Seite 5 ff., Abschnitt 4.1
4.1.1 Allgemeines. Die Maße müssen in den entsprechenden Technischen Zeichnungen unter Angabe z. B. von Dicke, Länge und Breite angegeben werden. Alle Messungen müssen nach EN 13373 durchgeführt werden und alle an den einzelnen Steinen gemessenen Wer ...
Seite 7 ff., Abschnitt 4.2
4.2.1 Allgemeines. Auf Grund der natürlichen Variationen des Gesteinsmaterials können Abweichungen von den angegebenen Werten auftreten. Immer wenn die Bearbeitung des Gesteins zu einer Veränderung der Eigenschaften des Rohmaterials führt, muss diese ...