VDI-MT 3810 Blatt 1 | 2023-03

Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen - Grundlagen

Die Richtlinien dieser Reihe legen Grundlagen der Instandhaltung fest. Sie gliedern die Instandhaltung vollständig in Grundmaßnahmen und definieren Begriffe, die zusammen mit Begriffen nach DIN EN 13306 zum Verständnis der Zusammenhänge notwendig sind.
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1 Anwendungsbereich VDI-MT 3810 Blatt 1

Seite 4 f., Abschnitt 1
Die Richtlinienreihe VDI 3810 gibt den dafür Verantwortlichen Hinweise und Empfehlungen, die sich an den anerkannten Regeln der Technik und an den von Fachleuten gesammelten Erfahrungen orientieren. Die Richtlinien dieser Reihe legen Grundlagen der I ...

3 Begriffe VDI-MT 3810 Blatt 1

Seite 5 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieser Richtlinie gelten die Begriffe nach DIN EN 13306 und die folgenden Begriffe: Anlagenbuch Dokumentation aller relevanten Planungsdaten, Betriebsparameter und Prüfungen der Anlage [in Anlehnung an VDI 3810 Blatt 2*VDI 6023 Blat ...

4 Abkürzungen VDI-MT 3810 Blatt 1

Seite 7, Abschnitt 4
In dieser Richtlinie werden ...

5 Betreiber - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 7 ff., Abschnitt 5
5.1 Rolle des Betreibers. In die Zuständigkeit des Betreibers in seiner Rolle (z. B. als Arbeitgeber, Mieter, Auftraggeber) fallen alle Verantwortlichkeiten, Pflichten und Aufgaben, die mit dem Betrieb einer Betrachtungseinheit (z. B. Anlage, Gebäude ...

6 Grundsätze des Betreibens - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 17 f., Abschnitt 6
6.1 Nachhaltigkeit. Der nachhaltige Betrieb von Gebäuden setzt voraus, dass Grundlagen für die laufende Evaluierung des Betriebs in regelmäßigen Intervallen abgefragt und Handlungsweisen hinterfragt werden. Wesentliche Unterstützung kann hierbei die ...

7 Voraussetzungen zum Betreiben - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 19, Abschnitt 7
Für einen sicheren Betrieb müssen zahlreiche Voraussetzungen geschaffen werden. Sie müssen spätestens bei der Übergabe an betriebsverantwortliche Personen geklärt sein. Sie sorgen dafür, dass die betriebsverantwortlichen Personen ihre Pflichten wahrn ...

7.1 Voraussetzungen zum Betreiben; Objekte - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 19, Abschnitt 7.1
Verallgemeinernd handelt es sich bei den in diesem Abschnitt behandelten Objekten um bauliche und technische ...

7.2 Voraussetzungen zum Betreiben; Daten und Monitoring - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 19 f., Abschnitt 7.2
Grundlage eines jeden Betriebs ist die Klärung dessen, was überhaupt betrieben werden soll. Hierzu sind entsprechende Objektlisten (auch: Komponenten- oder Equipmentlisten) erforderlich, die alle Objekte im Handlungsfokus der Verantwortung aufzeigen. ...

7.3 Voraussetzungen zum Betreiben; Rollen - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 20 f., Abschnitt 7.3
An der Betriebsphase sind zahlreiche Protagonisten beteiligt. Je nach rechtlicher und vertraglicher Aufhängung der Objekte ist die Beteiligung unterschiedlich ausgeprägt. Die wesentlichsten Rollen sind: Eigentümer, Nutzer, Dienstleiste ...

7.4 Voraussetzungen zum Betreiben; Recht - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 21, Abschnitt 7.4
Rund um Objekte mit dem Fokus auf Betrieb gibt es zahlreiche allgemeingültige Regelwerke, wie Gesetze und Richtlinien, sowie spezifische Vorgaben aus Baugenehmigung, vertraglichen Verpflichtungen, Herstellervor ...

7.5 Voraussetzungen zum Betreiben; Anforderungen - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 21 f., Abschnitt 7.5
Als Anforderungen an den Betrieb werden sämtliche Anforderungen an die baulichen Teile und technischen Anlagen hinsichtlich ihrer regelkonformen Verfüg- und Nutzbarkeit angesehen, deren Erfüllung durch den Betrieb sichergestellt werden soll. Diese Er ...

