Norm

DIN 18324 | 2019-09

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Horizontalspülbohrarbeiten

Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen fest, die bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und Nebenleistungen und der Abrechnung bei Horizontalspülbohrarbeiten gelten.
Diese Norm gilt für gesteuerte Bohrungen zwischen einem Ein- und Austrittspunkt, bestehend aus einer Pilotbohrung und weiteren Aufweitungsbohrungen im Spülbohrverfahren mit anschließendem Einziehen von Leitungen, z. B. Rohre, Rohrbündel, Filter- oder Sickerrohre und Kabel beliebigen Profils.

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN 18324 im Originaltext:

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Änderungen DIN 18324

Gegenüber DIN 18324:2016-09 wurden folgende Änderungen vorg ...

0.1 Angaben zur Baustelle - Horizontalspülbohrarbeiten

Seite 5 f., Abschnitt 0.1
0.1.1 Art, Lage, Maße, Zugänglichkeit, Beschaffenheit und Tragfähigkeit der Arbeitsbereiche oder des Baugrundes für die Arbeitsbereiche, insbesondere Einschränkungen der Arbeitshöhe, besondere Auflagen. 0.1.2 Einschränkungen hinsichtlich der Maße und ...

0.2 Angaben zur Ausführung - Horizontalspülbohrarbeiten

Seite 6 f., Abschnitt 0.2
0.2.1 Angaben, z. B. zeitliche Einschränkungen, oder Vorgaben über die Ausführung der Horizontalspülbohrarbeiten, die sich aus der Abstimmung des Auftraggebers mit den zuständigen Behörden ergeben. 0.2.2 Vorgaben und Einschränkungen, die sich aus der ...

0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von der ATV - Horizontalspülbohrarbeiten

Seite 7 f., Abschnitt 0.3
0.3.1 Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben. 0.3.2 Abweichende Regelungen können insbesonde ...

0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen - Horizontalspülbohrarbeiten

Seite 8, Abschnitt 0.4
Keine ergänzende Reg ...

0.5 Abrechnungseinheiten - Horizontalspülbohrarbeiten

Seite 8, Abschnitt 0.5
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten, getrennt nach Bauart und Maßen sowie Homogenbereichen, wie folgt vorzusehen: Pilotbohrung, Aufweitungen und einzuziehende Leitungen nach Längenmaß (m), Spülun ...

1 Geltungsbereich DIN 18324

Seite 8 f., Abschnitt 1
1.1 Die ATV DIN 18324 „Horizontalspülbohrarbeiten“ gilt für gesteuerte Bohrungen zwischen einem Ein und Austrittspunkt, bestehend aus einer Pilotbohrung und weiteren Aufweitungsbohrungen im Spülbohrverfahren mit anschließendem Einziehen von Leitunge ...

2 Stoffe und Bauteile - Horizontalspülbohrarbeiten

Seite 9 ff., Abschnitt 2
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt: 2.1 Beschreibung des Baugrundes. Für das Untersuchen, Benennen und Beschreiben des Baugrundes gelten: 2.2 Einteilung von Boden und Fels in Homogenbereiche. Boden und Fels sind entsprechend ihrem Zustan ...

3.1 Allgemeines zur Ausführung - Horizontalspülbohrarbeiten

Seite 13 f., Abschnitt 3.1
3.1.1 Horizontalspülbohrarbeiten sind nach den „Technischen Richtlinien des DCA“3) den jeweiligen Abschnitten 8, 9 und 10 des Arbeitsblattes DWA-A 125:2008-12 „Rohrvortrieb und verwandte Verfahren“4) und des DVGW Arbeitsblattes GW 304:2008-12 „Rohrvo ...

3.2 Toleranzen - Horizontalspülbohrarbeiten

Seite 14, Abschnitt 3.2
3.2.1 Die Leitungsachse darf in jede Richtung um höchstens 10 % der maximalen Tiefenlage von der Leitungssollachse abweichen, ausgenommen am Eintritts- und Austrittspunkt. Die Bezugslinie der Tiefenlage ist die gerade Verbindung zwischen Eintritts- u ...

3.3 Hindernisse - Horizontalspülbohrarbeiten

Seite 15, Abschnitt 3.3
3.3.1 Wenn im Baugrund unvermutet Hindernisse angetroffen werden oder Bohrrohre, Bohrgestänge oder Bohrwerkzeuge nicht mehr bewegt werden können oder kein Bohrfortschritt erzielt werden kann, ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die no ...

3.4 Einziehen der Leitungen - Horizontalspülbohrarbeiten

Seite 15, Abschnitt 3.4
Die Leitungen sind unmittelbar nach der Fertigstellung des Bohrlochs unter Einhaltung der zulässigen Zugkräfte und Biegeradien einzuziehen. Falls erforderlich, sind Leitungen vor und/od ...

3.5 Dokumentation - Horizontalspülbohrarbeiten

Seite 15 f., Abschnitt 3.5
Für alle Arbeitsschritte sind während der Bohrung Protokolle zu führen und auf Verlangen dem Auftraggeber zu übergeben. Die Protokolle müssen der einzelnen Bohrung eindeutig zuzuordnen sein und mindestens Folgendes enthalten: ...

4.1 Nebenleistungen - Horizontalspülbohrarbeiten

Seite 16, Abschnitt 4.1
Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1 , insbesondere: 4.1.1 Feststellen des Zustands der Straßen- und Geländeoberflächen, der Vorfluter und dergleichen nach § 3 Abs. 4 VOB/B. 4.1.2 Beseitigen von Brauchwasser. 4.1.3 Planmä ...

4.2 Besondere Leistungen - Horizontalspülbohrarbeiten

Seite 16 f., Abschnitt 4.2
Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.: 4.2.1 Die in den Abschnitten 3.1.4, 3.1.7, 3.1.8, 3.3.1, 3.3.2, 3.3.3 und 3.4 aufgeführten Besonderen Leistungen. 4.2.2 Liefern von Ausführungszeichnungen und rechnerischen ...

5 Abrechnung - Horizontalspülbohrarbeiten

Seite 17 f., Abschnitt 5
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt: 5.1 Allgemeines. Keine Regelungen. 5.2 Ermittlung der Maße/Mengen. 5.2.1 Die Bohrlänge ist die Länge der tatsächlichen Leitungsachse vo ...

Stichworte in Zusammenhang mit DIN 18324

ATV, Dokumentation, Horizontalspülbohrarbeiten, Spülbohren, VOB C
Das sagen unsere Kunden
Andreas Witzleb über Baunormenlexikon
„Das Baunormenlexikon.de ist bei mir regelmäßig im Einsatz. Ich schlage darin nach, wenn ich Baumaßnahmen und Projekte vorbereite, um so die Randbedingungen zu klären. Besonders gut finde ich dabei, dass ich meine aktuellen Vorschriftenkenntnisse abgleichen kann, denn im Baunormenlexikon habe ich - sobald eine DIN-Norm überarbeitet wurde und neu erschienen ist - sofort den aktuellsten Stand. Über die Zusammenfassung „Änderungen im Detail“ sehe ich detailliert, was bei der Neuausgabe im Vergleich zur Vorherigen alles geändert wurde. Das ist sehr hilfreich.“ Andreas Witzleb Fachingenieur für Gebäudeerhaltung und Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz Ingenieur-& Planungsbüro Witzleb, Bad Berka
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