Gegenüber DIN 19695:2014-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Abschnitt 3 — Begriffe: ,
Definitionen für Tragmittel, Las ...
Seite 5 ff., Abschnitt 4
4.1 Allgemeines. Rohre, Formstücke und Schachtfertigteile aus Beton und Stahlbeton sind so zu befördern, dass sie durch Beanspruchungen beim Transport nicht beschädigt werden und eine Gefährdung für oder durch den Transport ausgeschlossen ist. Auf ei ...
Seite 8 f., Abschnitt 5
Rohre, Formstücke und Schachtfertigteile sind auf der Baustelle so zu lagern, dass dadurch keine Gefahr entsteht und diese nicht beschädigt oder an den Dichtflächen verunreinigt werden. Auf die Verkehrssicherungspflicht wird besonders hingewiesen. Di ...