© f:data GmbH
Baulicher Schallschutz von Mindestschallschutz bis erhöhtem Schallschutz
Schallschutz bezeichnet grundsätzlich alle Maßnahmen, bzw. Eigenschaften zur Minderung der Schallübertragung von einer Schallquelle, bzw. Geräuschquelle zu einem Empfänger (Hörer). Als Lärm wird Schall bezeichnet, der das körperliche, seelische und soziale Wohlbefinden von Menschen beeinträchtigt. Für die Wohn- oder Arbeitsqualität in Gebäuden stellt Lärm eine erhebliche Beeinträchtigung dar. Lärmschutz ist ein Bestandteil des Arbeitsschutzes und Umweltschutzes, bzw. Immissionsschutzes.
Lärmschutz und Schallschutz werden gelegentlich gleichgesetzt. Während Schall allerdings eine messbare Größe ist und es sich physikalisch um Schwingungen einer Luftmasse oder Flüssigkeit handelt, spielen für Lärm oder wahrgenommene Lautstärke sowohl soziale und kulturelle Aspekte als auch das individuelle Hörempfinden eine Rolle. Wesentliche physikalischen Kenngrößen für Schall sind die Frequenz – gemessen in Herz (Hz), sowie der Schalldruckpegel oder Schallpegel – gemessen in Dezibel (db). Die Lautstärke von Tönen unterschiedlicher Frequenz wird bei gleichem Schallpegel vom menschlichen Ohr verschieden empfunden.
Baulicher Schallschutz
Gemäß der Landesbauordnungen müssen Gebäude einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz haben. Diese allgemeine Anforderung wird durch die Schallschutznorm DIN 4109-1 – Schallschutz im Hochbau konkretisiert, die in den Verwaltungsvorschriften der Bundesländer als Technische Baubestimmung aufgeführt wird, die bei der Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke zu beachten ist. Der Schallschutznachweis erfolgt nach den Berechnungsverfahren der DIN 4109.
Mindestschallschutz
Die DIN 4109-1 – Schallschutz im Hochbau legt Mindestanforderungen an die Schalldämmung von Bauteilen schutzbedürftiger Räume sowie an zulässige Schallpegel in Gebäuden fest. Die Anforderungen gelten für entsprechende Baukonstruktionen im Wohnbau und Nichtwohnbau
- sowohl bei Neubauten
- als auch bei baulichen Änderungen bestehender Bauten
Die Anforderungen von DIN 4109-1 gelten zum Schutz gegen
- Geräusche aus fremden Räumen
- Geräusche von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung
- Geräusche aus Gewerbebetrieben im selben oder baulich verbundenen Gebäude
- Außenlärm, z. B. Verkehrslärm oder Lärm aus Gewerbe- und Industriebetrieben
Für den Schallschutz im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich werden keine Anforderungen gestellt. Ausgenommen ist der Schutz gegen Geräusche raumlufttechnischer Anlagen, die der Nutzer nicht beeinflussen kann.
Schutzbedürftige Räume
Schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN 4109-1 sind gegen Geräusch zu schützende Aufenthaltsräume.
Beispiele für schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN 4109-1
- Wohnräume (einschließlich Wohnküchen und Wohndielen)
- Schlafräume
- Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten
- Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien
- Praxisräume
- Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen etc.
- Büroräume, Arbeitsräume und Sitzungsräume
Nicht in den Anwendungsbereich der DIN 4109-1 fallen
- Küchen
- Flure
- Bäder
- Toilettenräume
- Nebenräume
Sofern diese nicht als Aufenthaltsräume vorgesehen sind.
Schallschutz gegenüber fremden Räumen
Neben der planerischen Begrenzung des Lärms aus fremden Räumen – beispielsweise durch die Trennung lauter und leiser Bereiche im Grundriss – muss die Schalldämmung trennender und flankierender Bauteile gewährleistet sein. Also für Decken, Wände, Treppenläufe und -podeste oder Türen. Die DIN 4109-1 legt Anforderungen an die Luftschalldämmung und Trittschalldämmung zwischen unterschiedlichen fremden Nutzungseinheiten fest. Beispielsweise zwischen fremden Wohnungen oder zwischen Wohnungen und fremden Arbeitsbereichen.