7.6 Voraussetzungen zum Betreiben; Bedarfe - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 22, Abschnitt 7.6
Bedarfe sollten ebenfalls in einer Form aufbereitet sein, die sich einerseits an den Datenstrukturen nach Abschnitt 7.2 orientiert (hier nur in Bezug auf Nutzer und nicht auf Bauteile und A ...

7.7 Voraussetzungen zum Betreiben; Nutzungskonzepte - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 22, Abschnitt 7.7
Der Betrieb von Objekten bzw. deren Ausprägung ist in großem Maße von der Nutzung der Objekte abhängig. So sind Umfang und Tiefe von Inspektionen und Wartungen zum Zweck von z. B. Funktions- und Werterhalt insbesondere davon abhängig, wie sehr die en ...

7.8 Voraussetzungen zum Betreiben; Servicekonzept - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 22 f., Abschnitt 7.8
Ein Servicekonzept entsteht durch die Zuordnung aller Betriebstätigkeiten (siehe Abschnitt 8) zu allen Anlagen und deren Komponenten. Es zeichnet sich dabei nicht nur durch die Bestimmung aus, was genau an welchen Anlagen ...

7.9 Voraussetzungen zum Betreiben; Vorgaben - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 23, Abschnitt 7.9
Hiermit sind insbesondere nutzungsspezifische und kaufmännische Vorgaben gemeint, da die rechtlichen Vorgaben bereits in Abschnitt 7.4 verankert sind. Diese Vorgaben entstehen im Wesentlichen aus den Besonderheiten, Ansprüchen und Bedarfen des Ke ...

7.10 Voraussetzungen zum Betreiben; Aufbauorganisation - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 23 f., Abschnitt 7.10
Eine Betriebseinheit besteht insbesondere aus Mitarbeitenden in unterschiedlichen Funktionen, Verantwortlichkeiten und Hierarchien. Sie muss eine passende organisatorische Struktur aufweisen, um ihren Pflichten gerecht werden zu können. So ist es z. ...

7.11 Voraussetzungen zum Betreiben; Funktionen - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 25, Abschnitt 7.11
In einer Betriebseinheit sollten passend zu den Rollen und zur Aufbauorganisation sämtliche betriebserforderlichen Funktionen abgebildet und zugeordnet sein, um hinsichtlich der Abbildung von Betreiberverantwortung sowie der dazugehörigen Delegation ...

7.12 Voraussetzungen zum Betreiben; Ablauforganisation - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 25 ff., Abschnitt 7.12
Eine Betriebseinheit sollte den Betrieb passend zur Aufbauorganisation und entlang der dargestellten Funktionen in einem einheitlichen Ablauf darstellen. Dabei sollte insbesondere die Ganzheit des Betriebs immer wiederkehrend und einheitlich wiederho ...

7.13 Voraussetzungen zum Betreiben; Befähigung - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 29 f., Abschnitt 7.13
Sämtliche für den Betrieb technischer Anlagen erforderlichen Funktionen sind mit entsprechenden Kompetenzen zu hinterlegen. Kenntnisse, Fähigkeiten und Wissen um operative Betriebstätigkeiten beziehen sich dabei insbesondere auf die Facility-Services ...

7.14 Voraussetzungen zum Betreiben; Ressourcen - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 30, Abschnitt 7.14
Sind sämtliche Voraussetzungen zum Betreiben nach Abschnitt 7.1 bis Abschnitt 7.13 erfüllt oder ausgestaltet, gilt es abschließend auch alle Ressourcen bereitzustellen, die für die Erfüllung der Pflichten mittels der Aufbau- und Ablauforganisation ...

8 Betreiben und Instandhalten - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 30 ff., Abschnitt 8
Das Betreiben von Objekten umfasst sämtliche Leistungen bezogen auf alle Flächen, Gebäude, Bauteile, technischen Anlagen, Außenbereiche und die Nutzer des Objekts, die für dessen Benutzung im Sinne von Bedarfs- und Anforderungserfüllung erforderlich ...

8.1 Betreiben und Instandhalten; Übernehmen - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 32, Abschnitt 8.1
Die Verantwortung für das bestimmungsgemäße Betreiben beginnt mit der Übernahme der Anlagen und technischen sowie bautechnischen Einrichtungen vom Hersteller/Errichter. Für das Übernehmen müssen spezifische Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Ver ...

8.2 Betreiben und Instandhalten; Inbetriebnehmen - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 33 f., Abschnitt 8.2
Das Inbetriebnehmen umfasst die Tätigkeiten für den Start der bestimmungsgemäßen Anlagenfunktionen. Es beinhaltet die Kontrolle notwendiger Voraussetzungen für den Start, z. B. das Anliegen von Spannung, Versorgung mit notwendigen Medien (z. B. ...

