Diese Norm legt Anforderungen fest und gibt Empfehlungen für Planung, Einbau und Wartung von Pulverlöschanlagen, die mit Hilfe von Treibgas Löschpulver aus einem Behälter oder zentral angeordneten Behälterbatterien über Düsen ausstoßen.
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 191 „Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen" (Sekretariat: BSI, Vereinigtes Königreich) erarbeitet und wird auf nationaler Ebene vom Arbeitsausschuss „Schaum- und Pulverlöschanlagen“ (NA 031-03-02 AA) des FNFW betreut.
Inhaltsverzeichnis DIN EN 12416-2:
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1 Anwendungsbereich DIN EN 12416-2
Seite 5, Abschnitt 1
Dieses Dokument legt Anforderungen fest und gibt Empfehlungen für Planung, Einbau und Wartung von Pulverlöschanlagen, die mit Hilfe von Treibgas Löschpulver aus einem Behälter oder zentral angeordneten Behälterbatterien über Düsen nach EN 12416-1 un ...
3 Begriffe DIN EN 12416-2
Seite 6, Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach EN 12416-1 und die folgenden Begriffe. 3.1 Pulverlöschanlage fest installierte Anlage, die Pu ...
4 Treibgas - Pulverlöschanlagen
Seite 6, Abschnitt 4
4.1 Als Treibgas ist eines oder mehrere der Gase aus Tabelle 1 zu verwenden. Die Menge des Treibgases muss für den hydraulisch ungünstigsten Flutungsbereich berechnet werden, so dass die erforderliche Pulvermenge spätestens in der maximale Flutungsze ...
5 Löschpulver - Pulverlöschanlagen
Seite 7, Abschnitt 5
Diese Norm gilt für die Verwendung von Löschpulver auf der Basis von Natriumhydrogencarbonat. Werden andere Pulverarten verwendet, müssen die gesamte Planung und Berechnung proportional zu der relativen Löschfähigkeit dieses Pulver angepasst werden. ...
6 Bauteile - Pulverlöschanlagen
Seite 7 ff., Abschnitt 6
Die mechanischen Bauteile müssen EN 12416-1 und die elektrischen Bauteile müssen der entsprechenden Norm der Reihe EN 54 entsprechen." Die in Pulverlöschanlagen verwendeten Bauteile müssen miteinander kompatibel sein ...
7 Reservemenge - Pulverlöschanlagen
Seite 10, Abschnitt 7
Umfasst die Anlage mehr als fünf einzeln angesteuerte Bereiche, muss eine Reservemenge an Löschpulver und Treibgas, m ...
8 Aufstellung von Löschpulver- und Treibgasbehälter - Pulverlöschanlagen
Seite 10, Abschnitt 8
Der Pulverbehälter und der Treibgasbehälter sowie die Reservemenge müssen so nahe wie möglich bei ...
9 Schutzmaßnahmen - Pulverlöschanlagen
Seite 10, Abschnitt 9
Im Falle, dass Personen der Flutung des Pulvers ausgesetzt sein könnten, sind geeignete Schutzmaßnahmen zur Sicherstellung der sofortigen Evakuierung der Bereiche vorzusehen, und Ausrüstung zur sofortigen Rettung eingeschlosse ...
10 Raumschutz - Pulverlöschanlagen
Seite 10 f., Abschnitt 10
10.1 Allgemeines. Bei Raumschutzanlagen darf die Gesamtfläche nicht verschließbarer Öffnungen 15 % der Gesamtfläche nicht übersteigen. ANMERKUNG Das Entweichen von Löschpulver aus dem Raum verringert im allgemeinen die Löschwirksamkeit der Anlage und ...
11 Einrichtungsschutz - Pulverlöschanlagen
Seite 12, Abschnitt 11
11.1 Allgemeines. 11.1.1 Einrichtungsschutzanlagen müssen zum Schutz einzelner Einrichtungen eingesetzt werden. 11.1.2 Einrichtungsschutzanlagen müssen für Oberflächen- und Einrichtungsbrände unterschiedlich geplant und berechnet werden. Ist eine Ko ...
12 Steuerung und Auslösung - Pulverlöschanlagen
Seite 13 f., Abschnitt 12
12.1 Allgemeines. Die Pulverlöschanlage muss eine automatische und manuelle Auslösung oder nur eine manuelle Auslösung haben. 12.2 Art der Branderkennungselemente. Branderkennungselemente müssen entweder nach dem entsprechenden Teil von EN 54 oder na ...
13 Rohrnetzauslegung - Pulverlöschanlagen
Seite 14 ff., Abschnitt 13
13.1 Rohrdimensionierung und allgemeine Auslegung. Die Rohrnetzdimensionen müssen so ausgelegt und die Durchflussrate so berechnet werden, dass ein Klumpen von Pulver im Rohrnetz vermieden wird. Die Berechnung des Rohrnetzes muss auf der Grundlage vo ...
14 Dokumentation, Kontrollen und Wartung - Pulverlöschanlagen
Seite 18 ff., Abschnitt 14
14.1 Dokumentation. Der Errichter muss den Betreiber die folgenden technischen Informationen zur Verfügung stellen: Beschreibung und Lage des Risikos; Zeichnung, im Maßstab nicht kleiner als 1 : 100; geschütztes Risiko; Raumschutz- oder Einric ...