Diese Norm gilt für Zubehörteile von ortsfesten Steigleiteranlagen an baulichen Anlagen. Sie legt bauartspezifische Merkmale, Maße und zusätzliche Anforderungen für Steigleitern an Schornsteinen und Antennentragwerken fest.
Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA005-11-82GA „Gemeinschaftsarbeitsausschuss NABau/NAM: Steigleitern an baulichen Anlagen“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.
Inhaltsverzeichnis DIN 18799-3:
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Änderungen DIN 18799-3
Gegenüber der 2009-05 zurückgezogenen Norm DIN 18799-3:1999-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Zurückziehung von DIN 18799-3:1999-08 und teilweise A ...
1 Anwendungsbereich DIN 18799-3
Seite 4, Abschnitt 1
Diese Norm gilt für Zubehörteile von ortsfesten Steigleiteranlagen an baulichen Anlagen. Sie legt. bauartspezifische Merkmale, Maße und. ,
zusätzliche Anforderungen für Steigle ...
3 Begriffe DIN 18799-3
Seite 4 f., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN EN ISO 14122 (alleTeile) und die folgenden Begriffe. DIN und DKE stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der N ...
4.1 Auswahl und Gestaltung; Allgemeines - Ortsfeste Steigleiteranlagen - Zubehörteile
Seite 5, Abschnitt 4.1
An Laufstegen und Bühnen muss eine Sicherung gegen Absturz angebracht werden, wenn die mögliche Absturzhöhe 1000mm überschreitet. Dies sollte durch Geländer erfolgen. Ist die Anordnung eines Geländers nicht möglich, kann die Sicherung durch den Einsa ...
4.2 Auswahl und Gestaltung von Laufstege - Ortsfeste Steigleiteranlagen - Zubehörteile
Seite 5 f., Abschnitt 4.2
4.2.1 Konstruktion und Werkstoffe. Laufstege müssen so geplant, konstruiert und angeordnet werden, dass die Benutzer einen sicheren Zugang zu den Laufstegen haben. Laufstege müssen so gestaltet und ausgeführt werden, dass die Gefahr des Herabfallens ...
4.3 Auswahl und Gestaltung von Bühnen - Ortsfeste Steigleiteranlagen - Zubehörteile
Seite 6, Abschnitt 4.3
4.3.1 Konstruktion und Werkstoffe. Bühnen müssen so geplant, konstruiert und die Werkstoffe so ausgewählt werden, dass sie den absehbaren Einsatzbedingungen standhalten. 4.3.2 Maße. Die Bühne muss mind ...
4.4 Auswahl und Gestaltung von Bodenbelägen - Ortsfeste Steigleiteranlagen - Zubehörteile
Seite 6, Abschnitt 4.4
Die Laufflächen von Laufstegen und Bühnen müssen eine dauerhafte Rutschhemmung von mindestens der Bewertungsklasse R10 nach DIN 51130 aufweisen. Der Bodenbelag von Laufstegen und Bühnen darf höchstens solche Öffnungen aufweisen, dass eine Kugel mit e ...
4.5 Auswahl und Gestaltung von Absturzsicherungen - Ortsfeste Steigleiteranlagen - Zubehörteile
Seite 7 f., Abschnitt 4.5
4.5.1 Geländer. Ein Geländer ist erforderlich, wenn der Abstand zwischen Bühne oder Laufsteg und Gebäude größer als 180mm ist. Das Geländer muss zumindest einen Handlauf, eine Knieleiste und eine Fußleiste haben. Der freie Raum zwischen Handlauf und ...
4.6 Auswahl und Gestaltung von Abstiegen auf Bühnen und Laufstege - Ortsfeste Steigleiteranlagen - Zubehörteile
Seite 8 ff., Abschnitt 4.6
Wenn der waagerechte Abstand von einer mit Rückenschutz versehenen ortsfesten Steigleiter zu einem Geländer einer höher gelegenen Einstiegsstelle ≤ 1500mm ist, müssen ...
4.7 Auswahl und Gestaltung von Überstiegen frontseitig auf eine Bühne oder ein Dach - Ortsfeste Steigleiteranlagen - Zubehörteile
Seite 10 ff., Abschnitt 4.7
An Ausstiegsstellen von Steigleitern sind Absturzsicherungen erforderlich. Die Absturzsicherungen sind als beidseitig zur Steigleiter angebrachte Geländer mit einer Mindestlänge von jeweils 1500mm zur Mittelachse der Steigleiter (Bild 3a) oder von de ...
4.8 Auswahl und Gestaltung von Einrichtungen gegen unbefugtes Besteigen - Ortsfeste Steigleiteranlagen - Zubehörteile
Seite 13 ff., Abschnitt 4.8
Es sind Maßnahmen vorzusehen, die das Besteigen der Steigleiter durch unbefugte Personen verhindern. Beispiele der Sich ...
5 Prüfung - Ortsfeste Steigleiteranlagen - Zubehörteile
Seite 16 ff., Abschnitt 5
5.1 Prüfung von Laufstegen. Die Tragfähigkeit muss entweder durch Berechnung oder durch Versuch nachgewiesen werden. Die Durchbiegung des Bodenbelages unter der Belastung der angenommenen Last darf nicht mehr als l /200 betragen. 5.2 Prüfung von Bühn ...
6 Kennzeichnung - Ortsfeste Steigleiteranlagen - Zubehörteile
Seite 19, Abschnitt 6
An Bühnen und Laufstegen ist an geeigneter, gut sichtbarer Stelle dauerhaft ein ausreichend großes Kennzeichen anzubringen, das fol ...