8.3 Betreiben und Instandhalten; Gewährleistung verfolgen - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 33, Abschnitt 8.3
Mit der Abnahme von Anlagen bestätigt die übernehmende Person, dass die Anlagen mängelfrei vom Errichter übergeben wurden. Während des Betreibens auftretende Funktionsmängel werden dem Errichter innerhalb der zugesicherten Fristen angezeigt. Im Rahme ...

8.4 Betreiben und Instandhalten; Bedienen und Überwachen - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 33 ff., Abschnitt 8.4
Mit dem Bedienen von technischen Anlagen werden definierte Zustände herbeigeführt, die bereits mit der Planung und Erstellung der Anlagentechnik beabsichtigt wurden (z. B. Raumtemperaturen, Luftfeuchte). Sie beschreiben die bestimmungsgemäße Nutzung. ...

8.5 Betreiben und Instandhalten; Versorgung mit und Entsorgung von Betriebsmitteln - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 35, Abschnitt 8.5
An Anlagen, deren Funktion von der Versorgung mit Betriebsmitteln abhängt (z. B. Wasseraufbereitung, Wasserbehandlung, Neutralisationsanlagen), werden diese Betriebsmittel zugeführt oder nachgefüll ...

8.6 Betreiben und Instandhalten; Durchführung von Probebetrieben - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 35, Abschnitt 8.6
Spezifische Anlagen, oft im Bereich der Sicherheitstechnik (z. B. Sprinkleranlagen, Brandmeldeanlagen, Netzersatzanlagen, Ersatzstromversorgung), werden beim Eintreten spezieller Situationen und Auslöser zumeist au ...

8.7 Betreiben und Instandhalten; Außerbetriebsetzen - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 35, Abschnitt 8.7
Das Außerbetriebsetzen umfasst die Tätigkeiten zur zeitweiligen Betriebs- und Nutzungsunterbrechung von technischen Einrichtungen und Anlagen. Es umfasst alle Maßnahmen für eine geplante Betriebsunterbrechung, z. B. zur Ausführung von Instandsetz ...

8.8 Betreiben und Instandhalten; Inspizieren - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 36, Abschnitt 8.8
Das Inspizieren beschränkt sich hier allein auf die Definition nach DIN 31051 als „Prüfung auf Konformität der maßgeblichen Merkmale eines Objekts, durch Messung, Beobachtung oder Funktionsprüfung“. Dabei wird sowohl der Zustand der Betrachtungseinhe ...

8.9 Betreiben und Instandhalten; Warten - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 37 f., Abschnitt 8.9
Die Wartung umfasst Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustands der Betrachtungseinheit. Die Wartung dient auch zur Verzögerung eines Aufbrauchens des vorhandenen Abnutzungsvorrats der jeweiligen Betrachtungseinheit. Unter Abnutzung wird der Abbau des A ...

8.10 Betreiben und Instandhalten; Prüfen - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 37 f., Abschnitt 8.10
Das Prüfen im Sinne dieser Richtlinie ist in Abgrenzung zur Inspektion (siehe Abschnitt 8.8) eine Leistung zur Sicherstellung der Erfüllung von gesetzlich oder vertraglich geregelten Prüfpflichten. Sie umfasst sowohl Sachkundigen- als auch Sachverstä ...

8.11 Betreiben und Instandhalten; Instandsetzung - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 38, Abschnitt 8.11
Die Instandsetzung ist eine physische Maßnahme, um die Funktion einer fehlerhaften Einheit wiederherzustellen (DIN EN 13306). Sie wird auch ...

8.12 Betreiben und Instandhalten; Verbessern - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 39, Abschnitt 8.12
Die Verbesserung im Rahmen der Instandhaltung ist eine Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements zur Steigerung der Zuverlässigkeit und/oder Instandhaltbarkeit und/oder Sicherheit einer Ei ...

8.13 Betreiben und Instandhalten; Außerbetriebnehmen - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 39, Abschnitt 8.13
Das Außerbetriebnehmen umfasst alle Maßnahmen, um eine technische Anlage dauerhaft außer Funktion zu nehmen. Dies betrifft die Trennung von der Energieversorgung, das Ablassen von Medien und Betriebsstoffen ...

