Seite 2 f., Abschnitt 5
5.1 Grundausrüstung. Die Prüfeinrichtung muss mindestens aus folgenden Teilen bestehen: einer Klimakammer oder -raum, in der/dem kaltseitig die erforderlichen Klimabedingungen innerhalb der vereinbarten Toleranzen aufrechterhalten und angepasst werd ...
Seite 3, Abschnitt 6
6.1 Orientierung der Türen. Die Orientierung der Seiten der Tür ist vor dem Einbau in die Prüfkammer vom Hersteller festzulegen (siehe auch Tabellen 1 und 2). Schließseite = Seite 1, für Türen, die in der Regel nach außen geöffnet werden. oder. Schli ...
Seite 3, Abschnitt 7
7.1 Längskrümmung. Die Längskrümmung des Türblattes ist nach dem in 4.2 von EN 952 festgelegten Verfahren zu messen. Die Abweichung ist auf eine Genauigkeit von 0,1 mm zu ermitteln und anzugeben. 7.2 Bedienungskräfte. Die Bedienungskräfte sind nach ...
Seite 4, Abschnitt 8
Tabelle 1 – Prüfklimate a bis d: Prüfklima | Geforderte Klimate | Seite 1 | Seite 2 | Lufttemperatur ( θ1) °C | Relative Feuchte ( φ1) % | Lufttemperatur ( θ2) °C | Relative Feuchte ( φ2) % | a | 23 ± 2 | 30 ± 5 | 18 ± 2 | 50 ± 5 | b | 23 ± 2 | 3 ...
Seite 5, Abschnitt 9
Die Messverfahren müssen mit den Angaben in Abschnitt 7 übereinstimmen. 9.1 Prüfung mit dem Klima a, b oder c. 9.1.1 Prüfung von Türen ohne spezielle Anforderungen. Messung der ursprünglichen Längs- und Querkrümmung; Ermittlung der Bedienungskräfte; ...