Seite 3, Abschnitt 3
3.1 Schalungsanker mit Keil-, Exzenter- oder Keil-Exzenterverschluss. 3.1.1 Ankerstäbe. Es sind Rund-, Flach- oder Formstäbe St 37-2 oder St 37-3 nach DIN 17100 zu verwenden. Seile, Litzen oder Stabbündel sind nicht zulässig. Anmerkung: Hierdurch wir ...
Seite 3 ff., Abschnitt 4
4.1 Allgemeines. Die Eignung kennzeichnungspflichtiger Bauteile von Schalungsankern muss durch Prüfung in einer amtlich anerkannten Materialprüfanstalt 1) nachgewiesen sein. Die Probekörper müssen von einem Beauftragten der Materialprüfanstalt aus ei ...
Seite 6 f., Abschnitt 7
7.1 Es dürfen nur unbeschädigte Bauteile verwendet werden. Sie müssen im Wesentlichen frei von Verschmutzung, Verbiegung, Narbenrost, Ankerverschlüsse und Ankerstäbe nach Abschnitt 3.1 auch von fetthaltigen Überzügen sein. . 7.2 Für Schalungsanker ...
Seite 8, Abschnitt Tabelle 1
Tabelle 1. Zulässige Belastung von Schalungsankern mit Keil-, Exzenter- und Keil-Exzenterverschlüssen: Ankerstabdurchmesser mm | Querschnittsfläche ...
Seite 8, Abschnitt Tabelle 2
Tabelle 2. Zulässige Belastung von Schalungsankern mit nicht kennzeichnungspflichtigen S ...
Seite 9, Abschnitt Tabelle 4
Tabelle 4. Zulässige Belastung von Schalungsankern mit gekennzeichneten Ankerplatten, Schraubverschlüssen und Ankerstäben: 1 | 2 | 3 | 4 | Ankerplatten für | Schraubverschlüsse und Ankerstäbe | Lastgruppe Belastung zul. F kN | Stahlauflagerung | Ho ...