9 Objektbezogene Betriebsdokumentation - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 39, Abschnitt 9
Wesentliche Bestandteile der Dokumentation sind die Erfassung und Pflege sämtlicher Stammdaten (Bestands-, Betriebs-, Flächen- und Vertragsdaten). Diese Daten werden heute üblicherwei ...

9.1 Objektbezogene Betriebsdokumentation; Gebäudebuch - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 39 ff., Abschnitt 9.1
Das Gebäudebuch beinhaltet die Gesamtheit aller Dokumentationen, Prüfunterlagen und Daten eines Gebäudes und der gebäudetechnischen Anlagen. Es macht Aussagen zur Funktionalität, zum Umweltschutz, zur Nachhaltigkeit, gibt Auskunft über die regelmäßig ...

9.2 Objektbezogene Betriebsdokumentation; Digitale Werkzeuge - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 46 ff., Abschnitt 9.2
Computer-aided Facility-Management (CAFM) ist ein computerunterstütztes Werkzeug zur Bereitstellung von Informationen, Bewirtschaftung sowie Unterstützung von Arbeitsprozessen für das Facility-Management. CAFM bildet alle notwendigen Prozesse im tech ...

10 Objektbezogene Betriebsdokumentation; Vertragliche Regelungen zum Betreiben und Instandhalten - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 48 ff., Abschnitt 10
Die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung erfordert hinsichtlich der Sicherstellung aller erforderlichen Dienstleistungen nach Schaffung der Voraussetzungen (siehe Abschnitt 7) am und im Objekt eine fachkundige und sorgfältige Bearbeitung folgender ...

11.1 Maßnahmen zur Umsetzung; Grundlagen und potenzielle Risiken - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 50 f., Abschnitt 11.1
Gebäude und deren technische Anlagen und Einrichtungen weisen unterschiedliche Nutzungen und Nutzer auf, was zu Sicherheitsrisiken aus verschiedenen Gefahrenquellen führt. Daraus leitet sich die grundsätzliche Pflicht zur Wahrung der Verkehrssicherhe ...

11.2 Maßnahmen zur Umsetzung; Bereiche der Gebäudesicherheit - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 51 ff., Abschnitt 11.2
Die Gebäudesicherheit gliedert sich im Wesentlichen in die Bereiche. technische Anlagensicherheit, Sicherheit von Gebäuden und baulichen Einrichtungen, sichere Betriebsorganisation. Zu den Betreiberpflichten gehören in jedem Fall technisch-organisa ...

11.3 Maßnahmen zur Umsetzung; Systematik der Sicherheitsaudits - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 53 f., Abschnitt 11.3
Zum Zweck einer vorbeugenden und ganzheitlichen Betrachtung der Gebäudesicherheit bietet diese Systematik eine praxisorientierte Empfehlung zur Durchführung von Gebäudesicherheitsaudits und Sichtkontrollen an. Betreiber und von diesem Beauftragte sol ...

11.4 Maßnahmen zur Umsetzung; Ermittlung der notwendigen Informationen - Gebäude und gebäudetechnische Anlagen

Seite 54 ff., Abschnitt 11.4
Um seinen Betreiberpflichten und der Betreiberverantwortung (Abschnitt 5.3 und Abschnitt 5.4) gerecht zu werden und ein geeignetes Risikomanagement umzusetzen, muss der Betreiber über umfassende Kenntnisse seines Gebäudes mit dessen Anlagen und bauli ...

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Betreiben, Betrieb, Instandhaltung, Prüfen, Prüfung
VDI-MT 3810 Blatt 1, Ausgabe 2023-03: Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen - Grundlagen.
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Andreas Witzleb über Baunormenlexikon
„Das Baunormenlexikon.de ist bei mir regelmäßig im Einsatz. Ich schlage darin nach, wenn ich Baumaßnahmen und Projekte vorbereite, um so die Randbedingungen zu klären. Besonders gut finde ich dabei, dass ich meine aktuellen Vorschriftenkenntnisse abgleichen kann, denn im Baunormenlexikon habe ich - sobald eine DIN-Norm überarbeitet wurde und neu erschienen ist - sofort den aktuellsten Stand. Über die Zusammenfassung „Änderungen im Detail“ sehe ich detailliert, was bei der Neuausgabe im Vergleich zur Vorherigen alles geändert wurde. Das ist sehr hilfreich.“ Andreas Witzleb Fachingenieur für Gebäudeerhaltung und Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz Ingenieur-& Planungsbüro Witzleb, Bad Berka
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