in baulichen und technischen Anlagen. Sie gilt für das Entfernen, Beschichten und räumliche Trennen von Schadstoffen sowie die Berei ...
3 Begriffe VDI/GVSS 6202 Blatt 1
Seite 4 f., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieser Richtlinie gelten die folgenden Begriffe: Bauherr Natürliche oder juristische Person, die selbst oder durch Dritte ein Bau- oder Sanierungsvorhaben für eigene oder für fremde Rechnung veranlasst. Anmerkung: Der Bauherr ist de ...
4 Abkürzungen VDI/GVSS 6202 Blatt 1
Seite 5, Abschnitt 4
In dieser Richtlinie werden ...
5 Bauherren - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Schadstoffbelastung
Seite 6 f., Abschnitt 5
Die Landesbauordnungen regeln für den Bauherrn eine Vielzahl von Verantwortlichkeiten. Mit den folgenden Vorschriften sind dem Bauherren umfassende Obliegenheiten auferlegt „Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, ...
6 Weitere Beteiligte - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Schadstoffbelastung
Seite 7 f., Abschnitt 6
Die Einhaltung der Anforderungen dieser Richtlinie an die Sanierung von schadstoffbelasteten Gebäuden und Anlagen setzt eine entsprechende Qualifikation und Berufserfahrung aller beteiligten Personen voraus. Zur Anwendung dieser Richtlinie ist unabhä ...
6.1 Schadstoffgutachter/Sanierungsplaner - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Schadstoffbelastung
Seite 8 ff., Abschnitt 6.1
Personen, die als Schadstoffgutachter und/oder Sanierungsplaner tätig sind, müssen eine mindestens dreijährige Erfahrung auf dem Gebiet der Schadstofferkundung und -sanierung aufweisen und zusätzlich über einen Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss ...
6.2 Koordinatoren - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Schadstoffbelastung
Seite 10 ff., Abschnitt 6.2
Der Koordinator ist zur Abwehr gegenseitiger Gefährdungen durch Schadstoffe ergänzend zum Sanierungsplaner tätig, wenn Tätigkeiten von mehreren Firmen gleichzeitig ausgeführt werden. Dazu ist die Stellung des Koordinators im Planungs- und Bauleitungs ...
6.3 Sanierungsfachbetriebe - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Schadstoffbelastung
Seite 12 ff., Abschnitt 6.3
Als Sanierungsfachbetrieb gelten im Sinne dieser Richtlinie Unternehmen oder eigenständige Unternehmensteile, die mindestens drei Jahre nachweislich, ordnungsgemäß und eigenverantwortlich mehr als 50 % ihrer Arbeitsleistungen mit Sanierungsarbeiten e ...
6.4 Beförderer und Entsorger der Abfälle - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Schadstoffbelastung
Seite 15 ff., Abschnitt 6.4
Bei der Ausführung von Schadstoffsanierungsmaßnahmen fallen regelmäßig Abfälle, insbesondere auch gefährliche Abfälle an. Angesichts der umfassenden abfallrechtlichen Verantwortung des Bauherrn als Abfallerzeuger ist die Zuverlässigkeit der bei der E ...
7.1 Bestandsaufnahme und Erstbewertung - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Schadstoffbelastung
Seite 17 f., Abschnitt 7.1
Im Vorfeld von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an baulichen oder technischen Anlagen ist zunächst zu ermitteln, ob stoffliche Belastungen vorhanden sind. Zu unterscheiden sind primäre, sekundäre und nutzungsbedingte Belastungen. Pri ...
7.2 Technische Erkundung - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Schadstoffbelastung
Seite 18 ff., Abschnitt 7.2
Zur Verifizierung der Verdachtsmomente schließt sich eine – gegebenenfalls auch mehrstufige – technische Erkundung der Gebäudesubstanz bzw. der technischen Anlage an. 7.2.1 Aufstellen des Untersuchungsprogramms. Für die technische Erkundung ist ein P ...
7.3 Sanierungsplanung - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Schadstoffbelastung
Seite 20 ff., Abschnitt 7.3
Durch den Bauherrn bzw. den Auftraggeber ist die Gesamtmaßnahme umfassend zu planen. Neben der technischen Ausführung sind insbesondere die Aspekte Arbeitsschutz und Entsorgung zu erfassen. Hierzu ist ein Sanierungs- und Entsorgungskonzept zu erarbei ...
7.4 Ausführungsvorbereitung - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Schadstoffbelastung
Seite 23 ff., Abschnitt 7.4
Neben dem allgemeinen Gefährdungsspektrum, das bei Baumaßnahmen grundsätzlich gegeben ist, erfordern die spezifischen Gefahren bei Schadstoffsanierungsarbeiten eine besondere Sorgfalt bei der Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten. Der Bauherr steht ...
7.5 Sanierungsüberwachung - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Schadstoffbelastung
Seite 26 f., Abschnitt 7.5
Die Überwachung des ordnungsgemäßen Bauablaufs gehört zu den Pflichten des Bauherrn und soll in dessen Auftrag durch den Sanierungsplaner erfolgen. Die Sanierungsüberwachung umfasst in der Regel: Überwachung der Ausführung der Leistungen auf Überein ...
7.6 Dokumentation - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Schadstoffbelastung
Seite 27, Abschnitt 7.6
Abhängig von den projektspezifischen Erfordernisse ist folgende Dokumentation zu führen: Art und Umfang der durchgeführ ...
7.7 Ausführung - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Schadstoffbelastung
Seite 27 f., Abschnitt 7.7
Schadstoffsanierungen sollen nur von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden (siehe Abschnitt 6.3.4). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seiner Bauleitung die für die ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeiten erforderlichen Ressourcen zur Ver ...
7.7.1 Vorbereitende Arbeiten - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Schadstoffbelastung
Seite 28 f., Abschnitt 7.7.1
Vor Aufnahme der Tätigkeiten ist durch den Auftragnehmer zu erledigen und auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: Sichten der Auftragsunterlagen. ,
Besichtigung der Örtlichkeiten und der Verkehrswege. ,
Festlegung der Arbeitsverfah ...
7.7.2.1 Schutzmaßnahmen - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Schadstoffbelastung
Seite 29 ff., Abschnitt 7.7.2.1
Die Maßnahmen berücksichtigen den Schutz der Beschäftigten und anderer Personen vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Schadstoffe und den Schutz der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen. Die anzuwenden Arbeitsverfahren sind so zu g ...
7.7.2.2 Schadstoffsanierungsverfahren - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Schadstoffbelastung
Seite 36 ff., Abschnitt 7.7.2.2
Die einzusetzenden Sanierungsverfahren müssen geeignet sein. Die Eignung ist auf Verlangen nachzuweisen. Zur Minimierung der im Schwarzbereich auszuführenden Tätigkeiten ist deren Umfang nach Möglichkeit auf die Behandlung bzw. Entfernung der schadst ...
7.7.2.3 Abfallverpackung und -entsorgung - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Schadstoffbelastung
Seite 38, Abschnitt 7.7.2.3
Bei den Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten anfallende Abfälle gehen nicht in das Eigentum des Auftragnehmers über; das mit der Ausführung beauftragte Sanierungsunternehmen wird in keinem Fall Abfallerzeuger. Die bei der Sanierung anfal ...
8 Nebenleistungen – Besondere Leistungen - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Schadstoffbelastung
Seite 39, Abschnitt 8
Der AHO hat im aktuellen AHO-Heft 18 „Baufeldfreimachung“ für die Erkundungs- und Planungsleistungen die Neben- und Besonderen Leistungen in den einzelne ...
8.1 Nebenleistungen - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Schadstoffbelastung
Seite 39, Abschnitt 8.1
Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung im Vertrag zur vertraglichen Leistung gehören. Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1 sind dies: Auf-, Um- und Abbauen, Vorhalten, Reinigen sowie Ein- und Ausschleusen von Gerüsten mit ein ...
8.2 Besondere Leistungen - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Schadstoffbelastung
Seite 39 ff., Abschnitt 8.2
Besondere Leistungen sind Leistungen, die nicht Nebenleistung sind und nur dann zur vertraglichen Leistung gehören, wenn sie in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt sind. Besondere Leistungen sind z. B. Transport von Geräten, Stoffen und Abfä ...
9 Abrechnung - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Schadstoffbelastung
Seite 41 f., Abschnitt 9
Aufmaßermittlungen sind zulässig nach Zeichnungen oder örtlichem Aufmaß. Ist nach Masse abzurechnen, so ist das Gewicht durch Wiegen festzustellen. Für die Ermittlung der Leistungen sind, soweit vorhanden, die Aufmaßregeln der DIN-Normen der Herstell ...
Anhang A Muster für Anlage zum Schadstoffkataster - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Schadstoffbelastung
Seite 43, Abschnitt Anhang A
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Anhang B Muster für Schadstoffkatasterplan - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Schadstoffbelastung
Seite 45, Abschnitt Anhang B
(Legende, Planze ...