Die rechnerischen Nachweise erfolgen nach DIN 4109-2, die messtechnischen Nachweise, bzw. bauakustischen Prüfungen nach DIN 4109-4. Was sind Trittschall, Körperschall und Luftschall?
Hinsichtlich der Entstehung von Schall und der Schallausbreitung werden Luftschall und Körperschall unterschieden. Luftschall entsteht durch Schwingungen der Luft – beispielsweise beim Sprechen. Körperschall entsteht durch Schwingungen in Bauteilen – beispielsweise beim Bohren in einer Wand. Trittschall entsteht nach dem Prinzip des Körperschalls – beispielsweise beim Begehen von Treppen oder Böden. Auch Körperschall wird als Luftschall abgestrahlt und Luftschall kann als Körperschall über Bauteile übertragen werden.
Schallschutz von Bauteilen und Baukonstruktionen
Masse, Biegeweichheit und Mehrlagigkeit sind Grundprinzipien der Schalldämmung. Je schwerer ein Material ist, desto weniger lässt es sich in Schwingung versetzen und desto besser dämmt es den Schall. Biegeweiche Materialien sind schwer in Schwingungen zu versetzen und Schallwellen verlieren im Material ihre Energie. Mehrlagige Konstruktionen hemmen die Übertragung der Schwingungen. Je größer der Abstand zwischen den Lagen ist, desto besser ist der Schallschutz.
Beispielsweise ist die Schalldämmung einer Schallschutztür umso besser, je höher die Masse und die Biegsamkeit der Tür ist. Zusätzlich sind Schallschutz-Türen mehrlagig aufgebaut.
Anforderungen aus DIN-Normen an den Schallschutz spezifischer Bauteile finden Sie im Baunormenlexikon schnell mit der Filterfunktion: Einfach „Schallschutz“ als Kategorie auswählen und dann das gewünschte Bauteil, beispielsweise „Fenster / Fenstertüren“. (Diese Funktion können Sie nutzen, sobald Sie angemeldet sind).
Flankenübertragung
Da die Schallübertragung neben der direkten Übertragung durch das trennende Bauteil auch über die flankierenden Bauteile stattfindet, wird bei der Beurteilung der Schalldämmung unterschieden zwischen der Direktschalldämmung des Trennbauteils und der Flankendämmung in den Bauteilanschlüssen.
Dies gilt auch für Trittschall, also Treppen-Gehgeräusche, die über flankierende Bauteile im Treppenhaus auf angrenzende Wohnräume übertragen werden.
Normenpaket Bauphysik Das Wesentliche aus Bauphysik-Normen von Brandschutz, Schallschutz, Wärme- und Feuchteschutz bis Energieeinsparung. Zum Shop »
|
Luftschalldämmung bei Ausführungsbeispielen
Einschalige biegesteife Wände
Das Schalldämm-Maß massiver Wände steigt mit deren flächenbezogener Masse. Diese ergibt sich aus der Dicke der Wand und deren Rohdichte, ggf. unter Berücksichtigung des Putzes.
Einschalige biegesteife Wände mit biegeweicher Vorsatzschale
Die Luftschalldämmung massiver Wände kann mit biegeweichen Vorsatzschalen verbessert werden. Die Ausführung erfolgt beispielsweise mit Gipskartonplatten als Beplankung auf einer Unterkonstruktion aus Stahlblechprofilen und einer Füllung des Hohlraums mit Mineralfaserdämmung. Schalltechnisch günstig ist eine Befestigung mittels frei stehender Ständer oder das nur punktweise ankleben eines Verbundes aus Dämmung und biegeweicher Schale.
Zweischalige Hauswände aus zwei biegesteifen Schalen mit durchgehender Trennfuge
Werden Trennwände zwischen Häusern zweischalig ausgeführt, lässt sich eine gegenüber schweren einschaligen Wänden deutlich höhere Schalldämmung erreichen. Voraussetzung dafür ist, dass die Trennfuge lückenlos von der Dachhaut bis zum Fundament ausgeführt ist. Außerdem müssen Mörtelbrücken in der Trennfuge vermieden werden.
