Norm

DIN 18799-2 | 2019-06

Ortsfeste Steigleiteranlagen an baulichen Anlagen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen - Teil 2: Steigleitern mit Mittelholm

Diese Norm gilt für ortsfeste Steigleiteranlagen an baulichen Anlagen mit Mittelholm. Sie legt bauartspezifische Merkmale, Maße und zusätzliche Anforderungen für Steigleitern an Schornsteinen und Antennentragwerken fest.
Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-11-82 GA „Gemeinschaftsausschuss NABau/NAM, Steigleitern an baulichen Anlagen“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.

Inhaltsverzeichnis DIN 18799-2:

Änderungen
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
4 Auswahl und Gestaltung von Steigleiteranlagen
4.1 Allgemeines
4.2 Absturzsicherung
4.3 Ruhepodeste
4.4 Maße
4.5 Planung und Konstruktion
4.6 Bauteile
4.6.1 Werkstoffe und Korrosionsschutz
4.6.2 Verbindungen
4.6.3 Sprossen
4.6.4 Haltevorrichtungen
4.6.5 Ruhepodeste
4.7 Standsicherheit
4.8 Standsicherheitsnachweis der Leiter
5 Montage- und Betriebsanleitung
6 Kennzeichnung
Anahng A (informativ) Beispiel für einen geeigneten Anschlagpunkt

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN 18799-2 im Originaltext:

  • Genau die relevanten Original-Abschnitte
  • Online immer aktuell

Änderungen DIN 18799-2

Gegenüber DIN 18799-2:2009-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Anwendungsbereich um zusätzliche Anforderungen für Steigleiteranlagen an Antennentragwerken erweitert; Anforderungen an Steigschutz mit Drahtseil als feste Führung neu ...

1 Anwendungsbereich DIN 18799-2

Seite 6, Abschnitt 1
Diese Norm gilt für ortsfeste Steigleiteranlagen an baulichen Anlagen mit Mittelholm. Sie legt bauartspezifische Merkmale, Maße und, zusätzliche Anforderungen für Steigl ...

4.1 Allgemeines - Ortsfeste Steigleitern mit Mittelholm

Seite 8, Abschnitt 4.1
4.1.1 Gestaltung und Ausführung. Der planmäßige Einsatzbereich ist vom Betreiber festzulegen. Steigleiteranlagen sind in der Regel als einzelner Leiterlauf ausgelegt. Es sind Maßnahmen vorzusehen, die das ...

4.4 Maße - Ortsfeste Steigleitern mit Mittelholm

Seite 9 f., Abschnitt 4.4
4.4.1 Toleranzen. Wenn nicht anders vereinbart, gilt Toleranzklasse C nach DIN EN ISO 13920, für geschweißte Konstruktionen. Für Maße ohne Toleranzangabe gelten die Allgemeintoleranzen ISO 2768 — m ...

4.5 Planung, Konstruktion - Ortsfeste Steigleitern mit Mittelholm

Seite 10 ff., Abschnitt 4.5
4.5.1 Neigung der Steigleiter. Ortsfeste Steigleitern sind in einem Neigungswinkel von mehr als 75° bis 90° zur Waagerechten anzuordnen. Wenn bauliche Gegebenheiten es erforderlich machen und bei Neigungswinkeln, die 90° überschreiten, darf hiervon a ...

4.6.1 Werkstoff, Korrosionsschutz - Ortsfeste Steigleitern mit Mittelholm

Seite 13, Abschnitt 4.6.1
Für tragende Bauteile dürfen nur metallische Werkstoffe verwendet werden, für welche die technischen Baubestimmungen Bemessungsangaben enthalten und die Verwendung regeln. ANMERKUNG ...

4.6.2 Verbindungen - Ortsfeste Steigleitern mit Mittelholm

Seite 13, Abschnitt 4.6.2
4.6.2.1 Allgemeines. Der Untergrund muss ausreichend tragfähig sein. Der Nachweis hierüber sowie die sachgerechte Montage sind individuell für jedes Bauvorhaben zu erbringen und durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit prüfen ...

4.6.3 Sprossen - Ortsfeste Steigleitern mit Mittelholm

Seite 13, Abschnitt 4.6.3
Die Trittfläche muss flach und mindestens 20 mm tief sein. Rundsprossen sind nicht zulässig. Der Umfang geschlossener Sprossenprofile darf 140 mm nicht überschreiten. Offene Sprossenprofile (z. B. U-Profile), die nicht vollständig ...

4.6.4 Haltevorrichtungen - Ortsfeste Steigleitern mit Mittelholm

Seite 14, Abschnitt 4.6.4
Haltevorrichtungen müssen so ausgeführt sein, dass sie einen sicheren Halt bieten. ANMERKUNG 1 Bei Rundprofilen ist dies bei einem Durchmesser zwischen 30 mm ...

4.6.5 Ruhepodeste - Ortsfeste Steigleitern mit Mittelholm

Seite 14 f., Abschnitt 4.6.5
4.6.5.1 Allgemeines. Die Steigleiter muss im Bereich der Ruhepodeste ungehindert begehbar sein. Bewegliche Ruhepodeste können einteilig (siehe Bild 4 a)) oder zweiteilig (siehe Bild 4 b)) ausgeführt sein. Der Abstand der Ruhepodeste muss bei Steiglei ...

Stichworte in Zusammenhang mit DIN 18799-2

Leiter, Ruhebühne, Sprosse, Steigleiter, Umsteigebereich
Das sagen unsere Kunden
Professor Dr.-Ing. Dieter Glaner über Baunormenlexikon
„Ich nutze das Baunormenlexikon seit vielen Jahren in der Ausbildung von Architekten und Bauingenieuren im Bereich der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen. Neben dem Baupreislexikon ist es für mich ein unverzichtbarer Bestandteil in der Lehre geworden. Der absolute Vorteil für die Ausbildung ist die ständige parallele Verfügbarkeit für viele Nutzer, egal von welchem Standort aus, sowie die Aktualität und die logischen Verknüpfungen direkt aus dem STLB Bau." Prof. Dieter Glaner Fakultät für Ingenieurwissenschaften / Bereich Bauingenieurwesen
Was Sie aus Baunormen benötigen im Originaltext. Am PC, Tablet oder mobil.
Jetzt kostenlos testen:
Online immer aktuell.
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere