Seite 1, Abschnitt 3
Maße und zulässige Maß- und Formabweichungen gelten bei 15 % Feuchtigkeitsgehalt des Holzes, bezogen auf das Darrgewicht, sowie bei einer Temperatur von 20 °C. 3.1 Länge, Breite, Dicke. Länge x Breite = 1500 mm x 500 mm. Bei Ergänzungsplatten mit and ...
Seite 1 ff., Abschnitt 4
Für die Gütebedingungen ist die bessere Plattenseite maßgebend; dementsprechend stimmen die Gütemerkmale mit den „Tegernseer Gebräuchen“ der Fassung von 1961 1) überein. 4.1. Holzgüte. Die nach den Gütebedingungen (siehe Tabelle 2, 3 und 4) zulässige ...
Seite 4, Abschnitt 5
5.1. Für die Feststellung der zulässigen Durchbiegung müssen die Schalungsplatten einen Feuchtigkeitsgehalt von 18 bis 20 % aufweisen (das entspricht etwa der 24stündigenWasserlagerung einer werkstrockenen unbeschichteten Vollholzplatte). 5.2. Die 1 ...