Zweischalige Wände aus biegeweichen Schalen
Wände aus zwei biegeweichen Schalen ermöglichen hohe Schalldämmung bei geringer Masse. Die Ausführung erfolgt typischerweise als sogenannte Trockenbauwand, bzw. Montagewand, also als Metallständerwand mit Beplankung aus Gipsplatten und einer Hohlraumbedämpfung aus Mineralfasern. Die Ausführung mit getrennten Ständern je Schale verbessert die Schalldämmung gegenüber gemeinsamen Ständern. Einbauten und Durchführungen von Steckdosen, Kanälen und Leitungen können die Schalldämmung deutlich verringern.
Schallbrücken
Bereits minimale, starre Verbindungen zwischen Bauteilen können als sogenannte Schallbrücken wirken. Körperschall wird dann über die Schallbrücke an andere Bauteile weitergegeben. Um Schallbrücken zu vermeiden, werden Bauteile durch Trennfugen oder Dämmung voneinander getrennt. Ein Beispiel ist die Ausführung eines Randdämmstreifens zwischen schwimmendem Estrich und Wand.
Hinweis zu DIN 4109 Beiblatt 1
In der Praxis finden sich häufig noch Verweise auf die Ausführungsbeispiele aus DIN 4109 Beiblatt 1. Diese Norm wurde zurückgezogen und durch aktuelle Teile der Normenreihe DIN 4109 ersetzt.
Schalldämmung und Raumakustik
Die Schalldämmung von Bauteilen ist nicht zu verwechseln mit der akustischen Schalldämpfung oder Schallabsorption innerhalb von Räumen. Dies sind Aspekte der Raumakustik. Beispielsweise in Konzertsälen, Theatern, Versammlungsräumen, Schulzimmern, aber auch in Restaurants oder Großraumbüros kommen dafür spezielle Bauteile wie Schallabsorber aus Akustikschaumstoff, Schallschutzmatten o. ä. zur Anwendung.
Nachhallzeit Ein wichtiger Aspekt der Raumakustik ist die Nachhallzeit. Im Gegensatz zur freien Schallausbreitung in der Natur wird der Schall in Innenräumen von den Oberflächen reflektiert. Durch mehrfache Schallreflexion entsteht Nachhall. Für eine möglichst gute Sprachverständlichkeit in Innenräumen (insbesondere in Klassenzimmern oder Seminarräumen) wird eine möglichst geringe Nachhallzeit angestrebt. Mehr zu Anforderungen an die Nachhallzeit siehe DIN 18041 – Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung. Gebäudetechnische Anlagen
Die DIN 4109-1 legt für Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung und baulich mit dem Gebäude verbundene Gewerbebetriebe maximal zulässige Schalldruckpegel fest.
Gebäudetechnische Anlagen im Sinne der DIN 4109-1
Dem Gebäude dienende
- Versorgungs- und Entsorgungsanlagen
- Transportanlagen
- Fest eingebaute betriebstechnische Anlagen
- Gemeinschaftswaschanlagen
- Schwimmanlagen, Saunen, Sportanlagen
- zentrale Staubsauganlagen
- Garagenanlagen
- Eingebaute, motorbetriebene außenliegende Sonnenschutzanlagen und Rollläden
Außer Betracht bleiben
Ortsveränderliche Maschinen und Geräte im eigenen Wohnbereich, wie
- Staubsauger
- Waschmaschinen
- Küchengeräte
- Sportgeräte
Sofern diese nicht als Aufenthaltsräume vorgesehen sind.
Hinsichtlich des Schallschutzes bei Wasserinstallationen oder Abwasserrohren ist zu unterscheiden zwischen Geräuschen, die von Geräten der Wasserinstallation selbst erzeugt werden (beispielsweise Strömungs- und Prallgeräusche) sowie der Körperschallübertragung über Rohrleitungen in angrenzende Räume.
Installationsgeräusche und die Übertragung von Körperschall lassen sich durch Schallentkopplung der Installationsanlagen von Wänden und Decken mindern. Dies geschieht durch Einsatz von Materialien zur Schalldämmung oder Schalldämpfung. Außerdem lassen sich schwere Rohre weniger leicht anregen als Rohre mit geringem Gewicht.
