DIN EN 17037 – Tageslicht in Gebäuden – überarbeitet, ergänzt und berichtigt
17.05.2022
Die DIN EN 17037 – Tageslicht in Gebäuden wurde zum Mai 2022 überarbeitet. Dabei wurden u. a. die Tabelle E.8 ersetzt und ein normativer Anhang G angefügt.
Die Tabelle E.8 enthält für die Sonnenlichtzone H Werte zu kritischen Blendungssituationen ausgedrückt in Tageslichtblendwahrscheinlichkeiten speziell bei Verglasungen mit geringer Transmission (geringe Durchlässigkeit von Lichtwellen) oder elektrochromen Verglasungen (tönbare Verglasungen, deren Lichtdurchlässigkeit sich durch das Anlegen einer elektrischen Spannung verändert). Die bisherigen Werte zu den kritischen Blendungssituationen wurden überprüft und an vielen Stellen durch neue ersetzt.
Der neue normative Anhang G beinhaltet die Festlegung besonderer nationaler Bedingungen.
Generell befasst sich die DIN EN 17037 mit der Helligkeit durch Tageslicht in Innenräumen, die regelmäßig und über längere Zeiträume von Menschen genutzt werden. Sie empfiehlt dabei Werte, die zum Erreichen eines hinreichend subjektiven Helligkeitseindrucks in diesen Räumen erreicht sein sollen. Zudem werden Kriterien für eine ausreichende Aussicht festgelegt. Der Nutzung des Tageslichts als natürliche Beleuchtung in Innenräumen steht aber z. T. die Blendung durch das Tageslicht z. B. an Bildschirmarbeitsplätzen entgegen. Auch diesem Themenkomplex wird mit Festlegungen zur Beschränkung der Blendung (Anhang E) Rechnung getragen. Bei den Regelungen werden die unterschiedlichen Intensitäten des Tageslichtes zu verschiedenen Jahres- und Tageszeiten berücksichtigt.
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