Seite 6 ff., Abschnitt 4
4.1 Allgemeines. Für jede Fahrspur der Straße wird ein Abschnitt der Asphaltschicht mit den Maßen (100 ± 1) m für die augenscheinliche Beurteilung gewählt. Der Verweis auf den Abschnitt ist in dem entsprechenden Anhang anzugeben. Die Abschnitte könne ...