Außenlärm
Der Schutz gegen Außenlärm aus Verkehr oder Gewerbebetrieben außerhalb des eigenen Gebäudes (Lärmschutz) erfordert die Einhaltung von Anforderungen an die bewerteten Schalldämm-Maße der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räume unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten und des maßgeblichen Außenlärmpegels gemäß DIN 4109. Von den Bauteilen der Außenhülle stellen üblicherweise die Fenster die akustische Schwachstelle dar.
Für die Lärmdämmung von Fenstern kommt in der Praxis spezielles Schallschutzglas mit erhöhter Glasmasse und geringer Scheibensteifigkeit zum Einsatz. Auch durch Verwendung von Edelgasen im Scheibenzwischenraum wird eine Verbesserung der Schalldämmung erreicht.
Immissionsschutz
Der Immissionsschutz als Teil des Umweltrechts ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt und umfasst nicht nur den Lärmschutz, sondern die Gesamtheit aller Immissionen. Also beispielsweise auch Immissionen durch Schadstoffe, Wärme, Strahlen usw.
Erhöhter Schallschutz
Anwendungsbereich DIN 4109-5
- Wohngebäude
- Gebäude mit Wohn- und Arbeitsbereichen
- Hotels und Beherbergungsstätten
- Krankenhäuser und Sanatorien
Nicht anzuwenden ist DIN 4109-5 für
- freistehende Einfamilienhäuser
- für den Schallschutz im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich
Erhöhte Schallschutz Anforderungen definiert die DIN 4109-5 als wahrnehmbar höheren Schallschutz gegenüber der DIN 4109-1. Die Norm verweist darauf, dass die Wahrnehmung von Geräuschen neben physikalischen Eigenschaften z. B. auch von personenbezogenem Hörvermögen oder der Geräuschempfindlichkeit abhängt. Entsprechend enthält die DIN 4109-5 eine tabellarische Gegenüberstellung zur Wahrnehmbarkeit von Geräuschen bei Mindestanforderungen und erhöhten Anforderungen anhand von Beispielen.
Erhöhte Anforderungen an den Schallschutz sind bereits bei der Planung zu berücksichtigen und bedürfen einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung zwischen Bauherren und Planer, bzw. ausführenden Unternehmen. Dies kann auch durch Festschreibung der gewünschten Schallschutzstufe gemäß VDI 4100 – Schallschutz im Hochbau – Wohnungen – Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz erfolgen. Diese Richtlinie enthält Empfehlungen für den erhöhten Schallschutz in Gebäuden mit Wohnungen oder wohnungsähnlichen Räumen. Schallschutzstufen nach VDI 4100
Die Richtlinie VDI 4100 unterscheidet drei Schallschutzstufen (SSt) und enthält Tabellen zur Wahrnehmbarkeit üblicher Geräusche aus Nachbarwohnungen sowie empfohlene Schallschutzwerte nach den drei Schallschutzstufen.
Schallschutzstufen nach VDI 4100 |
Wahrnehmbarkeit angehobener Sprache aus fremden Nachbarräumen |
Schallschutzstufe SSt I |
Im Allgemeinen kaum verstehbar |
Schallschutzstufe SSt II |
Im Allgemeinen nicht verstehbar |
Schallschutzstufe SSt III |
Nicht verstehbar |
Erhöhte Anforderungen an den Schallschutz im eigenen Bereich werden außerdem mit den Schallschutzstufen SSt EB I und SSt EB II für einen gewissen, bzw. höheren Schallschutz gekennzeichnet.
Schallschutzklassen nach DEGA-Empfehlung
In der seitens der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA) herausgegebenen DEGA-Empfehlung 103 – Schallschutz im Wohnungsbau – Schallschutznachweis werden als Ergänzung zur DIN 4109 hinsichtlich des erhöhten Schallschutzes im Wohnungsbau sieben Schallschutzklassen definiert. Diese dienen der Festlegung des gewünschten Schallschutzes für die Planung, bzw. der Einordnung des Schallschutzes bestehender Gebäude.
Die Schallschutzklassen werden dabei sowohl hinsichtlich des Standortes als auch hinsichtlich des baulichen Schallschutzes charakterisiert.
Normenübersicht Schallschutz
|
Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte einschließlich der Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung und Übersetzung bleiben vorbehalten.
© Copyright 2023 f:data GmbH