Seite 1, Abschnitt 2.1
2.1.1 Verkehr zu und zwischen Fertigungsstufen zur Beförderung von Rohstoffen, Zwischen- und F ...
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Seite 1, Abschnitt 2.2
Jeder Aufgabenstellung ist eine ...
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Seite 1 f., Abschnitt 2.3
2.3.1 Verkehrswege sind so anzuordnen, dass eine zweckmäßige Erschließung und Gliederung der Arbeits- und Produktionsflächen in Übereinstimmung mit sämtlichen unter Abschnitt 2.1 genannten Aufgaben erfolgen kann. 2.3.2 Alle Verkehrswege sind übersic ...
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Seite 2 f., Abschnitt 2.4
2.4.1 Wege für den Fahrverkehr und für den gemeinsamen Geh- und Fahrverkehr. Wege für Instandhaltung und Bedienung sind den Maßen und Gewichten der Geräte, Maschinen und Ausbauteile anzupassen; dies gilt sinngemäß für Tore und Durchfahrten. 2.4.1.1 B ...
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Seite 4, Abschnitt 3
3.1 Allgemeine Anforderungen. Verkehrswege sollen eben und trittsicher sein, d. h., sie dürfen keine Löcher, Rillen oder Stolperstellen aufweisen und müssen einen Belag haben, der rutschhemmend ist und bei Gebrauch nicht glatt wird. Der Oberflächenbe ...
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